Ich-AG im Amtsjahr

G

GAST_DELETE

Guest
kleine Anmerkung zum Kommentar vom "Kandidat"
(paßt vielleicht nicht 100% in diesen Themenkreis, ich will aber keinen neuen aufmachen):
nicht daß ich die "Sitten und Gebräuche" in dessen Kanzlei verteidigen möchte oder gar gut finde -- generell wundert mich jedoch diese Jammerei (auch bei anderen Kommentatoren):
Meine persönliche Meinung ist, daß wir als (angehende) Patentanwälte generell letztlich einen gut bezahlten Beruf haben und es wird mir keiner erzählen wollen, daß nicht auch dieser Aspekt die Berufswahl mitbeeinflußt hat.
Weiterhin sollte sich jeder vorher informiert haben (können), wie diese Ausbildung aussieht - also in Therorie und Praxis (mit der ganzen Bandbreite guter und schlechter Chefs bzw. deren Einstellungen).
Zudem ist kein Kandidat mehr im Teenager-Alter, der frisch von Schule und Mutti entlassen in die große weite Welt heraustippelt und überrascht ist, daß ihn keiner so verwöhnt wie zuhause.

Ich bin selbst Kandidat und habe auch aus Gesprächen mit Kollegen oft den Eindruck, daß diejenigen am meisten jammern (und damit letztlich fordern), die außer Uni und ihrer jetztigen Stelle (Kanzlei etc) noch nichts gesehen haben, sprich noch nirgendwo anders ernsthaft gearbeitet haben (jobben für Führerschein, Urlaub u.ähnl. zähle ich nicht darunter).
Ich habe dies nun hinter mir, bin also ein "Spätstarter" in diesem Beruf - und durch Vergleiche mit früheren Arbeitsverhältnissen relativiert sich doch einiges. Wenn auch der Alltag öfters ziemlich sch... ist, so lohnt sich für mich manchmal der Blick nach hinten und der nach vorne (nach der Prüfung) sowie der Gedanke an die Gründe, warum ich mache was ich mache.
Ergo: Der Alltag wird davon nicht unbedingt besser, aber es verschieben sich die (gedanklichen) Relationen, ich komme wieder auf den Fußboden, sehe aufgeregte Chefs eher als HB-Männchen denn als Entscheider über mein Leben und das nimmt dem Ganzen meist die Dramatik und Gefahr, sich selbst das Leben zu vermiesen.
 
P

paule

Guest
Mir hat halt das Merkmal des "hauptberuflichen Charakters" gefehlt.

Meine Idee von einer Existenzgründung war halt die, dass ich nach der Kanzleizeit eine Patent-Dienstleistungs-Dingsbums-Firma gründe, zumächst für zwei Monate hauptberuflich und dann während des Amtsjahrs nebenberuflich führe und nach bestandener Prüfung in "Kanzlei" umtaufe. Da ist es doch eher unlogisch, dass ich erst nach dem Amtsjahr in den Genuss von Anschubfinanzierungen etc. kommen kann - die ich ja vorher wohl dringender bräuchte.

Im Übrigen bleibe ich mit 90%iger Wahrscheinlichkeit sowieso in meiner Ausbildungskanzlei. Man wird sich ja wohl auch Gedanken über die restlichen 10% machen können, ohne dass sich hier gleich alle so aufregen.

Bezüglich der 90% wäre die Frage nach der Förderung aber auch interessant: Wenn ich für ein, zwei Montate arbeitslos bin, weil ich beispielsweise auf die EPA-Prüfung lerne und danach als Partner in meiner Ausbildungskanzlei einsteige. Dann bin ich (je nach Rechtsform der Kanzlei) eben auch selbständig und damit förderungsberechtigt. Oder etwa nicht? Ist das Sozialschmarotzerei, obwohl man berechtigt ist? (ich denke schon).

Kennt sich einer aus mit Krediten für den Kanzleieinkauf?

Ich finde, dass das Informationen sind, die hier im Forum besprochen werden sollten, da das ja jeden mal betreffen kann (und wahrscheinlich auf wird). Ob man die Förderung dann in Anspruch nimmt oder nicht, kann doch jedem sebst überlassen bleiben. Der "weitere Patentanwalt" könnte es ja nehmen und es seinen Kandidaten auf das Gehalt aufschlagen :)
 
P

Plempi

Guest
@ Gast
Eine bemerkenswert positive Einstellung, auch in meinem Sinne. Aber ich möchte daran erinnern, dass die eigenen gegenwärtigen Probleme ein Individuum mehr belasten als diese durch rosige Zukunftsaussichten gemildert würde.

