Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
der Mandant hat eine Reihe von Erfindungen, die alle sehr eng miteinander verwoben sind. Zwar handelt es sich jeweils um unterschiedliche Erfindungsgegenstände, die sich aber schlussendlich alle in ein und demselben Produkt wiederfinden.
Zudem stammen die Erfindungen jeweils von verschiedenen Projektpartnern und sollen dementsprechend separat angemeldet werden.
Faktisch werden aber in jeder der Anmeldungen alle Erfindungen mehr oder weniger ausführlich erwähnt und beschrieben, spätestens beim Ausführungsbeispiel.
Außer dass man alle Anmeldungen am selben Tag einreicht, damit diese sich nicht gegenseitig neuheitsschädlich ins Gehege kommen -- wären aus eurer Sicht noch weitere Fallstricke zu beachten?
Dankend schonmal für Tipps oder Erfahrungen,
Grüße Kurt
der Mandant hat eine Reihe von Erfindungen, die alle sehr eng miteinander verwoben sind. Zwar handelt es sich jeweils um unterschiedliche Erfindungsgegenstände, die sich aber schlussendlich alle in ein und demselben Produkt wiederfinden.
Zudem stammen die Erfindungen jeweils von verschiedenen Projektpartnern und sollen dementsprechend separat angemeldet werden.
Faktisch werden aber in jeder der Anmeldungen alle Erfindungen mehr oder weniger ausführlich erwähnt und beschrieben, spätestens beim Ausführungsbeispiel.
Außer dass man alle Anmeldungen am selben Tag einreicht, damit diese sich nicht gegenseitig neuheitsschädlich ins Gehege kommen -- wären aus eurer Sicht noch weitere Fallstricke zu beachten?
Dankend schonmal für Tipps oder Erfahrungen,
Grüße Kurt