Im Rahmen einer nationalen Phase DE möchte ich einen im Internationalen Verfahren nicht recherchierten Gegenstand weiterverfolgen. Dieser Gegenstand war bislang nur in der Beschreibung enthalten, nicht jedoch in den Ansprüchen. Im Hinblick auf den recherchierten Gegenstand sollte er uneinheitlich sein.
In einer regionalen Phase EP wäre eine Weiterverfolgung dieses Gegenstands nur im Rahmen einer Teilanmeldung möglich (sofern das EPA ISA war, was hier der Fall ist)
Aber in der DE-Anmeldung müsste ich keine Teilanmeldung einreichen. Sehe ich das richtig?
In einer regionalen Phase EP wäre eine Weiterverfolgung dieses Gegenstands nur im Rahmen einer Teilanmeldung möglich (sofern das EPA ISA war, was hier der Fall ist)
Aber in der DE-Anmeldung müsste ich keine Teilanmeldung einreichen. Sehe ich das richtig?