Kanzleiwertberechnung

M

MM

Guest
Das ist jetzt aber ganz schön abstrakt, und ich glaube, ich habe es nach längerem Hin und Her (noch) nicht richtig nachvollziehen können.
Was genau kannst Du nicht nachvollziehen?

Dank der guten beigefügten Erklärungen ist es doch eigentlich trivial, oder?
 
P

paule

Guest
Nochmal für Biologen:

Wenn man als Partner sicher 100000 Euro mehr verdient als als Angestellter (P-A=100000) und sich die Investition in 5 Jahren amortisiert haben soll (p=0,2), so ist, ohne Berücksichtigung von Zinsen für einen etwaigen Kredit, der Anteil an der Kanzlei 5*100.000 EUR, also 500.000 EUR wert.
 
P

paule

Guest
Nochmal für Biologen:

Wenn man als Partner sicher 100000 Euro mehr verdient als als Angestellter (P-A=100000) und sich die Investition in 5 Jahren amortisiert haben soll (p=0,2), so ist, ohne Berücksichtigung von Zinsen für einen etwaigen Kredit, der Anteil an der Kanzlei 5*100.000 EUR, also 500.000 EUR wert.
 
P

ppa

Guest
paule schrieb:
Letztlich ist doch der Preis immer durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Daher kann man den Kanzleiwert imho auch mal aus dem Blickwinkel des Erwerbenden berechnen. Der will nach Abzug seiner Raten für Zinsen und Tilgung eines hypothetischen noch genauso viel übrig haben, wie er als Kollegenarbeiter/Industriepatentanwalt erwarten kann.
Das will er vielleicht; er wird es aber nicht unbedingt bekommen.

Immerhin kauft er sich ein und erwirbt somit Anteile an der Kanzlei bzw am "Produktionsvermögen" (frei nach unserem grossen Philosophen Karl Marx)

Somit kann er durchaus auch weniger verdienen als vorher. Warum sollte er die Anteile am Produktionsvermögen zusätzlich zum Verdienst aufgrund seiner PA-Tätigkeit geschenkt bekommen?

Sinnvoll ist es aber schon, bei der Berechnung des Kanzleiwertes die ARbeitskraft rauszurechnen; dies wird in KOmmentaren/Aufsätzen z.T. auch so beschrieben, aber es macht keiner.

und was das Thema "Angebot und Nachfrage" betrifft: dann dürfte der Preis sich eher erhöhen.
 
P

paule

Guest
ppa schrieb:
Somit kann er durchaus auch weniger verdienen als vorher. Warum sollte er die Anteile am Produktionsvermögen zusätzlich zum Verdienst aufgrund seiner PA-Tätigkeit geschenkt bekommen?
Unterm Strich ist der Einkauf in eine Kanzlei eine Investition, die sich auch an den gleichen Maßstäben messen lassen muss wie jede andere Investition (auch wenn das von einigen Stimmen auf der Verkäuferseite oft nicht so gerne gehört wird). Demnach ist der Maßstab die Rendite (Hier also P-A - was sonst?). Wie hoch die sein muss richtet sich, wie bei jeder anderen Investition nach den Risiken und nach den Chancen, die die Investition birgt. Die kann man aber von außen nicht beurteilen. Als Richtwert können aber die Kurse für Unternehmens- und Staatsanleihen dienen.

Was den effektiven Verdienst betrifft, so finde ich bei einer stabilen Kanzlei mit großem Goodwill eine Amortisationsfrist von 10 Jahren angemessen. Wer schneller tilgen will, dem bleibt natürlich unterm Strich weniger übrig und wer 20 Jahre lang abstottert, kann sicher von anfang an mehr mitnehmen.
 
E

Einsteiger

Guest
Also hier wurde noch kein Beitrag über einen verdienstabhängigen Kaufpreis genannt.

In Stuttgart zahlt man so zwischen 2 bis 3 Jahresgewinnen. Der Jahresgewinn ist praktisch Dein Jahresverdienst. Also 2 bis 3 Jahresbruttogehälter.
 
P

ppa

Guest
Einsteiger schrieb:
Also hier wurde noch kein Beitrag über einen verdienstabhängigen Kaufpreis genannt.

