grond
*** KT-HERO ***
Mir wurde in der Ausbildung beigebracht, dass ein Verfahren nicht patentierbar ist, wenn es eines von einem Menschen ausgeführten Zwischenschritts bedarf. Leider ist mir dazu keine Rechtsquelle bekannt und ich konnte gerade auf die Schnelle auch nichts dazu finden. Geht das direkt über Art. 52(2) c) EPÜ? Wer kann meine Suche abkürzen?
Beispiel wäre: Messen von Parametern (automatisiert), Änderung der Programmierung einer Fertigungsmaschine gemäß einer Analyse der gemessenen Parameter (wenigstens die Änderung der Programmierung wird durch einen Menschen durchgeführt, es ist kein gewöhnlicher Regelungsmechanismus gemeint).
Beispiel wäre: Messen von Parametern (automatisiert), Änderung der Programmierung einer Fertigungsmaschine gemäß einer Analyse der gemessenen Parameter (wenigstens die Änderung der Programmierung wird durch einen Menschen durchgeführt, es ist kein gewöhnlicher Regelungsmechanismus gemeint).