Patman
GOLD - Mitglied
Hallo,
mal angenommen, heute wäre Fristablauf für einen Einspruch gegen ein deutsches Patent.
Einspruch stützt sich auf ca. 20 Entgegenhaltungen a 50 Seiten, macht zusammen 1000 Seiten Druckschriften (ist jetzt etwas übertrieben).
Da ich nicht in München ansässig bin, habe ich nur die eine Möglichkeit den Einspruch heute zu faxen ...
... mitsamt den 1000 Seiten Druckschriften, oder darf ich die auch per Post nach Ablauf der Frist nachreichen?
Im Schulte steht zwar für EP klar drin, dass die Schriften nachgereicht werden können, für DE findet sich weder im Schulte noch im Benkard nichts 100% verlässliches. Es wäre sehr ärgerlich, wenn aufgrund des unerlaubten Nachreichens der Einspruch abgewiesen würde, deswegen möchte ich auf Nummer sicher gehen.
Hat jemand Erfahrungen gemacht und gibt es eine verlässliche Quelle?
Danke schonmal
mal angenommen, heute wäre Fristablauf für einen Einspruch gegen ein deutsches Patent.
Einspruch stützt sich auf ca. 20 Entgegenhaltungen a 50 Seiten, macht zusammen 1000 Seiten Druckschriften (ist jetzt etwas übertrieben).
Da ich nicht in München ansässig bin, habe ich nur die eine Möglichkeit den Einspruch heute zu faxen ...
... mitsamt den 1000 Seiten Druckschriften, oder darf ich die auch per Post nach Ablauf der Frist nachreichen?
Im Schulte steht zwar für EP klar drin, dass die Schriften nachgereicht werden können, für DE findet sich weder im Schulte noch im Benkard nichts 100% verlässliches. Es wäre sehr ärgerlich, wenn aufgrund des unerlaubten Nachreichens der Einspruch abgewiesen würde, deswegen möchte ich auf Nummer sicher gehen.
Hat jemand Erfahrungen gemacht und gibt es eine verlässliche Quelle?
Danke schonmal