Krankenversicherung während des Amtsjahres

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Robby

Guest
Ich war in so einer Übergangsphase noch in meiner alten Versicherung. Geht glaub ich bis zu 2 Monaten. Ruf bei Deiner Versicherung an.
 
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GAST_DELETE

Guest
Anonym schrieb:
Bei mir liegen zwischen Anwaltszeit und Amtsjahr 2 Monate, in der ich eigentlich nichts tue. Das kommt ja wahrscheinlich häufiger vor, da Anmeldezeitpunkt und und Beginn des Amtsjahrs nicht immer perfekt zueinander passen.

Wie bin ich denn in diesen 2 Monaten versichert? Hat da jemand Erfahrung?

Gruß
Hallo, ich bin derjenige, der obige Frage gestellt hat und möchte sie selbst für alle anderen Interessierten beantworten:

Während der "Wartezeit" bis zum Beginn des Amtsjahrs (zwischen Patentanwalt und Amtsjahr) versichert mich meine Kasse als freiwillig versichertes Mitglied ohne Beschäftigung, kostet so etwa 110,- Euro im Monat. Während des Amtsjahrs bin ich in der "Klasse für Meister zur Ausbildung", kostet soviel wie die Studentenversicherung, etwa 55,- Euro. Für den Studententarif bin ich schon zu alt :-(

Meine Kasse verlangt jedoch eine Bestätigung vom Amt, dass das Amtsjahr ein Pflichtjahr ist und man dort nicht bezahlt wird. Bin mal gespannt, wo ich an so eine Bescheinigung komme.

Grüße
 

MynonA

Schreiber
Eine Bitte...

Gast schrieb:
Meine Kasse verlangt jedoch eine Bestätigung vom Amt, dass das Amtsjahr ein Pflichtjahr ist und man dort nicht bezahlt wird. Bin mal gespannt, wo ich an so eine Bescheinigung komme.
Nicht nur Du bist gespannt, vermutlich geht es allen Grauen Panther PA-Kandidaten genauso ;o)
Es wäre daher prima, wenn du uns Deine diesbezüglichen Erkenntnisse dann mitteilst!

Viel Glück & Danke schon mal im voraus!

M.
 
R

Robby

Guest
Ich war privat versichert, da ging das folgendermassen: Versicherung zum Ende der Berufstätigkeit kündigen (bzw. auf Anwartschaft umstellen). In den nächsten 2 Monaten nicht zum Arzt gehen. War der Rat der Kasse - auf mein ungläubiges Staunen folgte: Falls doch etwas passiert, kannst Du Dich 2 Monate lang nachträglich versichern zu den alten Konditionen.

Wie das bei den gesetzlichen ist, weiss ich nicht.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Wenn Ihr -wie wohl die meisten Kandidaten- im Amtsjahr als Selbstständiger für die Kanzlei gearbeitet habt: wie habt Ihr das mit der (studentischen?) Krankenversicherung geregelt?
 
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Gast2

Guest
Gast schrieb:
Wenn Ihr -wie wohl die meisten Kandidaten- im Amtsjahr als Selbstständiger für die Kanzlei gearbeitet habt: wie habt Ihr das mit der (studentischen?) Krankenversicherung geregelt?
Da gibt es doch bestimmt irgendwelche Grenzen, ab dem das Einkommen auf den KV-Beitrag angerechnet wird. Das sollte doch eigentlich einfach herauszubekommen sein, da jeder Student mit Kellnerjob das gleiche Problem hat. Gerüchteweise weiß ich was von einer 19h-Regelung (pro Woche/Monat ??) die aber wohl abgeschafft wurde.
Wer weiß mehr ??
 
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