pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
haben vor Kurzem einen EU- und einen US-Markenbescheid erhalten. In beiden Bescheiden werden wir aufgefordert, die Formulierung (Bsp.)
"...A, insbesondere A´, ..."
durch die Formulierung
"... A, nämlich A´..."
im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen zu ersetzen. Laut Kommentar bewirkt die Formulierung "nämlich" jedoch eine Einschränkung des W/DL-Verzeichnis auf die Ware A´, was nicht beabsichtigt ist.
Kann ich auf den Bescheid in der Weise reagieren, dass ich das Wort "insbesondere" streiche, um eben keine Einschränkung des W/DL-Verzeichnis zu bewirken?
Danke
pak
haben vor Kurzem einen EU- und einen US-Markenbescheid erhalten. In beiden Bescheiden werden wir aufgefordert, die Formulierung (Bsp.)
"...A, insbesondere A´, ..."
durch die Formulierung
"... A, nämlich A´..."
im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen zu ersetzen. Laut Kommentar bewirkt die Formulierung "nämlich" jedoch eine Einschränkung des W/DL-Verzeichnis auf die Ware A´, was nicht beabsichtigt ist.
Kann ich auf den Bescheid in der Weise reagieren, dass ich das Wort "insbesondere" streiche, um eben keine Einschränkung des W/DL-Verzeichnis zu bewirken?
Danke
pak