Merkwürdig

P

Peter

Guest
Ich möchte mal anmerken:
Bei uns hier, gibt es ein Internationales Hochschulinstitut, das hat 4 Partnerhochschulen, darunter 2 Unis in Polen und Tschechien, die TU Freiberg und die HS Zi/Gr (FH). Das Internationale Hochschulinstitut hat seinen Sitz in der gleichen kleinen Stadt wo auch die Hs Zi/gr ist. Entfernung ca. 200m.
Dort wird nur ins Hauptstudium Immatrikuliert! Vorraussetzung ist ein Abgeschlossens FH Vordiplom (bei einer Partnerhochschule ohne Eignungsprüfung(Hs Zi/gr (FH) ist eine Partnerhochschule), sonst mit Eignungsprüfung. Studieren kann man BWL, Wingwesen, Umwelttechnik. Ich denke Umwelttechnik ist ein rein technisch- naturwissenschaftlicher Studiengang. Aber der Kern ist: Es wird für alle Studiengänge ein UNIVERSITÄTS DIPLOM verliehen. Im weiteren werden die Lehrveranstaltungen zum überwiegenden Teil (ca. 90-95%) von Professoren und Dozenten der Hochschule Zittau/Görlitz (FH) (HS Zi/Gr) gehalten. Diese Lehrveranstaltungen sind denen der entsprechenden Studiengänge an der FH inhaltlich völlig gleich. Ein Teil findet auch mit den FH Studenten zusammen statt. wer nicht glaubt, kann sich selbst überzeugen www.ihi-zittau.de
Soviel dazu, dass FH absolventen hier ja scheinbar um Welten schlechter gestellt werden als UNI-Absolventen. Das Beispiel zeigt, das die Ausbildung qualitativ keinen Unterschied aufweisen muss. Manche Leute von euch PAs sollten sich dringend mal wegen Minderwertigkeitskomplexen psychologisch behandeln lassen. Ich sage nur: Herzlich Willkommen in der Realität!
 
G

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Guest
Es ist doch nur noch eine Frage der Zeit, bis sich die FH-Absolventen den Zugang nach §7 PatAnwO erstritten haben werden. Siehe dazu den interessanten Artikel zur Ausbildung in der Festschrift zum 50 jährigen Jubiläum des VPP.
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

Das ist Blödsinn. Im "Notfall" wird dann eben die Verordnung entsprechend abgeändert und gut ist. Dann schreibt man eben explizit ein Unistudium vor. Wieso sollte man das nicht dürfen?!

Ciao

arcd
 

Horst

*** KT-HERO ***
Wo kommt den dieser Thread schon wieder her? Das ist doch nun wirklch alles durchgenudelt. Die drei Kommentare oben standen so wortwörtlich schonmal in einer anderen Diskussion. Soll sich doch jeder seinen Teil zu Uni/FH denken. Also langsam reicht's ...
 
G

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Guest
arcd007 schrieb:
Im "Notfall" wird dann eben die Verordnung entsprechend abgeändert und gut ist. Dann schreibt man eben explizit ein Unistudium vor. Wieso sollte man das nicht dürfen?!
Wer ist hier "man"? Wenn es wirklich nur so einfach wäre, die Verordnung zu ändern ...

Wegen einer solchen Lappalie wird die Verordnung sicher nicht geändert. Dass großer Bedarf an mehreren Änderungen nottwendig ist, hat der Artikel doch eindrücklich belegt.

So gehört der Patentassessor abgeschaft, das halbe Jahr bei einem Patentanwalt für die Zulassung nach bestandener Prüfung, und diese komischen Einschränkungen beim erlaubten Studium.

Es reicht doch, wie in England, ein beliebiges Uni- oder Polytechnisches Studium. Schließlich muß einer ja erst einmal einen Ausbilder finden. Und wenn er diesen durch Qualifikation überzeugt, die er sich anderweitig erworben hat, warum dann solche formalen Hürden, die doch nur dazu dienen, eine Lobby zu bedienen?
 
E

erich

Guest
@peter: DDR-Hochschulen sind sowieso kein Maßstab ...

hahaha, ein penetranter Beitrag muß mit einer penetranten Antwort retourniert werden...


Kann man diese blöden "ich bin ein FH-Ingenieur und ich will unbedingt Patentanwalt werden" nicht mal automatisch löschen?

Grüße nach drüben

Erich
 
A

alter pA

Guest
vielleicht bin ich schon in Ehren ergraut, aber was soll der Hinweis auf ein halbes Jahr bei einem PA nach bestandener prüfung????

