Patman
GOLD - Mitglied
folgender Fall:
Priobegründende DE-Anmeldung mit Merkmalen A und B des Erinders X exisitiert.
WO oder EU Anmeldung folgt innerhalb der Priofrist mit Merkmalen A und B (Anspruch 1). Unteranspruch mit Merkmal C des Erfinders Y wird zusätzlich eingefügt und ist in NICHT in DE-Anmeldung offenbart (sog. Weiterentwicklung aber durch anderen Erfinder)
Ich melde die WO oder EU Anmeldung an, mit Prio der DE für Anspruch 1.
Für Unteranspruch, für den es keine Prioanmeldung gibt, gibt es halt keine, das heißt hierfür ist der faktische Anmeldetag heute.
Anmelder ist jedesmal der selbe.
Frage: Bekomme ich Schwierigkeiten, wenn ich für die WO oder EU Anmeldung neben dem Erfinder der DE-Anmeldung (Erfinder X) noch den neuen Erfinder Y des neuen Merkmals nenne?
Eigentlich muss ich ja den/die korrekten Erfinder nennen und das sind bei der WO/EU Anmeldung ja nun mal beide.
Auf die Nennung verzichten kann ich ja nur in manchen Ländern.
Vielen Dank für Eure hilfreichen Beiträge
Priobegründende DE-Anmeldung mit Merkmalen A und B des Erinders X exisitiert.
WO oder EU Anmeldung folgt innerhalb der Priofrist mit Merkmalen A und B (Anspruch 1). Unteranspruch mit Merkmal C des Erfinders Y wird zusätzlich eingefügt und ist in NICHT in DE-Anmeldung offenbart (sog. Weiterentwicklung aber durch anderen Erfinder)
Ich melde die WO oder EU Anmeldung an, mit Prio der DE für Anspruch 1.
Für Unteranspruch, für den es keine Prioanmeldung gibt, gibt es halt keine, das heißt hierfür ist der faktische Anmeldetag heute.
Anmelder ist jedesmal der selbe.
Frage: Bekomme ich Schwierigkeiten, wenn ich für die WO oder EU Anmeldung neben dem Erfinder der DE-Anmeldung (Erfinder X) noch den neuen Erfinder Y des neuen Merkmals nenne?
Eigentlich muss ich ja den/die korrekten Erfinder nennen und das sind bei der WO/EU Anmeldung ja nun mal beide.
Auf die Nennung verzichten kann ich ja nur in manchen Ländern.
Vielen Dank für Eure hilfreichen Beiträge