Würden Sie diese Einstellung aber immer noch beibehalten, wenn sich Ihre Kanzlei eines Tages Ihrer entledigen würde und Sie sich in der Rubrik "Skrupellose Ausbilder, ..." befänden. Ich denke, dass ein Kanzleiwechsel nicht immer so unproblematisch ist, wie hier so oft dargestellt, allein schon vom zeitlichen Aspekt betrachtet. Aber über dieses und damit zusammenhängende Themen kann man ewig diskutierten wie bereits in anderen Threads geschehen.


Zur geschilderten Ich-AG-Problematik:
Egal auf welche Art und Weise ich beim DPMA während der Amtszeit angestellt sein mag und was mir das Amt dabei vermitteln möchte, das einzig entscheidende Kriterium für eine hauptberufliche Tätigkeit sollte sein, ob man mit dieser Tätigkeit den überwiegenden Teil seiner Fixkosten zahlen kann. Und mit 0€ beim DPMA kann man das wohl kaum. Ausserdem sollte jeder selbst entscheiden können, wie er sich während seiner hauptberuflichen Selbständigkeit weiterbilden möchte, ohne zu irgendwelchen Rücklagen gezwungen zu werden. Darüber hinaus kann man auch Kredite, falls erforderlich, für das Amtsjahr aufnehmen. Und damit das nicht von irgendwelchen Bankkrediten abhängt, könnte man extra für Kandidaten eine Kreditform schaffen, die auch ohne Probleme zurückzuzahlen wäre.

Für mich schließt sich Amtsjahr und Ich-AG absolut nicht aus. Das einzige Problem was ich sehe ist, dass man durch die Arbeit für die ausbildende Kanzlei die Kriterien zur Selbständigkeit nicht erfüllt. Man müsste schon zumindest für eine weitere Kanzlei tätig sein, denke ich.

Grüße
 
K

Kand.

Guest
@ Plempi: Den von Dir angeregten Kredit für die Überbrückung der einkommenslosen Zeit während der Ausbildung gibt es schon lange. Dieser ist sogar in der Patentanwaltsausbildungs- und Prüfungsordnung ab § 43a (Unterhaltsbeihilfe) geregelt.

siehe z.B. http://www.dpma.de/formulare/v1620.pdf
 
P

paule

Guest
Weiß jemand was über die Höhe und die Verzinsung der Unterhaltsbeihilfe?
 
P

paule

Guest
puh... ganz schöne Schnitzeljagd aus Verweisen auf Paragraphen. Also: ich habe recherchiert und komme auf ungefähr 800Euro plus Krankenkassenpauschale und Verheiratetenzuschlag. Zinsen 6% ab bestandener (oder endgültig nicht bestandener) Prüfung... Vermögen wird nach BAöfG mit einbezogen und "Zuwendungen" vom ausbildenden Patentanwalt darf man auch nur in geringer Höhe erhalten.
 
R

Robby

Guest
Über das Geschwätz von wegen Sozailschmarotzer kann ich nur müde lächeln. Dieses Gerede kommt meist von Leuten, die ihre Steuerberater nach den letzten Schlupflöchern suchen lassen (und von PAs, die ihre Digitalkamera von der Steuer absetzen und dann damit in den Urlaub düsen). In diesem Land werden Gesetze erlassen und es gibt Leute, die finden sich in diesen Gesetzen zurecht. Wenn es irgendjemandem nicht passt, dass ein anderer für sich etwas in Anspruch nimmt, was er dem Gesetz nach darf, dann soll er halt dafür sorgen, dass das Gesetz umgeschrieben wird. Mit den Worten einer Münchner Verwaltungsrichterin: Wenn Sie wollen, dass die Verordnung dies und jenes verbietet, dann schreiben Sie das eben in die Verordnung hinein....

Wenn ich arbeitslos bin, dann habe ich unter bestimmten Vorausetzungen Anspruch auf Arbeitslosengeld, basta. Und daran ist nichts illegales (im Gegensatz zur oben genannten Digitalkamera).
 
M

Münte

Guest
Robby kann ich nur beipflichten.

