Fip
*** KT-HERO ***
Folgender Fall:
Mein Mandant lässt sein Produkt, ein Spielzeug, vom anerkannten technischen Prüfdient XY auf potentielle Sicherheitsmängel prüfen und bezahlt dafür an XY den vereinbarten Preis für dessen Dienstleistung.
Im seinem Katalog verwendet der Mandant dann im Fließtext in sachlich zurückhaltender und objektiv nachprüfbarer Weise den wahrheitsgemäßen Hinweis:
"Dieses Produkt wurde vom technischen Prüfdienst XY auf potentielle Sicherheitsmängel getestet und nicht beanstandet."
Verletze ich damit die Markenrechte des technischen Prüfdienstes, der sich für XY eine Marke für die von ihm erbrachten Dienstleistungen (nicht für Spielzeug) hat eintragen lassen.
Mein Mandant lässt sein Produkt, ein Spielzeug, vom anerkannten technischen Prüfdient XY auf potentielle Sicherheitsmängel prüfen und bezahlt dafür an XY den vereinbarten Preis für dessen Dienstleistung.
Im seinem Katalog verwendet der Mandant dann im Fließtext in sachlich zurückhaltender und objektiv nachprüfbarer Weise den wahrheitsgemäßen Hinweis:
"Dieses Produkt wurde vom technischen Prüfdienst XY auf potentielle Sicherheitsmängel getestet und nicht beanstandet."
Verletze ich damit die Markenrechte des technischen Prüfdienstes, der sich für XY eine Marke für die von ihm erbrachten Dienstleistungen (nicht für Spielzeug) hat eintragen lassen.