Mehrfaches Einleiten einer regionalen Phase

Horst

*** KT-HERO ***
Hallo liebe Forumsgemeinde,

vielleicht kann mir jemand die folgende Frage beantworten (die Rechtsabteilung des EPA konnte es bisher nicht):

Kann ich aus einer PCT-Anmeldung zweimal eine regionale Phase vor dem EPA einleiten?

Ein solches Vorgehen wäre administrativ überschaubarer als das Einleiten nur einer Phase mit darauffolgendem Teilen und Ändern der Ansprüche. Von den Gebühren her hält es sich für den Anmelder die Waage.

Ich konnte bisher weder eine den Sachverhalt positiv noch negativ regelnde Norm finden.

Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe.
 
P

Patato

Guest
Darüber haben wir uns auch schon den Kopf zerbrochen.

Was dafür spricht, hast Du selbst gesagt.

Was aber sehr, sehr stark dagegen spricht: Nach Art. 11(3) PCT und Art. 150(3) EPÜ ist die PCT-Anmeldung eine EP-Anmeldung. Durch das Einleiten der regionalen Phase vor dem EPA (d.h. die Vornahme der Handlungen von R. 107 EPÜ) wird also keine neue Anmeldung erzeugt, sondern es werden nur Verfahrenshandlungen vorgenommen, die für die Weiterverfolgung der schon bestehenden Anmeldung erforderlich sind. Weitere Hinweise finden sich z.B. im Wortlaut der R. 108(1) ("die europäische Patentanmeldung"). Daher kann m.E. durch eine erneute Vornahme der Handlungen der R. 107 keine zweite Anmeldung entstehen.

Aus meiner Sicht ist also ein zweites Einleiten der europ. Phase nicht möglich.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Verdammt, dieselbe Befürchtung hatte ich auch schon. Es scheint sich tatsächlich aus dem EPÜ herauszulesen, insbesondere wie ausgeführt aufgrund der Wortwahl (bestimmte Artikel).

Aber andererseits könnte man eine doppelte Regionalisierung doch auch als Substitut für eine Teilung anerkennen. Eine konkludente Teilungserklärung lässt sich doch mit Wohlwollen herauslesen. Es liegt nur am EPA.

Mal schauen, ob sich die Rechtsabteilung meldet. Ich werde den Thread aktualisiert halten.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

soweit ich weiß kann ich doch vor Einleitung der nationalen/regionalen Phase unterschiedliche Anspruchssätze einreichen (z. B. schon für US und EU), damit habe ich doch schon vorab Handlungen durchgeführt.

Klar ist dann eine Teilung unabdingbar, aber ich habe zuvor alles erledigt.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Hallo alex,

das musst Du genauer ausführen. Ich möchte zwei EP-Phasen einleiten. Du meinst, ich kann die Handlungen schon in der internationalen Phase durchführen? Teilung geht doch erst ab dem Zeitpunkt, an dem alle zur Regionalisierung erforderlichen Handlungen vorgenommen wurden.

Hat das denn noch niemand probiert? Das muss doch schon vor mir jemandem eingefallen sein. Etwas Schlimmeres als die Zurückweisung des zweiten Regionalisierungsantrags kann einem ja nicht passieren. Dann kann man immer noch die erste regionalisierte Anmeldung teilen. Allerdings möchte ich es nicht zuerst ausprobieren :)
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo Horst,

Du möchtest in EU zwei Phasen einleiten. Ob das geht weiß ich nicht. Frag mal bei der WIPO nach. Die sind eigentlich sehr nett und hilfsbereit.
Mein Vorschlag zielte auf die Teilung in der EP Phase ab, wobei die eigentliche Arbeit wie Anspruchssätze einreichen etc. in der PCT-Phase erfolgen.

LG
Alex
 

Horst

*** KT-HERO ***
Hmmm, WIPO weiß es nicht und verweisen an das EPA.
EPA wußte es am Telefon auch nicht und bat um Anfrage per Mail.
Darauf kam bisher (~1 Woche) keine Antwort.

...und nach alledem fragte er die Weisen aus dem Kandidatentreff um Rat...
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Nach der Logik des PCT sollte eine zweite Einleitung nicht möglich sein:

Nach A 11(3) PCT hat die internationale Anmeldung in jedem Bestimmungsstaat die Wirkung einer nationalen Anmeldung.

Diese Wirkung endet nach A 24(1) iii) PCT, wenn der Anmelder nicht die in A 22 genannten Handlungen fristgemäß vornimmt.

