Neu oder nicht neu - das ist hier die Frage!

carookey

Schreiber
Sehr geehrte Damen und Herren,

Betreff: Unterschied zwischen Aufbewahrungssystem und Verpackung

Ich hoffe man versteht hier einigermaßen was ich meine. Ist wahrscheinlich relativ abstrakt wenn man nicht weiss wovon ich konkret rede.

Ich hatte eine ganz gute Idee - habe aber in einer Patentdatenbank etwas ähnliches gefunden und stelle mir nun die Frage ob meine Idee jetzt überhaupt noch als neu gilt oder nicht.

Bei der in der Datenbank gefundenen Erfindung handelt es sich um ein AUFBEWAHRUNGSSYSTEM für bestimmte Inhalte. Das heißt es ist beabsichtigt und wird in dem Patent und Patentansprüchen auch so beschrieben dass Kunden den späteren Inhalt in einer anderen zusätzlichen Verpackung kaufen und dann (in die Erfindung) umfüllen.Die Erfindung müssen sie zusätzlich kaufen und diese ist wohl relativ kostenintensiv,wird dafür aber immer wiederverwendet.


Bei meiner Erfindung ist es so dass es sich nicht um ein Aufbewahrungssystem handeln sollte, sondern um eine VERPACKUNG. Die Inhalte werden direkt an den Kunden in einer Art (Wegwerf)Verpackung geliefert die dieselben/ähnlichen Features hat wie die o.g. Erfindung und es ist somit kein Umfüllen nötig.

Hat jemand hier eine Ahnung wie ein Patentprüfer so etwas bewertet? Oder ist der Ermessensspielraum relativ groß und es kommt hauptsächlich darauf an dass das Ganze durch einen guten Patentanwalt entsprechend verpackt wird?


Viele Grüße,


Carookey
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
ja, haben wir.

Es ist aber ein spezieller Fall und sollte deshalb auch von einem Experten (PAtentanwalt) beurteilt werden. Auch wenn Sie die Kosten scheuen, aus meiner eigenen frühren Erfindertätigkeit weiß ich, dass es äußerst ratsam ist einen Patentanwalt einzuschalten.

Viele Grüße
Alex
 

carookey

Schreiber
Guten Tag,

Es geht nicht um reine Kostenersparniss, sondern darum dass es eventuell Spaß machen könnte über Grenzfälle zu diskutieren und sich auszutauschen. Dass man da keine klare Aussage treffen kann ohne den speziellen Fall zu kennen ist natürlich klar. Vielen Dank trotzdem für den Tipp mit dem Patentanwalt. Ich möchte allerdings dazu sagen, dass die Frage eher an Patentanwälte und Kandidaten mit einem technischen oder naturwissenschaftlichen Studium und ganz sicher nicht an einen Juristen gerichtet war.

Viele Grüße,

Carookey
 

union

*** KT-HERO ***
carookey schrieb:
Es geht nicht um reine Kostenersparniss, sondern darum dass es eventuell Spaß machen könnte über Grenzfälle zu diskutieren und sich auszutauschen.
In dem eingangs geschilderten Fall lässt sich kein "Grenzfall" erkennen. Es scheint sich vielmehr um einen in der Praxis eines Patentanwalts typischerweise vorkommenden Fall zu handeln:
  • Der Mandant meint eine Erfindung gemacht zu haben.
  • Es gibt sehr nahe kommenden Stand der Technik.
  • Der Patentanwalt wird analysieren, ob man die Idee der Erfindung irgendwie fassen kann, so dass sie gegenüber dem Stand der Technik neu und erfinderisch ist.
Über die "Neuheit" im Sinne des Patentrechts müsste man sich in Ihrem Fall z.B. wahrscheinlich weniger Gedanken machen als über die "erfinderische Tätigkeit". Aber zu all dem kann man Ihnen tatsächlich nur raten einen Patentanwalt zu konsultieren...
 

Redakteur

Administrator
Teammitglied
union schrieb:
 ... Aber zu all dem kann man Ihnen tatsächlich nur raten einen Patentanwalt zu konsultieren ...


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Dieter Gröbel
(Redaktion)
 
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