Kratos
*** KT-HERO ***
Hallo,
ich habe hier einen Prüfungsbescheid des EPA, in dem mehrere japanische Entgegenhaltungen zitiert sind, zu denen es auch keine englischsprachigen Anmeldungen/Patente gibt. Bei meiner Beurteilung des Offenbarungsgehalts der Entgegenhaltungen muss ich mich - aufgrund mangelnder Japanischkenntnisse - im Wesentlichen auf die Figuren beschränken. Im Prüfungsbescheid wird jedoch fleißig auf einige Textstellen in den Entgegenhaltungen verwiesen, in denen das eine oder andere Merkmal der Erfindung offenbart sein soll.
Nun stelle ich mir die Frage, ob der Prüfer des Japanischen mächtig ist oder ob ihm eine Übersetzung vorliegt, die er nicht im Prüfungsbescheid genannt hat. Bleibt mir hier nichts anderes übrig, als meinerseits Übersetzungen der Entgegenhaltungen oder zumindest der zitierten Textstellen in Auftrag zu geben?
Danke
Kratos
ich habe hier einen Prüfungsbescheid des EPA, in dem mehrere japanische Entgegenhaltungen zitiert sind, zu denen es auch keine englischsprachigen Anmeldungen/Patente gibt. Bei meiner Beurteilung des Offenbarungsgehalts der Entgegenhaltungen muss ich mich - aufgrund mangelnder Japanischkenntnisse - im Wesentlichen auf die Figuren beschränken. Im Prüfungsbescheid wird jedoch fleißig auf einige Textstellen in den Entgegenhaltungen verwiesen, in denen das eine oder andere Merkmal der Erfindung offenbart sein soll.
Nun stelle ich mir die Frage, ob der Prüfer des Japanischen mächtig ist oder ob ihm eine Übersetzung vorliegt, die er nicht im Prüfungsbescheid genannt hat. Bleibt mir hier nichts anderes übrig, als meinerseits Übersetzungen der Entgegenhaltungen oder zumindest der zitierten Textstellen in Auftrag zu geben?
Danke
Kratos