jopatent
SILBER - Mitglied
Hallo,
wenn ich bei einer Markenanmeldung eine Ware in Klasse 10 (Ärztliche Instrumente, Orthopädische Artikel usw.) einordne, heißt das automatisch, dass sich der Markenschutz nur auf genehmigungspflichtige ärztliche oder orthopädische Artikel erstreckt? Oder können in diese Klasse auch Waren aufgenommen werden, die keinerlei Genehmigung bedürfen?
Gruß
jo
wenn ich bei einer Markenanmeldung eine Ware in Klasse 10 (Ärztliche Instrumente, Orthopädische Artikel usw.) einordne, heißt das automatisch, dass sich der Markenschutz nur auf genehmigungspflichtige ärztliche oder orthopädische Artikel erstreckt? Oder können in diese Klasse auch Waren aufgenommen werden, die keinerlei Genehmigung bedürfen?
Gruß
jo