Hallo,
Ist es möglich, ergänzende Unterlagen des Zulassungsantrags (§ 2 Abs. 1 PatAnwAPrV) für die Ausbildung zum Patentanwalt nachzureichen (in meinem Fall: Masterzeugnis, Nachweis praktische technische Tätigkeit)?
Ich möchte die Ausbildung im Oktober 2019 beginnen und muss dafür den Zulassungsantrag bis zum 15. Mai 2019 einreichen.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich mein Maschinenbau-Studium bereits abgeschlossen, jedoch erhalte ich das Zeugnis erst im Juli.
Zudem fehlt mir zu diesem Zeitpunkt ein Teil der praktischen technischen Tätigkeit, den ich zwischen dem 15. Mai und dem Ausbildungsbeginn im Oktober absolvieren möchte.
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke für Eure Hilfe!
Ist es möglich, ergänzende Unterlagen des Zulassungsantrags (§ 2 Abs. 1 PatAnwAPrV) für die Ausbildung zum Patentanwalt nachzureichen (in meinem Fall: Masterzeugnis, Nachweis praktische technische Tätigkeit)?
Ich möchte die Ausbildung im Oktober 2019 beginnen und muss dafür den Zulassungsantrag bis zum 15. Mai 2019 einreichen.
Zu diesem Zeitpunkt habe ich mein Maschinenbau-Studium bereits abgeschlossen, jedoch erhalte ich das Zeugnis erst im Juli.
Zudem fehlt mir zu diesem Zeitpunkt ein Teil der praktischen technischen Tätigkeit, den ich zwischen dem 15. Mai und dem Ausbildungsbeginn im Oktober absolvieren möchte.
Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke für Eure Hilfe!