Kurt
*** KT-HERO ***
Hi Forum,
wie handhabt ihr das, wenn ihr kurz nach dem Einreichen eures Schriftsatzes beispielsweise im Einspruchsverfahren ein, zwei kleine Fehler entdeckt, z.B. Dateianlage oder Entgegenhaltung im Text mit der falschen Nummer referenziert o.ä.
Reicht man a) den korrigierten Schriftsatz nochmal komplett hinterher, oder b) nur ein Korrekturblatt mit der Bitte an die Geschäftsstelle um Austausch, oder macht man c) am besten überhaupt keinen Wind und belässt es dabei?
Ich neige fast zu b) da ich vermute, dass der Berichterstatter/Bearbeiter/Richter den Korrekturvorgang so überhaupt nicht mitbekommt und von daher nachher alles in Butter ist.
Danke vorab für eure Erfahrungswerte
Grüße Kurt
wie handhabt ihr das, wenn ihr kurz nach dem Einreichen eures Schriftsatzes beispielsweise im Einspruchsverfahren ein, zwei kleine Fehler entdeckt, z.B. Dateianlage oder Entgegenhaltung im Text mit der falschen Nummer referenziert o.ä.
Reicht man a) den korrigierten Schriftsatz nochmal komplett hinterher, oder b) nur ein Korrekturblatt mit der Bitte an die Geschäftsstelle um Austausch, oder macht man c) am besten überhaupt keinen Wind und belässt es dabei?
Ich neige fast zu b) da ich vermute, dass der Berichterstatter/Bearbeiter/Richter den Korrekturvorgang so überhaupt nicht mitbekommt und von daher nachher alles in Butter ist.
Danke vorab für eure Erfahrungswerte
Grüße Kurt