AW: Re: Kettenpriorität
Hi,
ich grab das mal wieder aus
Anders sieht es aus, wenn D1-IP keine Prio beansprucht, dann gilt der Anmeldetag von D1-IP als Priotag.
Bei der Konstellation hängt es doch aber davon ab, ob D1 vor Einreichung von D1-1P zurückgezogen, fallen gelassen oder zurückgewiesen worden ist, weil es ohne Prioritätsbeanspruchung die Rücknahmefiktion nicht gibt, oder?
Eine Weile war ich sogar der Meinung, dass die jüngere Anmeldung frühestens ein Jahr nach der ersten Anmeldung eingereicht worden sein darf, weil ja keine Rechte bestehen geblieben sein dürfen, also auch kein Prioritätsrecht. Allerdings wäre der Satz "Die ältere Anmeldung kann in diesem Fall nicht mehr als Grundlage für die Inanspruchnahme des Prioritätsrechts dienen" dann obsolet, was den Schluss nahe legt, dass das Prioritätsrecht, so lange sich eben nicht bereits darauf berufen wurde, eben kein Recht im Sinne des davor stehenden Teilsatzes ist.
Also sollte die jüngere Anmeldung auch innerhalb des ersten Prioritätsjahres angemeldet werden können, ohne dass ihr das Prioritätsbegründungsrecht benommen wäre, zumindest insofern als dass sie nicht die Priorität der ältesten Anmeldung beansprucht.
Szenario 1:
DE1: Merkmal A
Zwei Monate verstreichen
DE2: Merkmal A, A+B, keine Inanspruchnahme einer Priorität
Elf Monate verstreichen
PCT1: Merkmal A, A+B, Inanspruchnahme der Priorität von DE2
PCT1 kann
keine Priorität für Merkmal A beanspruchen, da DE1 im Anmeldezeitpunkt von DE2 noch nicht zurückgenommen war.
Szenario 2:
DE1: Merkmal A
Zwei Monate verstreichen (oder auch vier)
DE2: Merkmal A, A+B, Inanspruchnahme der Priorität von DE1
Elf Monate verstreichen
PCT1: Merkmal A, A+B, Inanspruchnahme der Priorität von DE2
PCT1 kann
keine Priorität für Merkmal A beanspruchen, da DE1 schon Grundlage für die Inanspruchnahme eines Prioritätsrechts war. Dadurch ist es auch irrelevant, dass bei der Variante mit 4 Monaten zwischen DE1 und DE2 die DE1 im Anmeldezeitpunkt der DE2 bereits zurückgenommen war.
Szenario 3:
DE1: Merkmal A, Anmeldegebühr wird nicht gezahlt
Vier Monate verstreichen (oder kürzere Zeit bei expliziter Rücknahme von DE1)
DE2: Merkmal A, A+B, keine Inanspruchnahme einer Priorität
Neun Monate verstreichen
PCT1: Merkmal A, A+B, Inanspruchnahme der Priorität von DE2
PCT1
kann die Priorität für Merkmal A beanspruchen, da DE1 im Anmeldezeitpunkt von DE2 bereits zurückgenommen und auch nicht Grundlage für die Inanspruchnahme eines Prioritätsrechts war.
Merkmal A bekommt zwar "nur" den gleichen Prioritätstag wie die Kombination aus A+B, aber immer noch besser als gar nichts.
Jemand anderer Meinung?
Gelernt haben wir (zumindest ich), dass man, sofern man die spätere
DE(s) nicht weiterführen möchte und dafür die Prioritäten brauchen würde, möglichst keine inneren Prioritäten beansprucht, sondern diese erst bei (bzw. rechtzeitig nach) der PCT-Anmeldung herauskramt.
Ich habe dazu aber auch noch zwei Kommentare gefunden, wobei beide unterschiedliche Schlussfolgerungen ziehen, bezüglich der Frage, inwieweit in Szenario 3 die DE1 nach der Anmeldung von DE2 überhaupt nicht mehr für die Beanspruchung einer Priorität zur Verfügung stehen würde, weil nach ihrer Einreichung DE2 auch ohne konkrete Beanspruchung ihrer Priorität durch eine nachfolgende Anmeldung als erste Anmeldung behandelt werden würde:
Michael Caine plädiert für die automatische Substitution:
http://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=23bc9444-fd4b-4d39-bd5e-c635c1946f26
Maria Eliseeva plädiert für die Wahlmöglichkeit durch den Anmelder, bzw. dafür, dass die Substitution erst eintritt, wenn die Priorität der zweiten Anmeldung entsprechend beansprucht wird (Seite 20ff):
http://www.patentbar.com/publications/AIPLARS2005-c-2.ppt
Gruß
Gerd