Kandidatenausbildung in GB

pg

Schreiber
Hallo,
ich moechte im kommenden Fruehjahr die Ausbildung zum Patentanwalt beginnen. Ich habe in England promoviert und ueberlege, aus persoenlichen Gruenden die Ausbildung dort zu absolvieren. Sie scheint in England allerdings recht unstrukturiert zu sein (keine/kaum Kurse wie in Hagen, Ausbildung oft nur im Buero) und ich vermute, dass sie deshalb laenger als in Deutschland dauern koennte.
Kann hier jemand vielleicht etwas zur Qualitaet der britischen Ausbildung sagen?
Wie wuerden meine Berufsaussichten sein, wenn ich nach Deutschland zurueckkehre?
Mit der englischen Zulassung kann ich dort wohl nicht viel anfangen, muesste ich zusaetzlich noch die deutsche Ausbildung durchlaufen oder reicht die europaeische Zulassung?
pg
 

Lysios

*** KT-HERO ***
In der Industrie reicht es, European Patent Attorney zu sein. In einer Kanzlei ist man damit meist nur ein Arbeitstier, dass nur Anmeldungen und Bescheide vom EPA abarbeitet. Aber auch in der Industrie sind die wirklich guten Jobs meist an beide Qualifikationen gebunden. Mit der englischen und europäischen Quali kannst Du aber auch z.B. in die Schweiz oder Lichtenstein in eine Kanzlei ohne Nachteile gehen (in die Industrie sowieso).

Es gibt aber in UK wesentliche Kurse, die eigentlich alle absolvieren:

Du könntest z.B. diesen nicht billigen Kurs absolvieren:
http://www.brunel.ac.uk/courses/pg/cdata/i/intellectual+property+law+pg+certificate/full+details

Damit bekommst Du eine "exemption from all seven of the foundation level exams for membership of both the Institute of Trademark Attorneys and the Chartered Institute of Patent Agents".

Ansonsten gibt es noch am Queen Mary College gute Kurse:
http://www.qmipri.org/

Hiermit wirst Du auch "exempt from the foundation level papers of the Joint Examination Board of the Chartered Institute of Patent Attorneys and the Institute of Trade Mark Attorneys."
http://www.law.qmul.ac.uk/postgraduate/certificates/

Für die Europäische Prüfung machen dann auch viele die CEIPI und Deltapatents Kurse.
 

grond

*** KT-HERO ***
pg schrieb:
Wie wuerden meine Berufsaussichten sein, wenn ich nach Deutschland zurueckkehre?
Mit der englischen Zulassung kann ich dort wohl nicht viel anfangen, muesste ich zusaetzlich noch die deutsche Ausbildung durchlaufen oder reicht die europaeische Zulassung?
Die europäische Zulassung ist die wichtigere von beiden, die deutsche ist deshalb aber nicht unwichtig. Wenn Du Deine berufliche Zukunft in München siehst, sollte es nach einer Rückkehr nach Deutschland nicht schwierig werden, eine Kanzlei zu finden, bei der Du voll arbeiten kannst und wo Du offiziell als Kandidat geführt wirst. Dann machst Du die Hagen-Einsendeaufgaben (sehr mäßiger Aufwand), die zwei Hagenklausuren (jeweils eine Woche lernen) und das Amtsjahr (da fallen dann bis zu drei Monate Arbeit und Einkommen flach) während der Arbeit nebenbei und hast am Ende auch die deutsche Zulassung. Willst Du an einem anderen Ort in Deutschland arbeiten, werden die acht Monate Amtsjahr etwas weniger nebenbei laufen können und die Auswahl an Kanzleien wird geringer. Du wirst für das Amtsjahr nach München umsiedeln müssen und vermutlich weniger Kanzleiarbeit nebenher machen können, ansonsten gilt aber dasselbe.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Zwei wesentliche Punkte will ich noch in den Ring schmeissen:

a) Als deutscher Patentanwalt darf man in GB vertreten und umgekehrt. Als Chartered Patent Attorney könntest Du also auch hier in Deutschland praktizieren. Des weiteren kannst Du eine verkürzte PA-Prüfung ablegen. Gleiches gilt auch in Bezug auf Frankreich.

b) In GB darf grundsätzlich jeder vor dem Patentamt vertreten. Die "Chartered Patent Attorneys" bilden lediglich ein mit Brief und Siegel versehenes "old boys network" (was nichts mit ihrem Alter zu tun hat). Die Prüfung soll extrem knifflig sein, die Bestehensquoten liegen nach Aussage der britischen Kandidaten, die ich kennengelernt habe, deutlich unter der EQE. Dann braucht man noch zwei Fürsprecher, um tatsächlich aufgenommen zu werden. Das bedingt natürlich eine entsprechend lange Kandidatenzeit.
 

paule

BRONZE - Mitglied
Gibt es eigentlich überhaupt jemanden, der als EU-Ausländer diese verkürzte Zulassung (§45APrO) erreicht hat?
 

Horst

*** KT-HERO ***
Da müsste man mal in den Mitteilungen blättern. Ich meine mich aber zu erinnern, dass vor kurzem mal einer drin stand.
 

PhD

SILBER - Mitglied
Hallo,
habe auch in GB promoviert, aber die PA-Ausbildung in DE gemacht.

zu dem vorgangs Gesagten möchte ich noch hinzufügen, dass Du ggf. zwar als britischer PA in DE vertreten darfst, und in prosecution matters mag das angehen. Jedoch sollte man bedenken, dass die Rechtssysteme in GB und DE sehr unterschiedlich sind (common law/civil law). Deswegen denke ich, dass die deutsche Ausbilidung unerlässlich ist, wenn man in DE verantwortlich arbeiten will (denn ohne BGB-, ZPO- und ArbNErfG-Kenntnisse kann man ganz schnell einen Haftungsfall produzieren...)
 
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