In einem vorherigen Beitrag wurden Sozialschmarotzer als beschämend angesehen. Das mag sein, aber viel beschämender ist der realitätsfremde gesetzliche Rahmen, der das Schmarotzertum erst legalisiert, was aber wegen der Gefahr einer öffentlichen Empörung nie offen ausgesprochen wird. Der Sozialmissbrauch ist sofort zur Stelle, sobald es ein entsprechendes Gesetz gibt. Und das geht dann immer zu Lasten der Zahlenden, was die eigentliche Sauerei ist. Mit Leistungsprinzip hat das nichts mehr zu tun, und ich möchte nicht wissen, wieviel % an Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft dadurch verloren gehen.
 
P

Plempi

Guest
@ Kand.
In Anbetracht dieser sog. Unterhaltsbeihilfe sehe ich kann Problem, abgesehen davon, dass sie scheinbar keiner so recht in Anspruch nehmen will, sondern lieber auf sämtliche möglichen Sozialgleise ausweichen.
Im Endeffekt kann doch dann wahrscheinlich jeder, der die Ausbildung zum europäischen Patentanwalt macht, gleich mit einer Ich-AG starten, da es diese Pseudo-DPMA-Anstellung für 0€ beim EPA nicht gibt. Man muss nur max. drei Jahre Vollzeit bei einem fürs EPA zugelassenen Vertreter nachgewiesen haben, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Wie man sich aber als Selbständiger weiterbildet sollte wohl noch von irgendwelchen Regelungen frei sein. Oder sehe ich das falsch?

@Paule
Das mit diesen 6% ist doch wohl wieder typisch. Sollte man da nicht doch eher zu einer Bank gehen? Die paar Prozent mehr machen es auch nicht schlechter, im Gegenteil, man spart sich wahrscheinlich eine ganze Menge an Verwaltungskram.

@Sozialschmarotzerschiene
In den Nachrichten hört man eine ganze Menge von diesen Sozialschmarotzern, die dementsprechend für mehr oder minder viel Wirbel sorgen. Aber ich denke, dass sind Einzelfälle und dass es nicht ohne weiteres leicht ist, an Geld vom Staat heranzukommen, zumindest habe ich da andere Erfahrungen gemacht.

@Steuertricks ausnutzen
"1000 legale Steuertricks", das Wort "legal" sagt doch schon alles, genauso wie man legal Sozialleistungen beziehen kann, genauso nutzt man auch legal Steuertricks, man kann es als Sozialleistung betrachten. Aber über das Steuersystem kann man sich auch ewig auslassen. Es bleibt einfach ungerecht.
Injustice System.

Grüße
 
S

Sigmund

Guest
Holla, Plempi, hast Du letztens mal auf einer Couch gelegen? Oder hast Du Wellness-Urlaub genossen? Du bist so moderat geworden! Und schreibst auch noch ziemlich orthographisch. Schließlich ist mir auch noch aufgefallen, dass Du seit einiger Zeit auf einmal "siezt". Es geschehen noch Zeichen und Wunder!

Mach weiter so! Kommt gut an.
 
K

Kand.

Guest
Die Gründung einer Ich-AG zur Existenzgründung war nicht Gegenstand dieses Threads. Es ging darum, sich zwischen der Kanzleizeit und dem Amtsjahr - als für einen Zeitraum von max. 4 Monaten, dessen Ende absehbar und während dessen es kaum Probleme bereiten dürfte, bei der Ausbildungs- oder einer anderen Kanzlei etwas "nebenbei" zu verdienen - sich auf sozialstaatlichen Zuschüssen auszuruhen.

Staatliche Anschubfinanzierung zur Existenzgründung war nicht Gegenstand der bisherigen kontroversen Diskussion.
 
G

Gast999

Guest
Kand.: Exakt, genau um das geht es. Und wer trotz vorhandener Arbeit und der Möglichkeit, sich selbst zu finanzieren, Sozialleistungen in Anspruch nimmt, die dazu gedacht sind, Leute aus Hartz VI rauszubekommen (über Sinn und Unsinn reden wir bitte nicht) ist für mich ein Sozialschmarotzer und nichts anderes.