Hab ich irgendetwas nicht mitbekommen (ich gestehe, dass ich aktiver Nichtleser des PA Kampfblattes bin)?

Außerdem, glaubt Ihr denn im ernst , dass Ihr Euch am Tage 1 nach zulassung gleich selbstständig macht und das große Geld scheffelt, ohne dass der Altanwalt die fette Kohle abzieht (so zumindest scheint hier bei einigen die Grundhaltung bzw. die Glaubensrichtung zu sein). Na viel Spaß, da kann man ja ruhig schlafen.
 
G

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Guest
Es geht hier darum, dass ein Patentassessor, der nur in der Industrie tätig war, sich immer nur zweitklassig fühlen kann, solange er nicht ein halbes Jahr für einem Patentanwalt als Angestellter gearbeitet hat. Hat er nie die Absicht, seine Firma zu verlassen oder findet er keinen Patenanwalt, bei dem er nebenbei tätig werden kann (so er denn Freizeit dafür übrig haben sollte), so wird er immer nur Patentassessor bleiben. Damit bleibt ihm die Rechtsberatung von Nicht-Konzern-Firmen verwehrt. Das ist aber heute nicht mehr zeitgemäß und eine echte Benachteiligung gegenüber Syndikus-Rechtsanwälten.
 
A

alter pA

Guest
@gast

ach so, von derartigen Dingen bin ich wirklich weit weg. Seh ich irgendwo ja ein, aber was ist an einem Patass denn so Schlimmes? Der Titel hat ja noch irgendwie Stil (lest mal Tolstoi, da gabs noch Bergasssessoren!) Und das halbe Jahr kann man sich wie Juristen es ja auch irgendwie tun sich irgendwo besorgen; aber ernsthaft: sollten wir wirklich popelige Juristen nachäffen? Syndikusanwalt ist doch nur etwas für eitle fatzkes, die vom Versorgungswerk profitieren wollen, ein fettes Fixgehalt einschieben und Angst vor der Selbstständigkeit haben. Da ist PAss der ehrliche und saubere Weg, obwohl ich aus eigener Erfahrung mit Mandanten zugeben muß, dass die Vertretung für konzerngesellschaften - sofern nicht vor dem EPA- ein blödes Hindernis ist. Allerdings ist das auch gesellschaftsrechtlich lösbar, wie verrate ich hier nicht....
 
Z

zaphod

Guest
@alter PA

was heißt hier "da gabs noch Bergassessoren"? Die gibt es immer noch :)
Man sollte es nicht glauben.
 
Z

zaphod

Guest
@alter PA

was heißt hier "da gabs noch Bergassessoren"? Die gibt es immer noch :)
Man sollte es nicht glauben.
 
G

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Guest
[quote:Gast]
arcd007 schrieb:
So gehört der Patentassessor abgeschaft, das halbe Jahr bei einem Patentanwalt für die Zulassung nach bestandener Prüfung, und diese komischen Einschränkungen beim erlaubten Studium.

Es reicht doch, wie in England, ein beliebiges Uni- oder Polytechnisches Studium.
Genau. Schaffen wir das alles ab. Soll doch jeder PA werden können, egal was oder wo er studiert hat. Die hohen Anforderungen, welche an die technische Ausbildung gestellt werden, sind für den guten Ruf, den die deutschen PAs (noch) geniessen, von großer Bedeutung. Wenn es die nicht gäbe, könnte man ja gleich zu einem RA rennen. Und was dabei rauskommt, kann sich jeder hier denken...
 
G

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Guest
[quote:Gast]
arcd007 schrieb:
So gehört der Patentassessor abgeschaft, das halbe Jahr bei einem Patentanwalt für die Zulassung nach bestandener Prüfung, und diese komischen Einschränkungen beim erlaubten Studium.

Es reicht doch, wie in England, ein beliebiges Uni- oder Polytechnisches Studium.
Genau. Schaffen wir das alles ab. Soll doch jeder PA werden können, egal was oder wo er studiert hat. Die hohen Anforderungen, welche an die technische Ausbildung gestellt werden, sind für den guten Ruf, den die deutschen PAs (noch) geniessen, von großer Bedeutung. Wenn es die nicht gäbe, könnte man ja gleich zu einem RA rennen. Und was dabei rauskommt, kann sich jeder hier denken...
 
G

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Guest
Die formalen Hürden sind jedenfalls nicht gerechtfertigt. Man kann nicht einfach definieren, welches Studium geeignet ist, und welches nicht. Die technische Entwicklung schreitet unaufhörlich voran, und zu oft waren in der Vergangenheit Studiengänge plötzlich mehr als technisch relevant. Prominentes Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit: Informatik. Und jedes Mal dauert es viele Jahrzehnte des Kämpfens einzelner, um ihr Fach durchzusetzen.

