Norm oder Standard im Anspruch

Lurchi

SILBER - Mitglied
Hallo zusammen,

es gibt ja genügend Rechtsprechung dazu, dass ein Markenname im Patentanspruch unklar ist, da sich das unter dem Markennamen vertriebene Produkt ändern kann.

Wie sieht es aus, wenn nun eine Industrienorm (z.B. DIN-Norm) oder ein Industriestandard (z.B. irgendein IEEE-Standard) im Anspruch steht? Technologische Normen werden üblicherweise weiterentwickelt (z.B. USB oder Bluetooth). Aus meiner Sicht müsste hier der obige für Marken erwähnte Grundsatz erst recht gelten, da die Gefahr einer Veränderung noch sehr viel höher ist. Eine Formulierung wie beispielsweise "Datenübertragung über eine USB- oder Bluetooth-Verbindung" wäre daher als unklar zurückzuweisen.

Wenn das Patent beispielsweise zu einem Zeitpunkt angemeldet wurde, wo noch niemand etwas von Bluetooth 3 geahnt hat, kann sich der Schutzumfang ja nicht auf Bluetooth 3 erstrecken, sondern müsste auf eine Vorgängerversion eingeschränkt werden. Klarheit könnte also meiner Meinung nach dadurch hergestellt werden, dass im Anspruch eine Versionsnummer des Standards oder ähnliches erwähnt wird; also, z.B. "Datenübertragung über eine Verbindung nach dem USB-Standard in der Version 2.0" oder "Datenübertragung über eine Verbindung nach dem USB-Standard vom xx.xx.20xx".

Rechtsprechung konnte ich zu der Problematik nicht finden. Wie seht ihr die Rechtslage?
 

grond

*** KT-HERO ***
Ich hatte in Ermangelung besseren Materials schon einmal einen Unteranspruch mit ähnlichen Standards in einer Anmeldung drin. Meiner Erinnerung gab es da keine Probleme, was allerdings nicht zu einer Generalisierung verleiten sollte. Maßgeblich ist aber doch ohnehin das Verständnis des Durchschnittsfachmanns am Anmeldetag. Die Interpretation des Begriffs "USB" ist also zeitlich und damit inhaltlich festgelegt. Bei einem Markenprodukt wäre aber im Gegensatz zu einem öffentlichen Standard nicht so einfach festzustellen, was denn zum Anmeldetag unter den Begriff fiel. Von daher sehe ich die Nennung von Standards erst einmal unkritisch, sie ist nur meistens unnütz. Du musst mal in den Richtlinien suchen, ich bin der Meinung, da stünde auch etwas dazu drin.
 
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