Gleichzeitig gilt nach A 23(1) PCT ein Bearbeitungsverbot für die internationale Anmeldung vor Ablauf der A22-Frist, das der Anmelder aber durch Antrag aufheben kann, A 23(2) PCT.

Bei der PCT-Anmeldung handelt es sich daher wohl um eine Art "Bündel" von nationalen/regionalen Anmeldungen, die nach 30 Monaten verfallen, wenn der Anmelder nicht die in A22 geforderten Handlungen vornimmt.

Werden diese Handlungen rechtzeitig vorgenommen oder beantragt es der Anmelder ausdrücklich vor Ablauf der 30-Monatsfrist, wird die Bearbeitung dieses Teils des Bündels durch das zugehörige Bestimmungsamt aufgenommen.

Die Einleitung der nationale Phase ist daher keine "Abzweigung" aus der PCT-Anmeldung, sondern die Aufnahme der Bearbeitung eines nationalen Teils. Eine zweite Einleitung sollte daher nicht möglich sein, da die Bearbeitung durch die erste Einleitung bereits aufgenommen ist.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Das sehe ich im Grunde genauso. Allerdings steht nirgendwo explizit, dass es nicht geht bzw. das es geht. Aber wie zu Recht festgestellt wurde, erweckt ein Lesen des PCT den Eindruck, dass generell nur eine Einleitung einer regionalen bzw. nationalen Phase vorgesehen ist und das dieser Umstand mehr oder weniger als selbstverständlich angesehen wurde.

Auf jeden Fall hat sich das EPA immer noch nicht gemeldet, so dass wir wohl auf die konventionelle (und umständliche) Teilung nach Einleitung der regionalen Phase zurückgreifen werden.

Die Frage bleibt also dahingestellt.
 
P

Plempi

Guest
"Auf jeden Fall hat sich das EPA immer noch nicht gemeldet, so dass wir wohl auf die konventionelle (und umständliche) Teilung nach Einleitung der regionalen Phase zurückgreifen werden."

Was macht denn diese Teilung erforderlich? Soweit mir bekannt ist kommt die Frage einer Teilung durch die Uneinheitlichkeit der offenbarten Erfindung auf. Dem Anmelder ist die Art und Weise der Formulierung der Ansprüche und der Erfindung weitgehend selbst überlassen. Demnach ist man selber schuld, wenn entgegen den Normen gehandelt wird und geteilt werden muss. Die obige als umständlich bezeichnete Teilung ist ein eigenes Produkt und nicht im Fehlen oder Unklaren gewisser Normen begründet.
 
G

GAST_DELETE

Guest
@Plempi: Was soll den das? Das Recht der Teilung hat nichts mit einem Fehlverhalten des Anmelders zu tun, sondern kann auch ohne Feststellung der Uneinheitlichkeit geschehen. Aber auch Teilung wegen Uneinheitlichkeit ist nichts Ehrenrühriges.

Die Frage lautet im Kern doch: kann die PCT-Anmeldung während der internationalen Phase geteilt werden? Der PCT sieht dies nicht ausdrücklich vor. Aber auch in Deutschland wurde das Recht auf Teilung lange Zeit ohne nationalgesetzliche Grundlage, nur unter Berufung auf Art. 4 G (1) (2) PVÜ ausgeübt und gewährt. Also versucht es doch einfach mal. Mehr als abgewiesen werden kann man schließlich nicht. Und ein praktisches Bedürfnis gibt es allemal, eine Anmeldung nicht hundert Mal national/regional teilen zu müssen.

Ein mehrfaches Einleiten der regionalen Phase ist meines Erachtens auch nicht möglich. Aber wenn international geteilt werden könnte, wäre die gewünschte Rechtsfolge doch auch erreicht.
 

PhD

SILBER - Mitglied
Ich sehe auch noch nicht, warum das 2xige Einleiten der reg. Phase weniger Arbeit sein soll - schließlich kann ich bei der Teilanmeldung stumpf den Originaltext mit den Originalansprüchen der Stammanmeldung einreichen, die Ansprüche muss ich dann ggf. später im Prüfungsverfahren ändern...

Außerdem kann man die Teilung jederzeit machen und muss nicht die 31Monatsfrist zur Einleiitung der reg. Phase einhalten, also sogar weniger Stress (man kann sich auch länger überlegen, ob man die 2. Anmeldung überhaupt braucht...)
 
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