Ahja
Vielschreiber
Hallo allerseits!
Laut www.dpma.de kann ein juristischer Bachelorabschluss das "Hagen-Studium" ersetzen,
wenn er die in § 7 Abs. 3 PAO aufgelisteten Rechtsgebiete abdeckt.
Weiß jemand, ob der LL.B. der Fernuni Hagen als Studium im allgemeinen Recht nach
§ 7 Abs. 3 PAO gilt und somit zur Zulassung zur Prüfung (z.B. nach § 10 PAO oder § 158 PAO)
berechtigt?
Oder sollte ich hierfür eine Anfrage an das DPMA senden?
Vielen Dank und viele Grüße
Ahja
Laut www.dpma.de kann ein juristischer Bachelorabschluss das "Hagen-Studium" ersetzen,
wenn er die in § 7 Abs. 3 PAO aufgelisteten Rechtsgebiete abdeckt.
Weiß jemand, ob der LL.B. der Fernuni Hagen als Studium im allgemeinen Recht nach
§ 7 Abs. 3 PAO gilt und somit zur Zulassung zur Prüfung (z.B. nach § 10 PAO oder § 158 PAO)
berechtigt?
Oder sollte ich hierfür eine Anfrage an das DPMA senden?
Vielen Dank und viele Grüße
Ahja