pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
angenommen, der Wettberber ist als Patentinhaber bereit, Eurem Mandanten eine Freilizenz einzuräumen, weil der Mandant das Patent - mit entsprechendem Stand der Technik auf der Hinterhand - ansonsten in einem etwaigen Einspruchsverfahren vernichten würde.
Sollte die zugehörige Vergleichsvereinbarung dann dem Mandanten keine Nichtangriffsverpflichtung auferlegen, wäre er dann später berechtigt, das Patent in einem etwaigen Nichtigkeitsverfahren anzugreifen? Oder wäre das so etwas wie eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke? Verstieße dies gar gegen Treu und Glauben?
Gruß
pak
angenommen, der Wettberber ist als Patentinhaber bereit, Eurem Mandanten eine Freilizenz einzuräumen, weil der Mandant das Patent - mit entsprechendem Stand der Technik auf der Hinterhand - ansonsten in einem etwaigen Einspruchsverfahren vernichten würde.
Sollte die zugehörige Vergleichsvereinbarung dann dem Mandanten keine Nichtangriffsverpflichtung auferlegen, wäre er dann später berechtigt, das Patent in einem etwaigen Nichtigkeitsverfahren anzugreifen? Oder wäre das so etwas wie eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke? Verstieße dies gar gegen Treu und Glauben?
Gruß
pak