Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
wie ist das eigentlich im Prüfungsverfahren vor dem EPA mit einem Hilfsantrag auf mündliche Anhörung.
Also im deutschen Prüfungsverfahren beantrage ich in einer Bescheidserwiderung normalerweise sicherheitshalber am Ende noch eine Anhörung, damit mir die Sache nicht überraschend ohne weitere Diskussionsmöglichkeit zurückgewiesen werden kann.
Wie formuliert man das nun in der EP-Bescheidserwiderung? Angenommen, ich hätte zu einem bestimmten Punkt im Prüfungsbescheid eine aktuell noch etwas schwache Argumentation abgeliefert, und müsste eventuell eine Zurückweisung befürchten.
Schreibe ich dann: Hilfsweise wird mündliche Verhandlung beantragt (vgl. RiLi E III.1) -- oder ist das im EP-Prüfungsverfahren so nicht üblich?
Danke schonmal für Tipps,
Grüße Marc.
wie ist das eigentlich im Prüfungsverfahren vor dem EPA mit einem Hilfsantrag auf mündliche Anhörung.
Also im deutschen Prüfungsverfahren beantrage ich in einer Bescheidserwiderung normalerweise sicherheitshalber am Ende noch eine Anhörung, damit mir die Sache nicht überraschend ohne weitere Diskussionsmöglichkeit zurückgewiesen werden kann.
Wie formuliert man das nun in der EP-Bescheidserwiderung? Angenommen, ich hätte zu einem bestimmten Punkt im Prüfungsbescheid eine aktuell noch etwas schwache Argumentation abgeliefert, und müsste eventuell eine Zurückweisung befürchten.
Schreibe ich dann: Hilfsweise wird mündliche Verhandlung beantragt (vgl. RiLi E III.1) -- oder ist das im EP-Prüfungsverfahren so nicht üblich?
Danke schonmal für Tipps,
Grüße Marc.