Kratos
*** KT-HERO ***
Hallo,
ist der §16(3)2.Alt. dahingehend zu verstehen, dass der Anspruch gegenüber jedem Betreiber einer Homepage, die ein - wenn auch nur privat betriebenes und kleines - Wörterbuch enthält, geltend gemacht werden kann? Falls ja, wäre der Betreiber dann wie üblich abzumahnen? Die Abmahnkosten für den Privatmann wären dann ja extrem hoch, oder setzt man einen geringeren Streitwert an?
Danke für die Antworten
Kratos
ist der §16(3)2.Alt. dahingehend zu verstehen, dass der Anspruch gegenüber jedem Betreiber einer Homepage, die ein - wenn auch nur privat betriebenes und kleines - Wörterbuch enthält, geltend gemacht werden kann? Falls ja, wäre der Betreiber dann wie üblich abzumahnen? Die Abmahnkosten für den Privatmann wären dann ja extrem hoch, oder setzt man einen geringeren Streitwert an?
Danke für die Antworten
Kratos