Internationalität des Berufs Patentanwalt

informatiker

SILBER - Mitglied
Hallo,

weiss jemand wie es mit der Internationalität des Berufs Patentanwalt aussieht?

Angenommen man ist deutscher PA und EPA. Hat man dann in den anderen EU Ländern die gleichen Chancen, als PA zu arbeiten oder ist das nicht so?

Wie schaut's mit den USA aus?

Gruss

informatiker
 
A

AnnaNym

Guest
Angenommen man ist deutscher PA und EPA. Hat man dann in den anderen EU Ländern die gleichen Chancen, als PA zu arbeiten oder ist das nicht so?
Klare Antwort: nein. Im Anmeldeverfahren ist das Patentwesen zwar vereinheitlicht, nicht jedoch im Verletzungsverfahren. Ein Verletzungsprozess läuft in Frankreich, GB, Italien etc. ganz anders ab als in Deutschland und das erworbene und für Deutschland wertvolle Wissen kannst Du, wenn Du in einem dieser Länder arbeiten willst, wohl kaum nutzen. Die breite Rechtsbreatung, die der deutsche PA anbietet, kannst Du im Ausland mangels Kenntnis und Qualifikation nicht anbieten. Realistisch betrachtet bleibt mit wenigen Ausnahmen wohl nur eine Tätigkeit vor dem EPA oder als Zuarbeiter / Sachbearbeiter in einer Kanzlei oder in der Industrie. Dafür würde der EPA-Titel aber ausreichen.

Wie schaut's mit den USA aus?

Amerikanische Patent Attorneys haben einen Abschluss in Jura - ohne den wirst DU da wohl nichts. Ich kenne persönlich keinen in den USA tätigen deutschen Patentanwalt. In Frage käme höchstens eine ANstellung in einer großen Kanzlei sozusagen als InHouse-Auslandsvertreter, wie da die AUssichten wären, kann ich Dir auch nicht sagen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Naja, Schweiz wäre eine Option.

In USA könnte man sich dann noch zum Patent Agent weiterqualifizieren. Das dauert nur ein Jahr. US-Patentrecht ist aber so merkwürdig, dass das eine große Umstellung wird. Als Patent Agent ist man dann aber nur Sachbearbeiter.

Als Patent Agent ist das aber auch mit dem Attorney-Client-Privilege so eine Sache:
http://www.oblon.com/Pub/mccabePrivilege-Work.html
 

Horst

*** KT-HERO ***
Irgendwie mag ich mich meinen Vorrednern nicht anschließen.

Gut, den deutschen PA brauchst Du im Ausland nicht. Aber mit dem EPA kannst Du auch in den USA / Asien unterkommen. Schaut Euch doch mal um, wieviel Kollegenarbeit für regionale Phasen aus dem außereuropäischen Ausland ankommt und überlegt Euch dann mal, warum eine große US-Kanzlei nicht einfach ihre eigenen EPA-Anwälte beschäftigen sollte.

Mit dem EPA-Anwalt sollte man weltweit in großen bis riesigen Patentbuden unterkommen.

Nicht zu vergessen, noch gibt es die Übersetzungserfordernisse vor dem EPA. Als deutscher Muttersprachler ist man vorne mit dabei. Wer noch Französisch spricht, punktet doppelt.

Also JA, der Beruf ist international.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Horst schrieb:
überlegt Euch dann mal, warum eine große US-Kanzlei nicht einfach ihre eigenen EPA-Anwälte beschäftigen sollte.
z.B. weil sie mit Geschäftssitz bzw. Arbeitsplstz in USA gar nicht vor dem EPA vertreten dürfen. Art 134(2)b EPÜ.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Dann gibt es eben einen Briefkasten in London. Ein Kanzleiableger in Europa, der die Post annimmt, ist doch nicht das Problem.

Vielmehr düfte es daran liegen, dass das Weitergeben von Kollegenarbeit nach Europa weniger Investitionen in Personal und damit weniger Risiko mit sich bringt. Man würde es sich ja selbst auch dreimal überlegen, ob man einen US-Anwalt einstellt oder lieber (wie bisher) die Arbeit an die nette US-Kanzlei rausgibt, mit der man seit 20 Jahren zusammenarbeitet. Schließlich basiert vieles auf Gegenseitigkeit (schickst Du mir was, schick ich Dir was).

Letztendlich ändert sich meiner Meinung auf jeden Fall nichts daran, dass man als EPA-Anwalt auch gute Chancen hat, außerhalb Europas einen Job zu bekommen.
 
M

Mr. Burns

Guest
Ich suche derzeit einen Patentingenieur für mein AKW in Springfield.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Horst schrieb:
Dann gibt es eben einen Briefkasten in London. Ein Kanzleiableger in Europa, der die Post annimmt, ist doch nicht das Problem.
Na ja, man will sich vielleicht nicht jedesmal darauf verlassen, dass der Birefkasten vom EPA als Arbeitsplatz und / oder Geschäftssitz anerkannt wird...
 

