LG/OLG-Praktikum

E

e.v.a.

Guest
Ich habe einige Fragen zur Ausbildungsphase bei einer Kammer für Patentstreitsachen (ist in meinem AUsbildungsvertrag nicht explizit geregelt):

Wie wird die zweimonatige Ausbildung bei einer Kammer eines LG/OLG für Patentstreitsachen üblicherweise in die Kanzleizeit integriert? Arbeitet man an einigen Tagen noch in der Kanzlei (die Präsenz in der Kammer liegt offenbar bei etwa 2 Tagen pro Woche). Ist man lieber völlig von der Kanzleiarbeit entbunden? Welcher Zeitaufwand ist erfahrungsgemäß neben den (voraussichtlich) beiden Präsenztagen pro Woche nötig?

Werdet Ihr für diese Ausbildungsphase freigestellt oder beendet Ihr vielmehr die Ausbildungsphase bzw. das Vertragsverhältnis mit Eurer Kanzlei (wenn die Phase am Ende der 26 Monate liegt)?

Da bei der frühzeitigen Genehmigung meiner Patentstreitkammer-Phase durch das DPMA in meinem Fall auf eine Möglichkeit einer Unterhaltsbeihilfe hingewiesen wurde, nehme ich an, dass eine Beendigung des Vertragsverhältnisses zumindest mal vorkommt. Kann ja in machen Fällen auch charmant sein, die Zeit der Bindung an die Kanzlei mit 2 Jahren so kurz wie möglich zu halten...
(Die Unterhaltsbeihilfe selbst ist kein Thema, ich denke, nach 24 Monaten in der Kanzlei ist man so weit, dass man sich dann auch die 2 Monate bei der Streitkammer nebenbei finanzieren kann.)

e.v.a.
 
L

Lisa

Guest
Da gibt es jede Menge verschiedene Regelungen:
in meiner (Münchner) Kanzlei ist es üblich, dass man mit Beginn des LG-Praktikums in den Status des freien Mitarbeiters überwechselt, d.h. kein Festgehalt mehr sondern Umsatzbeteiligung. Ich kenne aber auch Kanzleien, die ihren Kandidaten evtl. auftretende Fahrt- und Übernachtungskosten erstatten (wäre bei mir nicht der Fall gewesen, wenn ich das Praktikum in Düsseldorf oder Mannhein hätte machen wollen), das Festgehalt weiterzahlen, und erwarten, dass man für die LG-Tage Urlaub nimmt bzw. das am Wochenende wieder reinarbeiten.
Ich habe noch von niemandem gehört, der sein Festgehalt weiter bekommt, für die LG-Tage freigestellt wird und Fahrkosten etc. erstattet bekommt, aber im Prinzip würde ich sagen: alles Verhandlungssache!
Viel Glück!
 
E

e.v.a.

Guest
danke für die Info, Lisa.

Wieviel Zeit muß man in der Regel für das Praktikum kalkulieren? Da man in der Regel Voten schreiben muß, kommt man mit lediglich 2 Tagen wohl nicht hin?

Da ich eigentlich keine Ambitionen habe, länger als die nötigen 24 Monate für meine Ausbildungskanzlei zu arbeiten, wäre es ja auch eine gute Argumentationsgrundlage dafür, diese nach 24 Monaten zu verlassen, wenn man mehr als die 2 Tage bräuchte...
 
V

verwirrt

Guest
Da das doch gar keine Pflicht ist, gibt es auch Kanzleien, die sagen, dass das Unsinn sei...
 
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Edmund

Guest
natürlich ist es keine Pflicht. Es heißt aber schon in der Patentanwaltsordnung, §52, dass der Ausbilder den Bewerber dabei unterstützen soll, eine AUsbildung bei einem Gericht für Patentstreitsachen durchzuführen.

Jeder vernünftig ausbildende Anwalt würde es auch so unterstützen.
 
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