Bin gerade im Amtsjahr.
Eigentlich kann man nicht genug Literatur haben. Wenn man sich ernsthaft z.B. mit alten Klausuren auseinandersetzt, dann hilft manchmal erst der Zweitkommentar.
Patent
Die meisten benutzen "Schulte", aber zunehmend auch "Busse". Seltsamer Weise hat ist der eine gerade dort besonders knapp, wo der andere sehr ausführlich ist. Klarer Vorteil "Busse": Da gibt es den GebrM und ArbEG Kommentar gleich mit (Soll im Dezember angeblich neu kommen!). "Schulte" vermengt mir ein bißchen viel Deutsches und Europäisches Recht. Gelegentlich sehe ich auch den "Mes", kann dazu aber nicht viel sagen. Ist sehr kurz und knapp, hat glaube ich auch einen GebrM Teil.
Marke
"Ströbele/Hacker" reicht aus. "Ingerl/Rohnke" gilt als sehr anwaltslastig, also eher Verletzungs- als Eintragungsverfahren. GMV kommt quasi nicht dran. Daher lohnt sich das nicht.
GebrM
Wer nicht auf "Busse" zurückgreifen kann oder will, dem sei der Bührung ans Herz gelegt. Ist allerdings schon etwas in die Jahre gekommen.
Verfahrensrecht
Ist meiner Meinung nach wichtig. Die meisten Richter lesen "Thomas/Putzo". Ist sehr knapp, aber für die Belange des Amtsjahres dreimal ausreichend. Viele haben "van Hees" (Verfahrensrecht in Patentstreitsachen). Ist aber schon älter und außerdem identisch mit einem Hagen-Skript.
Damit kommt man gut über die Runden.
Weitere Literatur:
Ich finde den "Kühnen/Geschke" (Verletzungsverfahren) noch gut, braucht man aber nicht wirklich im Amtsjahr.
"Kraßer" ist immer wieder gesehen, aber manche mögen ihn nicht, weil es mehr ein Lehrbuch als ein Kommentar ist. Um sich in ein Gebiet einzulesen, ist er meines Erachtens ideal. Behandelt nur Patent und GebrM.
Außerdem schwöre ich auf den "Creifelds". Reines Rechtswörterbuch, hilft aber in den immer wiederkehrenden "was war das nochmal?"-Situationen schnell und unkompliziert auf die Sprünge. Und ich habe noch einen Studienkommentar und Studien-Lehrbücher zum BGB. Kommt immer wieder vor (Vertretung/Vollmacht, GbR, Bruchteilsgemeinschaft, Anfechtung, Schadensersatzansprüche, Erbschaft/Geschäftsfähigkeit entsprechend letzter Amtsklausur, ... ).
Wenn Du jetzt noch Geld übrig hast, dann geh lecker essen.
Die Hälfte davon tut es auch. Nur ganz ohne ist schlecht.