Klausur A Kurs 3. Oktober 2005

D

disappointed_candidate

Guest
Liebe Kollegen,

hab am Freitag, so wie ihr wohl auch, mein Klausurergebnis bekommen. 112 Punkte. Fand ich ehrlich gesagt etwas mager.

Vor allem ist mir mit der Punktzahl ja auch nicht wirklich geholfen. Hat mittlerweile jemand ne Ahnung, wie die erste Aufgabe grob zu lösen war.

Mir fiel damals nur ein, dass der Verkäufer gegen den handelnden Geschäftsführer der GmbH einen Anspruch aus 823 BGB und auch aus 826 BGB herleiten könnte.

Aber das war wohl nix oder zumindest nicht alles....
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Tja, so ähnlich ging's mir auch ... ich habe mich wohl mit der blöden Insolvenzordnung verzettelt und dafür möglicherweise die eine oder andere BGB-Anspruchsgrundlage nicht ordentlich durchgeprüft. Da war ja neben §§ 823 und 826 noch § 42 (2) mit der Insolvenzverschleppung ...

Was mir beispielsweise auch im nachhinein nicht klar ist, ist die Frage, ob eine Gesellschaftsverbindlichkeit noch besteht. Laut § 60 (1) Nr. 4 GmbHG wird die Gesellschaft durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst - kann die dann überhaupt noch Träger von Rechten und Pflichten sein? Oder war das überhaupt nicht relevant, und man hatte nur die Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer zu prüfen?

Eine Musterlösung zu der Klausur fände ich schon extrem erhellend. Und auch die Klausurstatistik würde mich sehr interessieren ...
 
D

disappointed_candidate

Guest
Ja ja der § 42 (2) BGB mit der Insolvenzverschleppung.

Also ehrlich gesagt, da wär ich auch nach drei Monaten Hagen-Skripte lesen nicht drauf gekommen, den § 42 (2) auf eine GmbH, bzw. den Geschäftsführer einer GmbH, anzuwenden.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
disappointed_candidate schrieb:
Ja ja der § 42 (2) BGB mit der Insolvenzverschleppung.

Also ehrlich gesagt, da wär ich auch nach drei Monaten Hagen-Skripte lesen nicht drauf gekommen, den § 42 (2) auf eine GmbH, bzw. den Geschäftsführer einer GmbH, anzuwenden.
Stimmt! Aber dafür hatte ihn Dr. Hofmeister ja am Samstag in einer der Übungsaufgaben behandelt (mit dem Hinweis, dass Kapitalgesellschaften Spezialformen von Vereinen sind). Aber das alleine hat's offensichtlich auch nicht rausgerissen.
 
S

Schmunzler

Guest
Ich krieg immer mehr den Verdacht, dass man das lernen auch lassen kann... dafür muss man in den 2 Tagen davor an genau einer Stelle in 48 Stunden mal aufgepasst haben....

Anstrengend.
 
D

disappointed_candidate

Guest
Ehrlich gesagt... bei Vereinen denk ich auch eher an Saufen als an Kapitalgesellschaften...

Falls er sowas gesagt haben sollte, hab ich da wohl gerade verzweifelt im Schönfelder geblättert und nach den Paragraphen gesucht, die sich mit Vereinen beschäftigen, die hab ich mir vorher nämlich noch nie angeschaut.
 
G

grond

Guest
disappointed_candidate schrieb:
Ehrlich gesagt... bei Vereinen denk ich auch eher an Saufen als an Kapitalgesellschaften...
Das steht meiner Meinung nach recht deutlich im Skript, dass Vereine die juristische Grundform von Kapitalgesellschaften sind. Da ist so ein Diagramm, wo die verschiedenen Gesellschaftsformen unter Verein und BGB-Gesellschaft gelistet sind...
 
V

Verhohnepipler

Guest
Ich denke die meisten Schreiber dieser Klausur können sich darauf einigen, dass die Klausur im großen und ganzen ziemlich mies war.

Ich hoffe für alle Nachfolger, dass der Trend immer seltsamer werdender Klausuren, nicht anhält!
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
disappointed_candidate schrieb:
Ehrlich gesagt... bei Vereinen denk ich auch eher an Saufen als an Kapitalgesellschaften...
Das steht meiner Meinung nach recht deutlich im Skript, dass Vereine die juristische Grundform von Kapitalgesellschaften sind. Da ist so ein Diagramm, wo die verschiedenen Gesellschaftsformen unter Verein und BGB-Gesellschaft gelistet sind...
Richtig!

Und auch umgangssprachlich sagt man ja mitunter "... [Firmenname einsetzen] ist schon ein XXX-Verein!" ;-)

... frei nach Pinkvoss' "Was würde Omma dazu sagen?"
 