Wieso reicht nicht ein beliebiges Uni-Studium und man läßt den Markt entscheiden? Die Situation hier ist mitnichten mit der der RAs zu vergleichen. So ist hier eine Ausbildung bei einem PA immer der Anfang und nicht, wie bei RAs mit dem Referrat, das Ende. Wenn jemand es schafft, sich Qualifikationen zu erwerben, die einen PA überzeugen, ihn auszubilden, wieso muß dann noch formal auf das konkrete Studium bei der prinzipiellen Zulassung geachtet werden?
 
J

John Wayne

Guest
Gast schrieb:
Die Situation hier ist mitnichten mit der der RAs zu vergleichen. So ist hier eine Ausbildung bei einem PA immer der Anfang und nicht, wie bei RAs mit dem Referrat, das Ende.
Erstens: Es heißt "Referendariat". Zweitens: Bedingung, um dieses machen zu können, ist ein erstes juristisches Staatsexamen (und zwar ein deutsches).

Drittens: Bei den PAs heißt das Ding zwar nicht Referendariat, ist aber dasselbe (nur anders eingeteilt und länger). Viertens: Hier ist Bedingung, dass man ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen hat.

Zwar ist der Begriff "technisch" nicht eindeutig, aber gerade das ermöglicht es, neue Fachrichtungen zuzulassen.

Nach der Assessorprüfung ist man jedenfalls sowohl als RA als auch als PA fertig mit der Ausbildung. Inwiefern soll da also ein "Anfang" vorliegen? Es ist in beiden Fällen ein "Ende".

Gast schrieb:
Wenn jemand es schafft, sich Qualifikationen zu erwerben, die einen PA überzeugen, ihn auszubilden, wieso muß dann noch formal auf das konkrete Studium bei der prinzipiellen Zulassung geachtet werden?
Um die Qualität zu wahren. Es gibt genügend PAs, die einen BWLer als Kandidaten einstellen würden, weil er ihnen die Buchhaltung macht und vielleicht noch gut übersetzen kann, weil er mal ein Jahr in Kanada war.

Es gibt zwar auch so gewisse Schwankungen bei der Qualität der PAs. Die sind aber gering im Vergleich zu denen bei den Rechtsanwälten. Bei denen kommt die große Zahl von weniger hochwertigen Anwälten daher, dass die Ausbildung nur von den staatlichen Stellen ernstgenommen wird, sehr oft aber nicht von den Anwälten in der Anwaltsstation.
 
G

grond

Guest
Gast schrieb:
Wenn jemand es schafft, sich Qualifikationen zu erwerben, die einen PA überzeugen, ihn auszubilden, wieso muß dann noch formal auf das konkrete Studium bei der prinzipiellen Zulassung geachtet werden?
"Hallo, Herr Mandant. Darf ich vorstellen: das ist Herr Dr. Müller. Herr Müller ist Germanist und Patentanwaltskandidat. Ich habe ihn eingestellt, weil er unseren Anmeldungen eine poetische Seite verleihen kann."

Naja, kein PA würde einen Nicht-Techniker und Nicht-Naturwissenschaftler zum PA ausbilden, von daher würde es vielleicht keinen Unterschied machen. Nur wäre dann natürlich sofort wieder die Frage im Raum: "Und warum reicht irgendein Uni-Abschluss, nicht aber mein technischer FH-Abschluss?". Und die Diskussion brauchen wir nicht schon wieder...
 
G

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Guest
@John Wayne

Aus meiner Sicht zeugt es von großer Unerfahrenheit und Ignoranz, die Qualität der Arbeit eines PA durch die konkrete Art seines Uni-Studiengangs gesichert zu sehen.

Das Ziel einer Uni-Ausbildung ist es, den Absolventen zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit zu befähigen. Insoweit ist das ein Unterschied zu einem FH-Studium, bei dem sich die darin erworbenen Kenntnis unmittelbar in der nicht-wissenschaftlichen Berufspraxis anwenden lassen sollten. Bei einem Uni-Studium ist das in der Regel nur selten der Fall. Aber der Uni-Absolvent soll gelernt haben, sich die fehlenden Kenntnisse selbst schnell anzueignen. Und dabei hilft der konkrete Studiengang nur insoweit, dass für bestimmte Problemstellungen eben weniger Einarbeitungsaufwand notwendig ist als für andere.

