Ich benutze das "kollegial" bewusst nicht und mag es auch eher nicht, von einem RA als "Kollege" bezeichnet zu werden. Die Befugnisse als PA sind massiv geringer als die eines RAs, andererseits haben die wenigstens RAs einen naturwissenschaftlichen oder technischen Abschluss. Insofern sind PAs und RAs nach meinem Verständnis nur dann Kollegen, wenn sie wirklich an einem Fall zusammenarbeiten. Pa verhält sich zu RA m.E. nicht viel anders als Steuerberater zu RA: PAs dürfen wie Steuerberater Sozietäten mit RAs und untereinander bilden, in ihrem speziellen Rechtsgebiet Rechtsberatung leisten und vor der zuständigen Behörde vertreten. Aber würden RA und Steuerberater einander als Kollegen bezeichnen? Eher nicht, weil da eben nicht "Anwalt" in der Berufsbezeichnung steckt. Aber allein an der Bezeichnung kann man den "Kollegen" ja wohl nicht festmachen...Student schrieb:wünschen sich Rechts- und Patentanwälte untereinander eigentlich "kollegiale" oder lediglich "freundliche" Grüße?
Nachtrag: Das ist ein Erfahrungswert aus bisher sieben Jahren Zulassung als PA.EK schrieb:Die Verwendung von "freundlichen kollegialen Grüßen" ist nach meiner Erfahrung in der Praxis absolut üblich und gehört sich auch so.
Richtig müsste es heissen 'lediglich "kollegiale" oder "freundliche"' Grüße Deswegen auch die Formulierung 'freundliche kollegiale Grüße'....Student schrieb:wünschen sich Rechts- und Patentanwälte untereinander eigentlich "kollegiale" oder lediglich "freundliche" Grüße?