In Stuttgart zahlt man so zwischen 2 bis 3 Jahresgewinnen. Der Jahresgewinn ist praktisch Dein Jahresverdienst. Also 2 bis 3 Jahresbruttogehälter.
wo liegt denn etwa die Gewinnquote, also Verhältnis Gewinn/Umsatz ?
 
D

d.v.o.

Guest
Die Quote sollte meines Wissens im Rahmen von etwa 40-50% liegen.
 
R

Robby

Guest
Schubs...

Die Quote Gewinn/Umsatz ist doch egal, wenn ich den Kanzleiwert nach dem Gewinn berechne. Ich finde das ohnehin die transparentere Methode, da schließlich aus dem Gewinn die Investition refinanziert werden muss.

Beispiel: 250.000€ Partnergewinn/a - 120.000€/a (Arbeitskraft Kollegenarbeit nach 2 bis 3 Jahren)= 130.000€/a (zum Abstottern)

Kaufpreis (Hohe Annahme): 3*Gewinn= 750.000€
p=130.000/750.000=0,17 (für mich kritisch, deutlich mehr als 5 Jahre ab Partner werden, bis die Investition sich gelohnt hat; in der Zeit kann man auch eigene Mandate ranschaffen)

Kaufpreis (Niedrige Annahme): 2*Gewinn= 500.000€
p=130.000/500.000=0,26 (da würde ich zuschlagen, falls der Rest passt)

Fazit: die 2 bis 3 mal Gewinn sind kein ganz schlechter Ansatz.

Der ganze Firlefanz mit ausstehenden Rechnungen und so ist ja ganz nett, aber dem gegenüber stehen Verpflichtungen in Mietverträgen, gegenüber Mitarbeitern usw. D.h. der Wert, der da drin steckt, ist nicht zu realisieren, wenn ich den Laden aufgebe. Ich finde die Annahme, dass das alles nichts Wert ist, sondern nur der Goodwill zählt, nicht schlecht, solange keine Schulden oder Immobilien vorhanden sind.
 
R

Robby

Guest
Jetzt hab ich nochmal bei Domke nachgesehen - dort wird von einem "Unternehmerlohn für einen PA + 40%" gesprochen. Kann mir dazu jemand Zahlen nennen? Sind das dann 120.000€/a*1,4=168.000€/a? Dann sieht meine obige Rechnung ein wenig anders aus....

Da kommt man dann nur noch mit dem Faktor 2 halbwegs hin.
 
D

d.v.o.

Guest
Domke nannte Zahlen zwischen 80.000 und 100.000 für einen PA (mit beiden Zulassungen) zuzüglich 40%. In Ausnahmefällen (Tätigkeit vergleichbar mit der eines Leiters einer großen Industriepatentabteilung) kann der Assessorenlohn auch mal 160.000,- betragen.

Die 120.000,- sind also wohl Unternehmerlohn zuzüglich der Kosten.

Wie sieht denn das Modell aus bei einer Kanzlei, die das Geschäft für den Neueinsteiger zumindest teilweise noch entwickeln muss, also z.B., wenn 2 Anwälte Arbeit für 2,5 Anwälte haben? Dort sind die Interessen ja so, dass keiner der Anwälte weniger verdienen möchte, der Neueinsteiger aber nicht für etwas bezahlen kann, was nicht vorhanden ist.
 
G

Gert

Guest
Falls die Jungs (oder Mädels) keine schlechte Arbeit abliefern und nicht auf den Mund gefallen sind, reichen Mandate für 2,5 PAs vollkommen aus, um in kurzer Zeit oder sogar sofort 3 voll zu beschäftigen. In meinen Augen sollte jede Kanzlei dieser Größe ein klein wenig Großmandanten-Kollegenarbeit (z.B. S, B oder DC, um keine Namen zu nennen:) beigemischt haben, die zwar nicht das große Geld bringen, bei denen man aber kurzfristig auch mal mehr Akten anfordern kann. Und dann besteht noch die Möglichkeit Übersetzungen im Haus anzufertigen. Fazit: das stellt kein Problem dar.
 
G

Gert

Guest
Ach ja, und wenn wir 90k€*1,4=126k€ als "Lohn" ansetzen (ist wohl realistischer...), dann kommt man bei 250k€ Partnergewinn und p=0,2 etwa auf die viel beschworenen 2,5 als Faktor für den Kanzleigewinn.
 
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