Ein Uni-Abschluß ist als Voraussetzung für den START einer PA-Ausbildung insoweit mit der allgemeinen Hochschulreife, also dem Abitur zu vergleichen. In der Tätigkeit eines PAs über mehrere Jahrzehnte wird er mehr als oft mit technischen Themen konfrontiert werden, die überhaupt nichts mit dem zu tun haben werden, was er in seinem Studium gelernt hatte.

Sollte ein PA wirklich BWLer mit dem Versprechen einer monetär äußerst interessanten PA-Karriere ködern können, und würde er entgegen seiner Ausbildungsverpflichtung diese nur für fremde Tätigkeiten mißbrauchen, wie sollen diese dann aber die Prüfungen bestehen? Dies gilt umso mehr für die EQE als die PA-Prüfung.

Die Ausbildung beim PA ist überhaupt nicht das Ende, sondern immer der Anfang der PA-Ausbildung. Dann kommen noch so Dinge wie Fernstudium (für §172 PatAnwO sehr spät!) und Amtsjahr. Und schlußendlich die Prüfung. Die letzteren sind es, die die Qualität sichern müssen. Die Ausbildung beim PA ist einfach notwendig, um überhaupt einen Zugang zu der komplexen Materie zu finden. Das geht nun einmal nicht nur mit rein theoretischer Arbeit. Das Amtsjahr erfüllt vielmehr eine der dem Referendariat der Juristen vergleichbare Pflicht.
 
R

Rudi

Guest
@alter pa und gast

Wenn man 8/10 Jahre in Unternehmen tätig war, dann kann man sich
auch als PA eintragen lassen, man bleibt also nicht immer PAss.

Soweit ich weiß, hat sich das einer mit dem Hinweis auf die
Syndikus RAe vor dem BGH erstritten.

Inzwischen stehts aber auch in der PatAnwO (§175)

Und als PAss darf man Tochtergesellschaften (Konzernunternehmen)
vertreten (§155 PatAnwO)...

Gruß,
Rudi
 
J

John Wayne

Guest
Gast schrieb:
In der Tätigkeit eines PAs über mehrere Jahrzehnte wird er mehr als oft mit technischen Themen konfrontiert werden, die überhaupt nichts mit dem zu tun haben werden, was er in seinem Studium gelernt hatte.
Tatsächlich geht das einem Juristen genauso. Der hat in seinem Studium nach regulärem Studienplan z. B. nie etwas vom gewerblichen Rechtsschutz gehört, quasi ebensowenig von Gesellschaftsrecht, Steuerrecht usw. usf.

Gast schrieb:
Sollte ein PA wirklich BWLer mit dem Versprechen einer monetär äußerst interessanten PA-Karriere ködern können, und würde er entgegen seiner Ausbildungsverpflichtung diese nur für fremde Tätigkeiten mißbrauchen, wie sollen diese dann aber die Prüfungen bestehen?
Das ist dem Ausbilder schnurzpiepegal. Er holt sich dann eh einen neuen Kandidaten. Siehe die diversen Kanzleien, in denen Kandidaten nur als Übersetzer dienen.

Ein anderer Punkt: Nach dem (hier nicht nochmal zitiertem) Sermon vom abstrakt lernfähigen Uni-Absolventen dürfte die Ausbildung dem BWLer ebenso leicht oder schwer fallen wie dem Ingenieur - meinetwegen. Also: Weshalb sollte ein BWLer die Prüfungen weniger wahrscheinlich bestehen als ein Ingenieur? Er hat am Anfang der Kandidatenzeit genausowenig rechtliche Kenntnisse wie dieser, eher sogar noch mehr (Juristenschein für BWL ist üblich, glaube ich). Wenn er ein wenig pragmatisch denken kann, versteht er auch die Erfindungsmeldungen. Denn Rest lernt er in der Ausbildung.

Das gilt umso mehr für die EQE!

Fazit: Holen wir uns endlich die talentierten BWLer!

Gast schrieb:
Die Ausbildung beim PA ist überhaupt nicht das Ende, sondern immer der Anfang der PA-Ausbildung.
Das ist eine schöne Phrase nach Art des lebenslangen Lernens. Wieso sollte das für einen Juristen nicht gelten? Der Ausbildungsablauf ist quasi derselbe, nur hat das vorangehende Studium inhaltlich mehr mit dem Referendariat zu tun.

Gast schrieb:
Das Amtsjahr erfüllt vielmehr eine der dem Referendariat der Juristen vergleichbare Pflicht.
Aha. Und weshalb müssen Juristen dann innerhalb des Referendariats eine Anwaltsstation machen (die nach dem neuen Ausbildungssystem sogar deutlich länger ist als früher)? Diese dürfte bis auf die Dauer 1:1 mit der Ausbildung beim PA korrespondieren.
 
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