D

diappointed_candidate

Guest
Das steht meiner Meinung nach recht deutlich im Skript, dass Vereine die juristische Grundform von Kapitalgesellschaften sind. Da ist so ein Diagramm, wo die verschiedenen Gesellschaftsformen unter Verein und BGB-Gesellschaft gelistet sind...[/quote]Na diese Ansicht kennt wohl jeder... geb ich dir recht...
Aber wenn es schon ein GmbH-Gesetz gibt, wird man ja doch zuerst versuchen, eine Anspruchsgrundlage aufgrund des spezielleren Rechts zu finden und sich vielleicht später - aus Verzweiflung - zu einer analogen Anwendung einer Anspruchsgrundlage aus dem BGB entscheiden.

Mein Vorredner hat schon recht, es kann ja nicht sein, dass -nachdem die Standardfälle nun durchgekaut sind - nun abgefahrene neue Fälle konstruiert werden.
 
G

grond

Guest
diappointed_candidate schrieb:
Mein Vorredner hat schon recht, es kann ja nicht sein, dass -nachdem die Standardfälle nun durchgekaut sind - nun abgefahrene neue Fälle konstruiert werden.
Scheint aber so zu sein. Die zwei Tage Vorbereitung waren auch bei uns die Wichtigsten. Ohne das dort Besprochene hätte ich nie bestanden, umgekehrt allerdings ohne meine eigene Vorbereitung natürlich auch nicht...
 
D

Durchblicker

Guest
grond schrieb:
Die zwei Tage Vorbereitung waren auch bei uns die Wichtigsten. Ohne das dort Besprochene hätte ich nie bestanden, umgekehrt allerdings ohne meine eigene Vorbereitung natürlich auch nicht...
Genau das ist der Punkt. Und das war, soviel ich weiß, in Hagen schon immer so. Also regt Euch mal nicht künstlich auf.

Sicher waren auch ein paar leichte Klausuren mit dabei. Ich bin sogar der Meinung, dass die Klausur der anderen Gruppenwoche deutlich leichter war als bei meiner Gruppe. Aber das sind mehr oder weniger übliche Schwankungen bei Klausuren.

Redet Euch bloß nicht ein, die geheimnisvollen Illuminati (der Kammer) hätten angewiesen, die Klausuren wegen der "Kandidatenschwemme" schwerer zu gestalten. Diese Theorie fehlt hier nämlich noch.
 
K

Kand.

Guest
Redet Euch bloß nicht ein, die geheimnisvollen Illuminati (der Kammer) hätten angewiesen, die Klausuren wegen der "Kandidatenschwemme" schwerer zu gestalten. Diese Theorie fehlt hier nämlich noch.
Womit die Theorie bereits aufgestellt wäre ....
 
L

Liederlicher dürrer, matter Friederich

Guest
Und was einmal gedacht worden ist, kann bekanntlich nicht zurückgenommen werden.

Na dann Prost Mahlzeit!
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Durchblicker schrieb:
Sicher waren auch ein paar leichte Klausuren mit dabei. Ich bin sogar der Meinung, dass die Klausur der anderen Gruppenwoche deutlich leichter war als bei meiner Gruppe. Aber das sind mehr oder weniger übliche Schwankungen bei Klausuren.

Redet Euch bloß nicht ein, die geheimnisvollen Illuminati (der Kammer) hätten angewiesen, die Klausuren wegen der "Kandidatenschwemme" schwerer zu gestalten. Diese Theorie fehlt hier nämlich noch.
Das ist doch ein altbekanntes Phänomen: Die Klausur, die man selbst schreibt, ist immer die bisher schwerste.

In meiner Tätigkeit als Hochschulmitarbeiter mit Mitwirkung an Stellung und Korrektur von Klausuren (incl. Sprechstunden und Klausureinsicht) habe ich auch jedes Semester mindestens fünfmal gehört "die früheren Klausuren waren aber einfacher" und "Ihr müsst doch xy% durchfallen lassen". Ich werde aber jetzt natürlich nicht den streng geheimen Ministererlass offenbaren, der uns dazu zwang ... ;-)

Wer selbst mal Aufgaben gestellt hat, der weiss, dass es nicht so einfach ist, sich immer wieder angemessen anspruchsvolle, halbwegs praxisrelevante und interessante, aber dennoch im gegebenen zeitlichen und fachlichen Rahmen vernünftig bearbeitbare neue Aufgaben auszudenken. Die müssen ja auch geeignet sein, eine Differenzierung zwischen guten und weniger guten Prüflingen herbeizuführen. Dabei kann man schon auch mal daneben greifen oder den Schwierigkeitsgrad falsch einschätzen (in beiden Richtungen).
 
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