Krankenversicherung - * Gesetzlich vs privat *

P

PKV-Fan

Guest
Hallo,

ich beginne demnächst die Ausbildung zum PA... Ich hätte dazu ne Frage: besteht die Möglichkeit, wenn man unter den von den KVen geforderten 3620€ / Monat liegt (was als Kandidat anfangs oft der Fall ist ;-)), sich während der kandidaten-Zeit dennoch privat versichern zu lassen?
Für eine Selbständigkeit während der Ausbildung will ich mich nicht gerne entscheiden...
Ich hatte gelesen, dass es im Amtsjahr meist kaum Probleme gibt, da man den studentischen Tarif-Gruppen zugerechnet werden kann. Doch wie sieht es während den 26 Monaten beim Anwalt aus?

Viele Grüße,
PKV-Fan ;-)
 
G

GAST_DELETE

Guest
wenn du nett fragst, machen die Versicherer für dich bestimmt gerne eine ausnahme.
 
P

PKV-Fan

Guest
sicher - ich verbinde das am Besten gleich mit nem Heiratsantrag...

Ne, mal im Ernst - hat jemand damit Erfahrungen gemacht (mit den KKn meine ich - nicht dem Heiraten ;-))?
 
S

sichfragender

Guest
Ich kann nur mutmaßen:

Während der "Patentanwaltszeit" (ob das 26 Monate sind, hängt vom Vertrag ab) ist man normalerweise in einem Angestelltenverältnis. D.h. man kann sich nur bei einer PKV versichern, wenn man oberhalb der Beitragsgemessungsgrenze verdient, die momentan bei 47.250,00 Euro Brutto-Jahresgehalt liegt.

Mehr gibt es dazu m.E. nicht zu sagen. Ausnahmefälle sind mir nicht bekannt.
 
K

Kandidaten Interessent

Guest
Ausnahmen gibt es z.B. bei Medizinern. So können sich Ärzte nach dem Studium, wenn sie in der Klinik noch nicht ausreichend verdienen, trotzdem weiter privat versichern, da sie ja später mehr verdienen werden (wer hofft das nicht ???). Gilt bei privaten Krankenversicherungen speziell für Ärzte.
 
Z

zaphod

Guest
Soweit ich weiß, gibt (gab) es eine Regelung, daß Du in der PKV bleiben kannst, wenn Du zuvor dort 5 Jahre versichert warst. Dann ist es egal, ob Du später unter die Bemessungsgrenze fällst.
 
G

Guest

Guest
Kandidaten Interessent schrieb:
Ausnahmen gibt es z.B. bei Medizinern. So können sich Ärzte nach dem Studium, wenn sie in der Klinik noch nicht ausreichend verdienen, trotzdem weiter privat versichern, da sie ja später mehr verdienen werden (wer hofft das nicht ???). Gilt bei privaten Krankenversicherungen speziell für Ärzte.
Bei wlecher Versicherung wäre das denn?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Guest schrieb:
Kandidaten Interessent schrieb:
Ausnahmen gibt es z.B. bei Medizinern. So können sich Ärzte nach dem Studium, wenn sie in der Klinik noch nicht ausreichend verdienen, trotzdem weiter privat versichern, da sie ja später mehr verdienen werden (wer hofft das nicht ???). Gilt bei privaten Krankenversicherungen speziell für Ärzte.
Bei wlecher Versicherung wäre das denn?
Müsste ich mich nochmal erkundigen. Aber die Ärztekammer hat Verträge mit bestimmten Versicherungen abgeschlossen. Die müssen auch alle Arzte in der Berufsunfähigkeitsversicherung aufnehmen ohne Gesundheitstest. Aber das gibt es ja immer wieder für einzelne Berufsgruppen. Außerdem gibts ja noch die Ärzte- und Apothekerbank mit ihren Dienstleistungen.

