Allg. Markenrecht

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo,

mal wieder was zur Diskussion, auch wenn Marken hier im Allgemeinen etwas unterrepräsentiert sind.

Vorliegend eine bekannte Marke X, wobei bekannte Marke X nicht die Firma bezeichnet sondern ein Produkt/Ware. X ist bei 80% der Bevölkerung bekannt und ist auch ein Nachname.

Eine gemeinnützige Organisation, die unter anderem Dienstleistungen aus Wissenschaft und Forschung anbietet, möchte unter X -Forschungsinstitut firmieren.

Wie ist die Rechtslage? :eek:) ist wohl sehr allgemein.
Wie seht Ihr das, Kann der Markeninhaber von X der Firma x-Forschungsinstitut die Verwendung untersgen?

Bin mal wieder gespannt.
Gruß
Alex
 

Horst

*** KT-HERO ***
Wenn man davon ausgeht, dass die W/D unähnlich sind, kommt als Anspruchsgrundlage ja nur § 14 II Nr. 3 MarkenG in Frage.

Hier wäre dann "...ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." zu prüfen. Da es sich um eine gemeinnützige Organisation handelt (ohne Gewinnerzielungsabsicht?), würde ich "ausnutzen" ausschließen. Ein "beeinträchtigen" ist bei einer gemeinnützigen Forschungseinrichtung wohl auch nicht gegeben.

Wenn die Waren uU doch ähnlich sind, greift natürlich § 14 II Nr. 2, wobei die Frage ist, ob der Zusatz -Forschungsinstitut bereits ausreicht, eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.

Selbst wenn eine Verwechslungsgefahr zu bejahen ist, könnte sich das Institut evtl. auf § 12 BGB berufen. Es wäre ja ein Zusammenhang zwischen dem Institut und dem Namen (etwa aufgrund einer Stiftung o.ä.) denkbar. Das Institut könnte dann befugt sein, den Namen zu verwenden und müsste entsprechend weitere Zusätze zu seinem Namen hinzufügen, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.
 
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