US 'Intent to use'-Markenanmeldung USA

pak

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

hat jemand von Euch genauere Kenntnisse zum US-Markenrecht?

Wenn eine priobasierende Marke in den USA unter der Rubrik "Intent to use" eingereicht wird, so heißt dies, dass die Benutzung der Marke noch nicht aufgenommen wurde. Nachdem ich mich auf der Website des USPTO eingelesen habe, bin ich zu dem Schluss gelangt, dass der Anmelder innerhalb von 6 Monaten nach der "Notice of allowance" eine Erklärung abgeben muss, dass die Marke für alle oder einige der Waren- und Dienstleistungen genutzt wird. Auch kann dieser Zeitraum bis zu fünf mal (natürlich kostenpflichtig) verlängert werden. Gibt man diese Erklärung nicht ab, so wird die Marke nicht eingetragen. Gibt man die Erklärung nur für einen Teil der beanspruchten Waren/Dienstleistungen ab, so wird nur für diesem Teil eingetragen.

Ist dies soweit richtig?

Falls ja, so muss man dem Mandanten gleich nach der Anmeldung "Druck machen", so dass er die Marke rechtzeitig für die (vorzugsweise alle) beanspruchten Waren/Dienstleistungen benutzt, um keine Kosten- oder gar Rechtsnachteile zuhaben, oder?

Mit bestem Dank vorab

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
Was passiert denn, wenn Du die Erklärung für W/DL abgibst, obwohl sie nicht benutzt werden? Ist die Marken dann für die unbenutzten W/DL nicht rechtsbeständig, auch wenn die Benutzung später aufgenommen wird? Wenn nein, dann ist das vielleicht nur eine Gebührenfrage, weil bei Anmeldung aus betriebswirtschaftlichen Gründen noch nicht klar ist, was man später eigentlich genau machen will und sich das später noch aussuchen können soll?
 

MPS

GOLD - Mitglied
Vorsicht Falle : es gibt mehrere Entscheidungen des TTAB (Trademark Trial and Appeal Board), nach denen eine Markenanmeldung wegen unredlichen Verhaltens des Anmelders insgesamt nichtig ist, wenn er bei einer derartigen Erklärung wissenlich die Benutzung oder Benuztungsabsicht für ein W/DL erklärt hat, das er zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung nicht benutzte bzw. nicht die Absicht hatte zu benutzen. Diese Rechtsprechng ist kritisiert worden (die Alternative wäre, dass die Marke nur für die W/DL, für die wissentlich eine falsche Erklärung abgegeben wurde, nichtig ist), aber es gibt meines Erachtens noch keine richterlichen Entscheidungen dazu.
Immerhin wird diese Rechtsprechung des TTAB so ernst genommen, dass einige Anmelder jetzt dazu übergehen, eine Anmeldung pro Klasse einzureichen, um den Schaden bei diesem "grössten anzunehmenden Unfall" zu begrenzen.

Ich habe dieses Thema seit einiger Zeit nicht weitervefolgt, aber wenn es jemanden interessiert, kann ich da mal meine Akte heraussuchen. Wir raten jedemenfalls unseren Mandanten zu extermer Sorgfalt bei der Abgabe derartiger Erklärungen.
 
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