Ich weiß nicht, ob nicht z.B. auch Anwaltskammern Rahmenverträge mit einzelnen Versicherungen abgeschlossen haben. Bei den PAs gibts ja in Bayern die Berufsunfähigkeitsversicherung über die Kammer.
 
P

paule

Guest
Bei der Entscheidung zu bedenken ist, dass man wärhend des Amtsjahrs bei vielen gesetzlichen Krankenversicherungen zum Studententariv (ca 50 - 60 EUR) versichert sein kann, während der entsprechende Tarif bei privaten Krankenversicherungen sehr viel höher ist.
 
P

PatFan

Guest
So viel höher nun auch nicht, wenn Du den richtigen Tarif nimmst (hohe Selbstbeteiligung etc.). Dagegen kann die Aufgabe der Altersrückstellungen in der PKV und das bei späterem Wiedereintritt höhere Eintrittalter des Kostenvorteil von etwa 50 bis 100 € im Monat sehr schnell wieder kompensieren und Dich lebenslang belasten.
 
S

sichfragender

Guest
Als nochmal langsam:
Wenn man Angestellter ist, ist man normalerweise pflichtversichert. Die Ausnahmen von dieser Pflichtversicherung sind meines Wissens gesetzlich geregelt ( § 5 SGB V). Ausnahmen sind in § 8 SGB V geregelt. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 SGB V, kann ein Arzt im Praktikum auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden.

Mit speziellen Verträgen zwischen Ärztekammer und Versicherung hat das erst einmal gar nichts zu tun.

Die Ausnahme mit den "5 Jahren vorher bei der PKV" glaube ich erst, wenn jemand die gesetzliche Norm zitiert - denn das würde auf ziemlich viele Menschen zutreffen.

Es gibt meines Wissens folgende Sonderfälle:
  • man wird als Arbeitnehmer, der in der PKV ist, von der Pflichtversicherungsgrenze eingeholt wird: dann darf man auf Antrag in der PKV bleiben.
  • weiterhin darf man in der PKV bleiben, wenn man 5 Jahre bei der PKV war und dann arbeitslos wird.
 
S

sichfragender

Guest
Als nochmal langsam:
Wenn man Angestellter ist, ist man normalerweise pflichtversichert. Die Ausnahmen von dieser Pflichtversicherung sind meines Wissens gesetzlich geregelt ( § 5 SGB V). Ausnahmen sind in § 8 SGB V geregelt. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 6 SGB V, kann ein Arzt im Praktikum auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden.

Mit speziellen Verträgen zwischen Ärztekammer und Versicherung hat das erst einmal gar nichts zu tun.

Die Ausnahme mit den "5 Jahren vorher bei der PKV" glaube ich erst, wenn jemand die gesetzliche Norm zitiert - denn das würde auf ziemlich viele Menschen zutreffen.

Es gibt meines Wissens folgende Sonderfälle:
  • man wird als Arbeitnehmer, der in der PKV ist, von der Pflichtversicherungsgrenze eingeholt wird: dann darf man auf Antrag in der PKV bleiben.
  • weiterhin darf man in der PKV bleiben, wenn man 5 Jahre bei der PKV war und dann arbeitslos wird.
 
G

GAST_DELETE

Guest
PatFan schrieb:
Dagegen kann die Aufgabe der Altersrückstellungen in der PKV und das bei späterem Wiedereintritt höhere Eintrittalter des Kostenvorteil von etwa 50 bis 100 € im Monat sehr schnell wieder kompensieren und Dich lebenslang belasten.
Ein kleiner Tip: Es gibt in dem System der PKVs Ruhensversicherungen, so dass man ohne Gesundheitsprüfung und ohne Verlust der Altersrückstellungen wieder zurück kann. Allerdings sollte man dabei beachten, dass es zwei verschiedene Arten der Ruhensversicherung gibt: eine kostenlose (diese beinhaltet nur den Wiedereintritt ohne Gesundheitsprüfung) und eine beitragspflichtige.
 
