P
paule
Guest
Ich hatte gerade folgende Idee:
Zwischen der Kanzleizeit und dem Amtsjahr liegen bei mir einige Monate. Was wäre, wenn ich mich dann arbeitslos melden würde und gleichzeitig eine Ich-AG gründen, in der ich Patentdiestleitungen für meine Ausbildungskanzlei anbieten würde. Die Voraussetzungen würde ich wegen meiner Arbeitslosigkeit erfüllen. Die Förderung vom 600 Euro pro Monat wird immer für ein Jahr bewilligt.
Wenn man dann nach einem oder zwei Monaten ins Amtsjahr geht und im Prinzip keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hätte, müsste die Förderung doch trotzdem ausgezahlt werden (Die Ich-AG läuft weiter).
Wo ist der Denkfehler ?
Zwischen der Kanzleizeit und dem Amtsjahr liegen bei mir einige Monate. Was wäre, wenn ich mich dann arbeitslos melden würde und gleichzeitig eine Ich-AG gründen, in der ich Patentdiestleitungen für meine Ausbildungskanzlei anbieten würde. Die Voraussetzungen würde ich wegen meiner Arbeitslosigkeit erfüllen. Die Förderung vom 600 Euro pro Monat wird immer für ein Jahr bewilligt.
Wenn man dann nach einem oder zwei Monaten ins Amtsjahr geht und im Prinzip keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hätte, müsste die Förderung doch trotzdem ausgezahlt werden (Die Ich-AG läuft weiter).
Wo ist der Denkfehler ?