Schubs...
Die Quote Gewinn/Umsatz ist doch egal, wenn ich den Kanzleiwert nach dem Gewinn berechne. Ich finde das ohnehin die transparentere Methode, da schließlich aus dem Gewinn die Investition refinanziert werden muss.
Beispiel: 250.000€ Partnergewinn/a - 120.000€/a (Arbeitskraft Kollegenarbeit nach 2 bis 3 Jahren)= 130.000€/a (zum Abstottern)
Kaufpreis (Hohe Annahme): 3*Gewinn= 750.000€
p=130.000/750.000=0,17 (für mich kritisch, deutlich mehr als 5 Jahre ab Partner werden, bis die Investition sich gelohnt hat; in der Zeit kann man auch eigene Mandate ranschaffen)
Kaufpreis (Niedrige Annahme): 2*Gewinn= 500.000€
p=130.000/500.000=0,26 (da würde ich zuschlagen, falls der Rest passt)
Fazit: die 2 bis 3 mal Gewinn sind kein ganz schlechter Ansatz.
Der ganze Firlefanz mit ausstehenden Rechnungen und so ist ja ganz nett, aber dem gegenüber stehen Verpflichtungen in Mietverträgen, gegenüber Mitarbeitern usw. D.h. der Wert, der da drin steckt, ist nicht zu realisieren, wenn ich den Laden aufgebe. Ich finde die Annahme, dass das alles nichts Wert ist, sondern nur der Goodwill zählt, nicht schlecht, solange keine Schulden oder Immobilien vorhanden sind.