R
Robert
Guest
Hallo Mitkandidaten,
wie sieht es eurer Meinung nach rechtlich aus, wenn die Inanspruchnahme einer Erfindungsmeldung nur per Fax durch den patentanwaltlichen Vertreter des Arbeitgebers an den patentanwaltlichen Vertreter des Erfinders erfolgte? Es ist keine Bestätigungskopie der IA an den Erfinder oder dessen Vertreter gegangen.
Laut Bartenbach (Stand 2002), würde dies zu einer unwirksamen IA führen. Gibt es neuere Ansichten dazu? Allerdings habe ich noch keinen anderen Fall erlebt, bei dem sich beide Seiten durch PAe vertreten ließen. Au weia!
Danke vorab!
wie sieht es eurer Meinung nach rechtlich aus, wenn die Inanspruchnahme einer Erfindungsmeldung nur per Fax durch den patentanwaltlichen Vertreter des Arbeitgebers an den patentanwaltlichen Vertreter des Erfinders erfolgte? Es ist keine Bestätigungskopie der IA an den Erfinder oder dessen Vertreter gegangen.
Laut Bartenbach (Stand 2002), würde dies zu einer unwirksamen IA führen. Gibt es neuere Ansichten dazu? Allerdings habe ich noch keinen anderen Fall erlebt, bei dem sich beide Seiten durch PAe vertreten ließen. Au weia!
Danke vorab!