notwendige Nachweise für die 3-jährigen Vollzeit-Tätigkeit bei Unternehmen für die EQE-Prüfung
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Ableistung der 3-jährigen Vollzeit-Tätigkeit bei Unternehmen für die EQE-Prüfung gemäß Art. 11 2) ii) wie nachfolgend im Wortlaut:
ii) während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren auf Vollzeitbasis als Angestellte einer natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz im Hoheitsgebiet eines EPÜ-Vertragsstaats beschäftigt waren und für ihren Arbeitgeber vor dem EPA gemäß Artikel 133 Absatz 3 EPÜ gehandelt haben, wobei sie an einer Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten beteiligt waren, oder
Wie muss der Nachweis erfolgen, dass man drei Jahren auf Vollzeitbasis als Angestellte eines mittelständischen Unternehmens gearbeitet hat? Dort ist man nämlich nicht den ganzen Tag mit Patenten beschäftigt und hat auch noch andere Tätigkeiten zu erledigen.
Wie "oft" muss innerhalb der drei Jahre gemäß Art. 133 III EPÜ gehandelt worden sein? Gibt es da bestimmte Anforderungen? Die Umschreibung "Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten beteiligt waren" ist für mich zumindest ziemlich schwammig...
Wäre für Erfahrungen hierfür sehr dankbar ;-)
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Ableistung der 3-jährigen Vollzeit-Tätigkeit bei Unternehmen für die EQE-Prüfung gemäß Art. 11 2) ii) wie nachfolgend im Wortlaut:
ii) während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren auf Vollzeitbasis als Angestellte einer natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz im Hoheitsgebiet eines EPÜ-Vertragsstaats beschäftigt waren und für ihren Arbeitgeber vor dem EPA gemäß Artikel 133 Absatz 3 EPÜ gehandelt haben, wobei sie an einer Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten beteiligt waren, oder
Wie muss der Nachweis erfolgen, dass man drei Jahren auf Vollzeitbasis als Angestellte eines mittelständischen Unternehmens gearbeitet hat? Dort ist man nämlich nicht den ganzen Tag mit Patenten beschäftigt und hat auch noch andere Tätigkeiten zu erledigen.
Wie "oft" muss innerhalb der drei Jahre gemäß Art. 133 III EPÜ gehandelt worden sein? Gibt es da bestimmte Anforderungen? Die Umschreibung "Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten beteiligt waren" ist für mich zumindest ziemlich schwammig...
Wäre für Erfahrungen hierfür sehr dankbar ;-)