Praxis Laufendes Konto beim EPA noch notwendig?

pak

*** KT-HERO ***
Ist ein laufendes Konto beim EPA eigentlich noch notwendig, nachdem jetzt die Zahlungsmethode Kreditkarte bzw. Überweisung besteht? Oder ist das laufende Konto noch für etwaige Gebührenerstattungen oder -rückzahlungen erforderlich?

Gruß

pak
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Notwendig oder erforderlich war es auch bisher schon nicht, nur äußerst nützlich.

Genau an dieser Situation hat sich imho nichts geändert. Vielleicht könnte man das "äußerst" jetzt streichen. Man sollte sich da nach den Wünschen der eigenen Buchhaltung richten und vielleicht mal mit dem Steuerberater drüber reden.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

der_markus

*** KT-HERO ***
Ich halte es weiterhin für hilfreich. Laut EPA-Homepage läuft die Kreditkartenzahlung über einen Drittanbieter, außerdem sind auch keine Gebührenrückzahlungen möglich. Die Relevanz dieser Kriterien muss jedoch jeder für sich bewerten.
 
Zuletzt bearbeitet:

maroubra

*** KT-HERO ***
Beim laufenden Konto mit "automatic debiting" ist es auch vorteilhaft, dass man nicht versehentlich zu wenige Gebühren zahlen kann sofern das Konto gedeckt ist. Meiner Meinung nach muss man bei der Kreditkartenzahlung den jeweiligen Betrag angeben und auch jede Zahlung einzeln anweisen. Wenn eine Anmeldung andererseits einmal in der "automatic debit procedure" ist, muss man sich um keine Zahlungen mehr kümmern.
 
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