G

GAST_DELETE

Guest
sichfragender schrieb:
Die Ausnahme mit den "5 Jahren vorher bei der PKV" glaube ich erst, wenn jemand die gesetzliche Norm zitiert - denn das würde auf ziemlich viele Menschen zutreffen.

Es gibt meines Wissens folgende Sonderfälle:
  • man wird als Arbeitnehmer, der in der PKV ist, von der Pflichtversicherungsgrenze eingeholt wird: dann darf man auf Antrag in der PKV bleiben.
  • weiterhin darf man in der PKV bleiben, wenn man 5 Jahre bei der PKV war und dann arbeitslos wird.
Und wo steht das im Widerspruch zu meiner Aussage von oben? 5 Jahre dabei und dann fällst Du unter die Beitragsbemessungsgrenze, z.B. aus den von Dir genannten Gründen. Das heißt nicht, daß das immer gehen muß, aber ...

ich glaube ich nicht, daß das die einzigen Fälle sind, da das wohl für jemanden eine unbillige Härte wäre, der aufgrund fallenden Einkommens/steigender Grenzen herausfällt, infolge einer Vorerkrankung aber auch von keiner gesetzlichen KV mehr angenommen wird (die Neuregelung nach der "Gesundheitdeform die x." ist ja noch nicht in Kraft).
Der müßte dann seine private KV verlassen und ist fortan nicht mehr Krankenversichert?

Im übrigen steht es mir doch frei, mich privat soweit zu versichern, wie ich will. Es kann nur sein, daß ich aus der gesetzlichen KV nicht herauskomme, die PKV kann ich doch trotzdem aufrecht erhalten. Oder spricht irgendwas dagegen (außer Kostenfaktor)?
Ich darf also in jedem Fall in der PKV bleiben, muß mich aber zusätzlich gesetzlich versichern...
 
S

sichfragender

Guest
@Gast

Ich verstehe die Antwort ehrlich gesagt nicht so ganz.

Die Ausgangsfrage war doch, ob man als angestellter und damit pflichtversicherter Kandidat, der unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient, aus der Pflichtversicherung rauskommt.

Die Antwort darauf lautet - wie oben von mir ausgeführt - bis auf die genannten Ausnahmen: NEIN.

Die genannten Härtefälle gibt es nicht, solange man pflichtversichertist.

Im Übrigen glaube ich, dass Sie die Regelungen für Angestellte und für Selbständige durcheinander bringen. Hier war immer nur die Rede von dem angestellten Kandidat.

Weiterhin habe ich nicht behauptet, dass man sich nicht beliebig privat krankenversichern kann. Nochmals der Hinweis: die Frage war doch, ob man aus der Pflichtversicherung rauskommt. Außerdem glaube ich nicht, dass es besonders schlau ist, eine gesetzliche und eine private Krankenversicherung zu haben, wie Gast es vorschlägt (ich spreche hier nicht von einer privaten Zusatzversicherung). Denn es gibt den Grundsatz bei Versicherungen, dass bei Überversicherung nicht beide zahlen müssen. Also - auf den Fall übertragen - was passiert denn, wenn ein "Schlaumeier" eine gesetzliche und eine private Krankenversicherung hat? Die private Krankenversicherung könnte bspw. sagen - ist ja schön, dass Du bezahlst, aber Du bist ja gesetzlich pflichtversichert - also müssen wir gar nicht zahlen!?
 
G

GAST_DELETE

Guest
zaphod schrieb:
Soweit ich weiß, gibt (gab) es eine Regelung, daß Du in der PKV bleiben kannst, wenn Du zuvor dort 5 Jahre versichert warst. Dann ist es egal, ob Du später unter die Bemessungsgrenze fällst.
das ist nicht egal. es lediglich die betragsbemessungsgrenze ist niedriger (ca. 42.000 €). wenn du drunter fällst fliegst du raus.

wenn du vorher in der pkv warst, kannst du dich für ausbildungszeit von der pkv freistellen lassen (kostet aber) um anschließend wieder in die pkv (ohne neue gehsundheitsprüfung und mit der reduzierten beitragsbemessungsgrenze) zurückzukehren.
 
