G
gast_oo7
Guest
Im deutschen Erteilungsverfahren wird eine japanische Druckschrift entgegengehalten. Es gibt zwar einen englischsprachigen Abstract, jedoch keine vollständige Übersetzung (auch nicht über die japanische IPDL).
Die Prüfungsstelle (offensichtlich des Japanischen mächtig) zitiert aus dem japanischen Original-Dokument auch Passagen, die aus dem englischen Abstract nicht hervorgehen, kann (oder will) aber keine Übersetzung rausrücken.
Wie ist die Rechtslage (mir ist klar, dass ich natürlich auf eigene Kosten übersetzen lassen kann)? Insbesondere würden mich Quellen zum Thema interessieren. Ich habe natürlich schon beck-online, die Rechtsabteilung des DPMA und die deutschen (auch die europäischen) Prüfungsrichtlinien bemüht, bin aber nicht weiter gekommen.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen...
Vielen Dank schon mal!
Die Prüfungsstelle (offensichtlich des Japanischen mächtig) zitiert aus dem japanischen Original-Dokument auch Passagen, die aus dem englischen Abstract nicht hervorgehen, kann (oder will) aber keine Übersetzung rausrücken.
Wie ist die Rechtslage (mir ist klar, dass ich natürlich auf eigene Kosten übersetzen lassen kann)? Insbesondere würden mich Quellen zum Thema interessieren. Ich habe natürlich schon beck-online, die Rechtsabteilung des DPMA und die deutschen (auch die europäischen) Prüfungsrichtlinien bemüht, bin aber nicht weiter gekommen.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen...
Vielen Dank schon mal!