Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
wie war das gleich, eine nicht rechtzeitig gezahlte Patentanmeldegebühr fällt doch nicht unter die Weiterbehandlung nach §123a PatG (da keine vom Patentamt bestimmte Frist vorliegt).
Bleibt also nur Wiedereinsetzung, oder prioritätsgestützte Nachanmeldung -- soweit richtig?
Vielen Dank schonmal vorab,
Grüße
Kurt
wie war das gleich, eine nicht rechtzeitig gezahlte Patentanmeldegebühr fällt doch nicht unter die Weiterbehandlung nach §123a PatG (da keine vom Patentamt bestimmte Frist vorliegt).
Bleibt also nur Wiedereinsetzung, oder prioritätsgestützte Nachanmeldung -- soweit richtig?
Vielen Dank schonmal vorab,
Grüße
Kurt