Rex
*** KT-HERO ***
Wenn die Jahresgebühr fällig wird, das entsprechende Erinnerungsschreiben als unzustellbar zurückkommt, die frühere Telefonnummer abgemeldet ist und auf Emails keine Reaktion erfolgt, wie weit gehen dann die Pflichten, die Adresse des Mandanten zu ermitteln, um eine Haftung zu vermeiden? Muss eine Auskunft beim Einwohnermeldeamt eingeholt werden?