Im übrigen sollten hier diejenigen, die sich aufregen, daß ich diesen Begriff benutzt habe, vielleicht mal dazu aufraffen, meine Postings komplett zu lesen und in Zusammenhang mit dem Ursprungsposting zu setzen. Auch habe ich in einem meiner Postings gesagt, daß ich es nicht unlauter finde, wenn man zur Kanzleigründung bei Erfüllung der entsprechenden Kriterien Geld vom Staat nimmt (zumal man ja auch potentieller Arbeitgeber ist/wird).
 
M

Mit den Beinen auf dem Boden

Guest
Mir fällt immer wieder auf, dass ein Teil von uns Kandidaten sich selbst furchtbar bemitleidet, weil man ja auch so arm ist, mit seinem im Vergleich zum Durchschnittseinkommen, von denen andere Berufsgruppen erfolgreich eine Familie ernähren, häufig höheren Einkommen.

Hieraus kann man dann wunderbar einen Frust entwickeln, der einerseits gegen die üblen Ausbilder, denen man ja so hilflos ausgeliefert ist, gerichtet ist, und andererseits gegen den Rest der Bevölkerung, der es verdient hat, seine Sozialleistung, die man sich ja schließlich zurecht erarbeitet hat, für die armen, sich bis zur Selbstaufgabe aufopfernd arbeitenden Kandidaten zur Verfügung zu stellen, zumal man ja potentiell ein großzügiger Gönner der Gesellschaft werden könnte, der Arbeitsplätze zur Verfügung stellt.

Hierzu vielleicht als Denkanstoß:
  • Wenn jeder das, was er in die Sozialkassen einzahlt, auch zurückbekommt, funktioniert das ganze System nicht. Außerdem man dann als fertigen Kandidat sogar die Möglichkeit, dem Sozialsystem zu entfliehen.
  • Jeder Kandidat wird sich seinen Beruf selbst ausgesucht haben, da es wohl keinen echten Sklavenhandel unter den Patentanwälten gibt.
=;-))
 
A

Archimedes

Guest
Mit den Beinen auf dem Boden schrieb:
1. Wenn jeder das, was er in die Sozialkassen einzahlt, auch zurückbekommt, funktioniert das ganze System nicht.
Einschränkung: Wenn jeder auch nur das braucht, was er herausbekommt (=einzahlt), dann würde es funktionieren. Allerdings wäre das ein Perpetuum Mobile und das funktioniert ja bekanntlich wegen der inneren Arbeit (=Reibung=Verwaltung) nicht. Man könnte sich höchstens das ganze Sozialsystem sparen. Mit allen Zahnlücken, die sich daraus ergeben.
 
R

Robby

Guest
Mit den Beinen auf dem Boden schrieb:
1. Wenn jeder das, was er in die Sozialkassen einzahlt, auch zurückbekommt, funktioniert das ganze System nicht. Außerdem man dann als fertigen Kandidat sogar die Möglichkeit, dem Sozialsystem zu entfliehen.
Das muss ich jetzt nicht verstehen, oder? Ich komm da weder mathematisch noch grammatikalisch mit.

Kleine Überschlags-Rechnung: 26 Monate (Mindestzeit beim Anwalt) einzahlen bei 2600 Brutto macht 26*0,065*2600=4394 Euro. Dann 2 Monate arbeitslos kostet die BA nicht mal 4000 Euro. Und ein Monat wäre noch billiger. Das Problem ist tatsächlich der Sand im Getriebe...

Übrigens: Die Arbeitslosenvericherung war bei ihrer Einführung und auch danach nie darauf ausgelegt, in großem Umfang Sozialleistungen umzuverteilen (dafür ist die durch Steuern finanzierte Sozialhilfe da). Die Arbeitslosenversicherung sollte und soll vielmehr eine begrenzte finanzielle Unterstützung zwischen zwei Arbeitsstellen bieten. Und HartzIV zielt auch genau wieder in diese Richtung: Möglichst wenig Geld aus der Arbeitslosenversicherung zur finanziellen Unterstützung Langzeitarbeitsloser.
 
P

Plempi

Guest
Schon wieder eine dieser leidigen Diskussionen, bei denen keiner der Teilnehmer so richtig über einen Durchblick verfügt. Wie wäre es, wenn sich einmal jeder hier zurücklehnt und über gewisse Bezeichnungen wie Sozialschmarotzer etc. ernsthaft nachdenkt und versucht, das Ganze aus einem objektiveren Blickwinkel zu reflektieren, und das dann auch dementsprechend hier zum Ausdruck zu bringen.

Grüße
 
Oben