I

interessierter Gast

Guest
Hallo,

ist es denn nicht günstiger noch während der Studenten-Zeit (bzw. in dem Falle dem Amtsjahr) privat versichert zu sein - und danach auch zu bleiben?! Man müsste zwar dann gegebenenfalls beide Versicherungen bezahlen da man von der gesetzlichen nicht befreit wird - jedoch ist es wie ich erfahren habe lohnenswerter die PKV weiterzubezahlen, bis die Bemessungsgrenze überschritten ist und man von der GKV befreit wird (was ja hoffentlich nicht allzu lange dauern wird). Für selbständige PAe erübrigt sich die Fragestellung dann natürlich ohnehin...
So behältst Du jedenfalls die in Relation niedrigen Beiträge deiner Studentenzeit (hier wieder: Amtszeit)...

Ergo: nach einigen Jahren dürfte sich diese Art der anfänglichen Doppelversicherung rentieren.

Viele Grüße
 
R

Robby

Guest
  • Als Student ist man in der Regel in der gesetzlichen billiger aufgehoben.
  • Mit 25 nach dem Studium PKV anzufangen ist durchaus noch ok.
  • Als Kandidat hat man mE keine Möglichkeit auf PKV (unselbständige Arbeit, zu geringes Einkommen)
  • Im Amtsjahr gibts wieder den günstigen Studententarif in der GKV...
  • Dann ist man 30, 31 oder 32 und dann wirds bei der PKV langsam kritisch - außer man hat keine Zimperlein.
  • Die PKV weiterlaufen zu lassen während der GKV ist im Rahmen einer Anwartschaft möglich - das kostet etwa 60€ im Monat. Damit spart man sich die Aufnahmeprüfung zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Auch die PKV arbeitet teilweise umlagefinanziert - das ist genau der Grund, warum sie sich so gegen vollen Wettbewerb sträuben, und
  • Die PKV ist auf lange Sicht für Frauen wahrscheinlich und für Männer möglicherweise teurer als GKV plus Zusatzversicherung, wo man sie braucht - auf jeden Fall, wenn man mehr als ein Kind möchte. Und dass die PKV volkswirtschaftlich ziemlich in eine Sackgasse führen kann, macht die USA vor. Kann sein, dass uns das hier auch noch blüht.
Ich bin PKV-versichert weil ich da durch meine Eltern reingewachsen bin und nach dem Studium erstmal verbeamtet war. Ich bin aber der Meinung, dass die PKV nicht immer das Beste ist...
 
G

Gröbi

Guest
Robby schrieb:
Ich bin PKV-versichert weil ich da durch meine Eltern reingewachsen bin und nach dem Studium erstmal verbeamtet war. Ich bin aber der Meinung, dass die PKV nicht immer das Beste ist...
Das stimmt vom finanziellen Gesichtspunkt her auf jeden Fall aber vom gesundheitlichen Gesichtspunkt her ist die PKV auf jeden Fall besser. Da kommen die Zusatzversicherungen zusätzlich zur GKV nicht ran. Man kann vielleicht noch eine Chefarztbehandlung im Krankehaus zusätzlich versichern, ambulant hat man diese Möglichkeit aber leider nicht, deshalb finde ich die PKV besser, auch noch mit einem Eintrittsalter von 32 Jahren.
 
R

Robby

Guest
Ich habe gutes Ärztewissen sozusagen aus erster Hand "im Haus". Ich kann Dir versichern, dass Chefarztbehandlung etc. pp. nicht notwendigerweise besser für Deine Gesundheit ist - nicht jede Behandlung ist nötig und manche statistisch schädlich. Aber wenn der 2,3fache Satz winkt....
 
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