Hallo zusammen,
folgendes Problem:
EP-Recherchenbericht, Uneinheitlichkeit mit mehreren Gruppen von Erfindungen beanstandet, also
gruppe 1: Ansprüche 1,2, 3
Gruppe 2: Ansprüche 4, 5, 6
wobei alle Ansprüche jeweils auf alle vorherigen Ansprüche rückbezogen sind, also die Ansprüche 4, 5 und 6 auch auf Anspr 2 und 3
wenn wir jetzt nicht die zusätzliche Recherchengebühr bezahlen,
kann die Gruppe 2 im Prüfungsverfahren nicht mehr selbständig weiterverfolgt werden wg. R. 137 (5) EPÜ der neuen Fassung, klar.
Aber geht das noch in abhängiger form, also zb. eine Kombination aus
Ansprl 1, 2,3, 4 ?
der wortlaut von R. 137 (5) steht dem eigentlich nicht entgegen, da sich der geänderte anspruch ja auf die erste Gruppe bezieht und nur weitergebildet ist durch das Merkmal des alten Anspruchs 4.
Genausogut kann ich ja die erste Gruppe auch durch Merkmale aus der Beschreibung einschränken, wobei diese Merkmale ja auch nicht recherchiert sind.
Den Diskussionen nach soll R. 137 (5) dazu führen, dass alles nicht Recherchiertes ganz wegfällt; aber stimmt das wirklich ?
Was ist Eure Meinung ?
Gruss
ppa
folgendes Problem:
EP-Recherchenbericht, Uneinheitlichkeit mit mehreren Gruppen von Erfindungen beanstandet, also
gruppe 1: Ansprüche 1,2, 3
Gruppe 2: Ansprüche 4, 5, 6
wobei alle Ansprüche jeweils auf alle vorherigen Ansprüche rückbezogen sind, also die Ansprüche 4, 5 und 6 auch auf Anspr 2 und 3
wenn wir jetzt nicht die zusätzliche Recherchengebühr bezahlen,
kann die Gruppe 2 im Prüfungsverfahren nicht mehr selbständig weiterverfolgt werden wg. R. 137 (5) EPÜ der neuen Fassung, klar.
Aber geht das noch in abhängiger form, also zb. eine Kombination aus
Ansprl 1, 2,3, 4 ?
der wortlaut von R. 137 (5) steht dem eigentlich nicht entgegen, da sich der geänderte anspruch ja auf die erste Gruppe bezieht und nur weitergebildet ist durch das Merkmal des alten Anspruchs 4.
Genausogut kann ich ja die erste Gruppe auch durch Merkmale aus der Beschreibung einschränken, wobei diese Merkmale ja auch nicht recherchiert sind.
Den Diskussionen nach soll R. 137 (5) dazu führen, dass alles nicht Recherchiertes ganz wegfällt; aber stimmt das wirklich ?
Was ist Eure Meinung ?
Gruss
ppa