E
e.v.a.
Guest
Ich habe einige Fragen zur Ausbildungsphase bei einer Kammer für Patentstreitsachen (ist in meinem AUsbildungsvertrag nicht explizit geregelt):
Wie wird die zweimonatige Ausbildung bei einer Kammer eines LG/OLG für Patentstreitsachen üblicherweise in die Kanzleizeit integriert? Arbeitet man an einigen Tagen noch in der Kanzlei (die Präsenz in der Kammer liegt offenbar bei etwa 2 Tagen pro Woche). Ist man lieber völlig von der Kanzleiarbeit entbunden? Welcher Zeitaufwand ist erfahrungsgemäß neben den (voraussichtlich) beiden Präsenztagen pro Woche nötig?
Werdet Ihr für diese Ausbildungsphase freigestellt oder beendet Ihr vielmehr die Ausbildungsphase bzw. das Vertragsverhältnis mit Eurer Kanzlei (wenn die Phase am Ende der 26 Monate liegt)?
Da bei der frühzeitigen Genehmigung meiner Patentstreitkammer-Phase durch das DPMA in meinem Fall auf eine Möglichkeit einer Unterhaltsbeihilfe hingewiesen wurde, nehme ich an, dass eine Beendigung des Vertragsverhältnisses zumindest mal vorkommt. Kann ja in machen Fällen auch charmant sein, die Zeit der Bindung an die Kanzlei mit 2 Jahren so kurz wie möglich zu halten...
(Die Unterhaltsbeihilfe selbst ist kein Thema, ich denke, nach 24 Monaten in der Kanzlei ist man so weit, dass man sich dann auch die 2 Monate bei der Streitkammer nebenbei finanzieren kann.)
e.v.a.
Wie wird die zweimonatige Ausbildung bei einer Kammer eines LG/OLG für Patentstreitsachen üblicherweise in die Kanzleizeit integriert? Arbeitet man an einigen Tagen noch in der Kanzlei (die Präsenz in der Kammer liegt offenbar bei etwa 2 Tagen pro Woche). Ist man lieber völlig von der Kanzleiarbeit entbunden? Welcher Zeitaufwand ist erfahrungsgemäß neben den (voraussichtlich) beiden Präsenztagen pro Woche nötig?
Werdet Ihr für diese Ausbildungsphase freigestellt oder beendet Ihr vielmehr die Ausbildungsphase bzw. das Vertragsverhältnis mit Eurer Kanzlei (wenn die Phase am Ende der 26 Monate liegt)?
Da bei der frühzeitigen Genehmigung meiner Patentstreitkammer-Phase durch das DPMA in meinem Fall auf eine Möglichkeit einer Unterhaltsbeihilfe hingewiesen wurde, nehme ich an, dass eine Beendigung des Vertragsverhältnisses zumindest mal vorkommt. Kann ja in machen Fällen auch charmant sein, die Zeit der Bindung an die Kanzlei mit 2 Jahren so kurz wie möglich zu halten...
(Die Unterhaltsbeihilfe selbst ist kein Thema, ich denke, nach 24 Monaten in der Kanzlei ist man so weit, dass man sich dann auch die 2 Monate bei der Streitkammer nebenbei finanzieren kann.)
e.v.a.