Horst

*** KT-HERO ***
Das mit dem Briefkasten war ja auch nur ein Vorschlag, es gibt mit Sicherheit seriösere Lösungen mit realen Niederlassungen. Ich glaube kaum, dass die Anwesenheitszeit eines EPA-Anwalts an einem Kanzleistandort kontrolliert wird.

Bezüglich des Patentingenieurs würde ich einen gewissen Armin Temsarian fragen. Er ist Ex-Militär und hat unter falschem Namen eine Grundschule in Springfield geleitet. Nach seiner Enttarnung hat ihn seine angebliche Mutter rausgeschmissen und er sucht einen Job.

Alternativ kommt auch eine Inhouse-Lösung mit einem der Trottel aus Sektor 7g in Frage. Ich denke da an einen gewissen Homer J. Simpson. Sie könne sich bestimmt an ihn erinnern Mr. Burns? Er hat bereits Erfahrungen mit Erfindungen gesammelt. Bspw. eigene Autos entworfen, Babyübersetzungsapparate finanziert und den berühmtesten Leitsatz zur Erfindungshöhe geprägt:

"Nimm etwas Bekanntes und bau eine Uhr dran."

Euer Horst

p.s.: Das ursprüngliche Thema ist wohl geschlossen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ein ernsthafter Versuch einer Antwort:

Patentwesen ist sehr international. Als Patentanwalt oder Patentreferent in der Industrie hat man immer Kontakt mit anderen Anwälten / Mandanten in anderen Ländern. Grundkenntnisse über Patentrecht in anderen Ländern muss man auch haben, ganz wichtig aus deutscher Sicht sind Grundkenntnisse des amerikanischen Rechts (Diese Grundkenntnisse gehören sogar zum Anforderungskatalog der deutschen Prüfung!).
Ich kenne eine Reihe von US-Kanzleien, die EPA beschäftigen.

ES gibt natürlich Begrenzungen hinsichtlich der formellen Vertretungsbefugnis vor den jeweiligen Ämtern.
Das ist aber in der Praxis aber gar nicht der Punkt. Es ist natürlich schon sinnvoll, dass das "Tagesgeschäft" vor Ort ein ortsansässiger Anwalt führt, der insbesondere mit dem örtlich gültigen Verfahrensrecht bestens vertraut ist. Davon zu unterscheiden ist aber das IP-Management, beispielsweise die intensive Kenntnis der Materie oder auch der jeweiligen Unternehmensstrategie. Dies muss jeder Anwalt / Patentreferent für seine Mandanten international wahrnehmen.

So kommen US-Anwälte häufig zu Einspruchs- oder Beschwerdeverhanlungen an EPA mit. Logisch führt ein EPA
die Verhandlung. Dieser berät sich dann aber regelmäßig mit dem US-Kollegen über die weitere Vorgehensweise.

Umgekehrt reichen Klagen in den USA natürlich die US-Anwälte ein, selbstverständlich aber in Abstimmung mit den europäischen Kollegen. Bei größeren Verletzungsfällen fliegt man u.U. mehrfach "über den großen Teich". Bei Settlement-Verhandlungen u.ä. sitzen dann die EP- und die US-Kollegen gemeinsam am Tisch.

Fazit: Etwas noch Internationaleres als Patentwesen gibt es wohl kaum!
 
G

grond

Guest
Ich schließe mich der internationalen Fraktion an, jedoch mit der Anmerkung, dass der Beruf nicht so international ist wie die reine Naturwissenschaft, die wir früher ausgeübt haben, dafür jedoch um Längen internationaler als der des Rechtsanwalts. Ich schätze, man wird in den Ländern, die nennenswert in Europa und Deutschland anmelden, immer etwas finden, fraglich ist nur, ob man dabei ähnliche Entwicklungschancen haben und Gehaltsforderungen stellen können wird wie ein lokaler PA. Zum Leben sollte es aber in dieser Branche bis auf weiteres immer reichen...
 
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Plempi

Guest
Der von Herrn Corvinus erwähnte Most-valuable-Associate ist doch auch noch einzureihen. Gibt es auch demnach einen Most-valuable-X, worin X gewählt ist aus der Gruppe umfassend Kand., PA, EPA, Partner, Seniorpartner und Berater?
 
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Flo

Guest
Ok... ich stimme der Aufreihung soweit zu, aber: Was genau versteht ihr unter Berater? In wiefern ist das einem (Senior)Partner übergestellt /zu bevorzugen?

Grüße,
Flo
 
K

Kand.

Guest
Der Seniorpartner, der aus der Kanzlei endgültig ausscheidet, vergoldet sich seinen Ausstieg aus der Kanzlei zumeist mit einem - mehr oder weniger - hochdotierten "Beratervertrag".

Man liest dann immer sehr schön: "Unser Seniorpartner Herr Patentanwalt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. XYZ ist im Jahre YYYY aus unserer Sozietät ausgeschieden, steht dieser jedoch selbstverständlich auch in Zukunft noch beratend zur Seite ......"

De facto sitzt er zu Hause (oder bereits beim Daytrading auf den Bahamas) und keiner ruft ihn an.
 
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