Gerd
*** KT-HERO ***
Hi,
wenn bei einer PCT Anmeldung ein Anmelder nicht für alle Staaten bestimmt wird, ist dies dann rechtlich bindend?
Üblicher Fall ist ja:
Anmelder 1 ist nicht der Erfinder, wählt deshalb "Diese Person ist Anmelder für: alle Bestimmungsstaaten mit Ausnahme von US" aus.
Anmelder 2 ist Erfinder und wählt "Diese Person ist Anmelder für: nur US" aus.
Hat der Erfinder eine Chance, doch noch z.B. in EP oder JP Rechte an dem Patent zu beanspruchen (illegale Machenschaften von Anmelder 1 mal ausgeschlossen)?
Wir können auch mal den Erfinder und seine evtl. spezielleren Rechte außen vor lassen, und teilen die Staaten außerhalb der US in vor und nach Greenwich auf Anmelder 1 und einen Anmelder 3 auf.
Kann Anmelder 1 in den Staaten, in denen eigentlich nur Anmelder 3 bestimmt ist, irgendwelche Rechte beanspruchen?
Logisch wäre eingentlich "Nein", aber ich finde da nirgendwo etwas dazu.
Jemand ne Idee?
Gruß
Gerd
wenn bei einer PCT Anmeldung ein Anmelder nicht für alle Staaten bestimmt wird, ist dies dann rechtlich bindend?
Üblicher Fall ist ja:
Anmelder 1 ist nicht der Erfinder, wählt deshalb "Diese Person ist Anmelder für: alle Bestimmungsstaaten mit Ausnahme von US" aus.
Anmelder 2 ist Erfinder und wählt "Diese Person ist Anmelder für: nur US" aus.
Hat der Erfinder eine Chance, doch noch z.B. in EP oder JP Rechte an dem Patent zu beanspruchen (illegale Machenschaften von Anmelder 1 mal ausgeschlossen)?
Wir können auch mal den Erfinder und seine evtl. spezielleren Rechte außen vor lassen, und teilen die Staaten außerhalb der US in vor und nach Greenwich auf Anmelder 1 und einen Anmelder 3 auf.
Kann Anmelder 1 in den Staaten, in denen eigentlich nur Anmelder 3 bestimmt ist, irgendwelche Rechte beanspruchen?
Logisch wäre eingentlich "Nein", aber ich finde da nirgendwo etwas dazu.
Jemand ne Idee?
Gruß
Gerd