Loki schrieb:
Kann man in Zahlen fassen, wieviele Wochenstunden man als Kandidat und später als PA zu arbeiten hat?
Als Kandidat ist man angestellt, normal dürften 40h-Verträge sein. Natürlich setzt der Beruf die Bereitschaft voraus, auch einmal am Wochenende zu arbeiten, wenn die Auftragslage entsprechend ist und/oder die Fristenlage es erforderlich macht. Die Bereitschaft wird man auch als Kandidat zeigen müssen, wenn derlei allerdings Normalzustand ist, dann stimmt m.E. etwas nicht.
Ich arbeite als Anwalt durchschnittlich wohl auch 40h pro Woche. In unserer Kanzlei versucht man, den Personalstock zu vergrößern, wenn die Arbeit über einen Zeitraum von Monaten nicht mehr in einem solchen Rahmen zu schaffen ist. Ich halte das für vernünftig, denn bei allem, was über 40h hinausgeht, kann man mir irgendwann nicht mehr auf Dauer genug Geld geben, um den Verlust an Lebensqualität auszugleichen. Wenn ich mit 45 das Geld zusammenhätte, dass ich bei 40h pro Woche bis 65 verdienen würde, würde das dennoch nicht verhindern, dass ich ausbrennen und meine Kinder nur von Fotos kennen würde. Außerdem ist es auch vernünftig aus beruflichen Gründen: wenn alle Anwälte dauerhaft am Anschlag arbeiten, kann man Lastspitzen (Auftragsschub, verunglückter Anwalt) kaum noch abfangen. Wenn eher 40h normal sind, hat man noch 10 bis 20 Wochenstunden pro Anwalt Puffer. Es gibt aber eben auch Kanzleien, in denen sechs volle Arbeitstage ausdrücklich oder ungeschrieben erwartet werden. Wem's gefällt...