Allg. Interessenvereinigung junge Patentanwälte

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo Studi,
ging es bei deinem Posting um meinen Hinweis auf §185ff Strafgesetzbuch und dass man sich die angucke sollte? Dann muss ich dir leider sagen, dass da nur stand, dass man die sich anschauen sollte. Das war noch keine Aussage, dass man automatisch gegen die verstößt ;-). Immer beachten was wirklich da steht ;-). Außerdem ging es meines Wissen nach bei Spickmich um die Abwägung zwischen "freier Meinungsäußerung" gegen "Persönlichkeitsrecht". Ich wüßte nicht, dass da "Beleidigung" eine Rolle gespielt hätte ;-). Also immer aufpassen und genau lesen ;-). Außerdem gibt es ja, wie auch schon von anderer Seite geschrieben, durchaus noch andere Sachen die man berücksichtigen sollte, zumindest wenn man selber schon Patentanwalt ist ;-).
Wie gesagt drauf achten. Das ist ein Hinweis und kein Urteil. Ohne die Seite und die Einträge zu kennen, kann man das nämlich garnicht fällen ;-). Aber vielleicht urteilst du ja, bevor du die Tatsachen kennst ;-).
 

studi

GOLD - Mitglied
@ Patfragen

PatFragen schrieb:
Hallo Studi,
ging es bei deinem Posting um meinen Hinweis auf §185ff Strafgesetzbuch und dass man sich die angucke sollte? Dann muss ich dir leider sagen, dass da nur stand, dass man die sich anschauen sollte. Das war noch keine Aussage, dass man automatisch gegen die verstößt
Ich habe Deinen Beitrag so aufgefasst, wie er im Kontext des Themas objektiv zu verstehen war: Jemand, der eine Bewertungsseite für Patentanwälte einstellt, solle sich im StGB (Abschnitt Beleidigung) darüber informieren, welche strafrechtlichen Konsequenzen dies haben kann.

Dein Beitrag ist unsinnig, weil es keine strafrechtliche Bedeutung von Bewertungsseiten für Anwälte gibt. Jedenfalls keine, die über das allgemeine Haftungsrisiko von Forenbetreibern oder sonstigen Diensteanbietern hinausgeht. Du könntest auch posten, dass man gem. § 80 keinen Angriffskrieg vorbereiten darf oder gem. §§ 306, 306d ein schlecht gewarteter Serverraum zu Strafbarkeit wegen fahrlässiger Brandstiftung führen kann. Dies würde dem Themenersteller bei seinem Vorhaben genauso weiterhelfen, wie Dein Hinweis auf die Beleidigung. Nämlich gar nicht. Wenigstens würde er nicht durch solch eine "Antwort ins Blaue" verunsichert werden.


PatFragen schrieb:
Außerdem ging es meines Wissen nach bei Spickmich um die Abwägung zwischen "freier Meinungsäußerung" gegen "Persönlichkeitsrecht". Ich wüßte nicht, dass da "Beleidigung" eine Rolle gespielt hätte ;-). Also immer aufpassen und genau lesen ;-).
Wo es noch nicht einmal eine zivilrechtliche Verletzung des APR gibt, liegt auch keine strafrechtliche Relevanz vor. Das heißt, die Grenzziehung des APR durch die BGH Entscheidung legt gleichzeitig den Bereich fest, der potentiell strafrechtlichen Schutz genießen kann. Dies gilt auch für andere Rahmenrechte. Zeig mir eine Verurteilung gem. §§ 185 ff., bei der das Opfer keine zivilrechtlichen Ansprüche gehabt hat. Das wäre ein tolles Ding. Soviel zum Zusammenhang einer Zivilentscheidung zur Anwendbarkeit von Strafrechtsnormen.

PatFragen schrieb:
Das ist ein Hinweis und kein Urteil. Ohne die Seite und die Einträge zu kennen, kann man das nämlich garnicht fällen ;-). Aber vielleicht urteilst du ja, bevor du die Tatsachen kennst ;-).
Man muss sogar urteilen und zwar ohne die Seite und die Einträge zu kennen. Man urteilt in Ansehung der o.g. BGH Entscheidung, eines minimalen, dogmatischen Verständnises und dem Fakt, dass der Themenersteller angekündigt hat nur sachliche Beiträge zuzulassen.

Und ? Wird die Seite dann wohl zulässig sein? Ja, hurra! Wird sie anders zu beurteilen sein als die Anwaltsbewertungsseiten, die es schon gibt ? Wird es a priori noch eine juristische Einzelfallprüfung aller Beiträge geben in Hinblick auf die Zulässigkeit der Gesamtseite, wie von Dir vorgeschlagen? Ja, allerdings nur im Iran. Könnte es strafrechtlich relevant werden für den Forenbetreiber? Nein!
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo Studi,
Danke für die ausführlichen Ausführungen. Über Objektivität, und wie etwas objektiv zu bewerten ist, kann man wie gesagt trefflich diskutieren ;-).
Aber könntest du bitte nicht alles aus den Zusammenhang reißen? Der Hinweis, dass man etwas ohne die Seite und die Einträge zu kennen darüber entscheiden muss, ob eine Beleidigung vorliegt oder nicht finde ich recht interessant ;-). Nur auf 185 ff bezog sich meine Bemerkung. Das APR hast du hereingebracht nicht ich. Nach meinem Verständnis war dein Hinweis auf die BGH Entscheidung objektiv im Kontext des Themas :) so zu verstehen. Zumindest kenne ich kein Urteil, bei dem der BGH entschieden hat, dass eine Website keine Beleidigung sein kann ;-). Aber wie gesagt, über die Frage, was objektiv wie zu verstehen ist, kann man trefflich streiten. Und nach meinem Verständnis muss man auch bei der Frage was eine Beleidigung ist und was nicht etwas aufpassen. Und genau dadrauf bezog sich mein erster Kommentar.
Aber wenn du dich so gut auskennst. Ich hätte noch eine weitere Frage dazu und das ist wirklich als Frage gemeint. Schließt du genauso kategorisch aus, dass es Probleme mit dem Standesrecht geben kann? Oder noch was anderes. Wie sieht es mit UWG aus? Der Seitenbetreiber ist, wenn ich es richtig mitbekommen habe, auch Patentanwalt, wenn er jetzt eine Seite ins Netz stellt, auf der seine Mitbewerber beurteilt werden und das auch noch selber moderiert. Ist da für dich schon ganz klar, dass da kein Problem auftauchen könnte?
Oder sind die zwei Punkte für dich auch ausgeschlossen, weil eine "Bewertungsseite" nicht gegen das APR verstößt?
 
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