Kleinere Fehler im Schriftsatz nachträglich entdeckt

Kurt

*** KT-HERO ***
Hi Forum,

wie handhabt ihr das, wenn ihr kurz nach dem Einreichen eures Schriftsatzes beispielsweise im Einspruchsverfahren ein, zwei kleine Fehler entdeckt, z.B. Dateianlage oder Entgegenhaltung im Text mit der falschen Nummer referenziert o.ä.

Reicht man a) den korrigierten Schriftsatz nochmal komplett hinterher, oder b) nur ein Korrekturblatt mit der Bitte an die Geschäftsstelle um Austausch, oder macht man c) am besten überhaupt keinen Wind und belässt es dabei?

Ich neige fast zu b) da ich vermute, dass der Berichterstatter/Bearbeiter/Richter den Korrekturvorgang so überhaupt nicht mitbekommt und von daher nachher alles in Butter ist.

Danke vorab für eure Erfahrungswerte
Grüße Kurt
 

grond

*** KT-HERO ***
Plan b) wird ganz sicher nicht funktionieren, weil das chronologisch zur Akte kommt, wir sind schließlich in Deutschland. Dein Anliegen bezüglich Austausch des Schriftsatzblattes wird von der Geschäftsstelle im Zweifel als Aufforderung zur Urkundenfälschung verstanden werden.

Also lieber einfach ein kurzes Anschreiben mit Hinweis auf den Fehler. Das aber nur, wenn die Schriftsatzfrist noch nicht abgelaufen ist und die Fehler nicht selbsterklärend sind. Nach meiner Erfahrung werden Einsprüche von den Ämtern eigentlich immer sehr sorgfältig bearbeitet, so dass die den Fehler wohl auch selbst erkennen würden.
 
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