Eine Frage, die mich seit langem umtreibt, und für die ich im Internet, aber auch Befragen eines Experten keine befriedigende Antwort erhalten habe:
Angenommen, es handelt sich um eine Anmeldung, in der zweifelsfrei nur eine Erfindung geoffenbart wurde, soferne man deren Inhalt auf Grund der textuellen Beschreibung und der Zeichnungen beurteilt.
Die Frage, die sich mir stellt: Wie wird ein (Haupt-)Anspruch beurteilt, bei der im kennzeichnenden Teil zwei Merkmale mit "oder" verknüpft sind. Dies ist, soweit ich das bisher gesehen habe, unüblich - warum?
Wird so ein Anspruch vom Prüfer zurückgewiesen, wenn ja, mit welcher Begründung?
Eine bisherige Antwort lautet: Die Anmeldung würde durch diese Formulierung uneinheitlich werden (wie mir erklärt wurde, würde die Anmeldung dann 2 Erfindungen beinhalten). Und weiter: Es wäre aber möglich, sie zu splitten und daraus 2 (voneinander unabhängige) Patentanmeldungen zu machen.
Aber gerade in dem letzten Punkt zeigt sich, mE., der Irrtum besonders deutlich. Die beiden Anmeldungen hätten, Wort für Wort, die gleiche Beschreibung, die gleichen Zeichnungen, demnach: Eine Erfindung würde 2x angemeldet werden.
Nochmals, warum ist es unüblich oder gar unerlaubt, "oder" im Hauptanspruch zu verwenden?
Angenommen, es handelt sich um eine Anmeldung, in der zweifelsfrei nur eine Erfindung geoffenbart wurde, soferne man deren Inhalt auf Grund der textuellen Beschreibung und der Zeichnungen beurteilt.
Die Frage, die sich mir stellt: Wie wird ein (Haupt-)Anspruch beurteilt, bei der im kennzeichnenden Teil zwei Merkmale mit "oder" verknüpft sind. Dies ist, soweit ich das bisher gesehen habe, unüblich - warum?
Wird so ein Anspruch vom Prüfer zurückgewiesen, wenn ja, mit welcher Begründung?
Eine bisherige Antwort lautet: Die Anmeldung würde durch diese Formulierung uneinheitlich werden (wie mir erklärt wurde, würde die Anmeldung dann 2 Erfindungen beinhalten). Und weiter: Es wäre aber möglich, sie zu splitten und daraus 2 (voneinander unabhängige) Patentanmeldungen zu machen.
Aber gerade in dem letzten Punkt zeigt sich, mE., der Irrtum besonders deutlich. Die beiden Anmeldungen hätten, Wort für Wort, die gleiche Beschreibung, die gleichen Zeichnungen, demnach: Eine Erfindung würde 2x angemeldet werden.
Nochmals, warum ist es unüblich oder gar unerlaubt, "oder" im Hauptanspruch zu verwenden?