Kollege

Student

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,

wünschen sich Rechts- und Patentanwälte untereinander eigentlich "kollegiale" oder lediglich "freundliche" Grüße?

Grüße
Student
 

grond

*** KT-HERO ***
Student schrieb:
wünschen sich Rechts- und Patentanwälte untereinander eigentlich "kollegiale" oder lediglich "freundliche" Grüße?
Ich benutze das "kollegial" bewusst nicht und mag es auch eher nicht, von einem RA als "Kollege" bezeichnet zu werden. Die Befugnisse als PA sind massiv geringer als die eines RAs, andererseits haben die wenigstens RAs einen naturwissenschaftlichen oder technischen Abschluss. Insofern sind PAs und RAs nach meinem Verständnis nur dann Kollegen, wenn sie wirklich an einem Fall zusammenarbeiten. Pa verhält sich zu RA m.E. nicht viel anders als Steuerberater zu RA: PAs dürfen wie Steuerberater Sozietäten mit RAs und untereinander bilden, in ihrem speziellen Rechtsgebiet Rechtsberatung leisten und vor der zuständigen Behörde vertreten. Aber würden RA und Steuerberater einander als Kollegen bezeichnen? Eher nicht, weil da eben nicht "Anwalt" in der Berufsbezeichnung steckt. Aber allein an der Bezeichnung kann man den "Kollegen" ja wohl nicht festmachen...
 

EK

*** KT-HERO ***
Die Verwendung von "freundlichen kollegialen Grüßen" ist nach meiner Erfahrung in der Praxis absolut üblich und gehört sich auch so.
 

EK

*** KT-HERO ***
EK schrieb:
Die Verwendung von "freundlichen kollegialen Grüßen" ist nach meiner Erfahrung in der Praxis absolut üblich und gehört sich auch so.
Nachtrag: Das ist ein Erfahrungswert aus bisher sieben Jahren Zulassung als PA.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Student schrieb:
wünschen sich Rechts- und Patentanwälte untereinander eigentlich "kollegiale" oder lediglich "freundliche" Grüße?
Richtig müsste es heissen 'lediglich "kollegiale" oder "freundliche"' Grüße:) Deswegen auch die Formulierung 'freundliche kollegiale Grüße'....

Spass beiseite, es gehört sich so. Auch und gerade unter RA und PA.
 
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