Ich-AG im Amtsjahr

P

paule

Guest
Ich hatte gerade folgende Idee:

Zwischen der Kanzleizeit und dem Amtsjahr liegen bei mir einige Monate. Was wäre, wenn ich mich dann arbeitslos melden würde und gleichzeitig eine Ich-AG gründen, in der ich Patentdiestleitungen für meine Ausbildungskanzlei anbieten würde. Die Voraussetzungen würde ich wegen meiner Arbeitslosigkeit erfüllen. Die Förderung vom 600 Euro pro Monat wird immer für ein Jahr bewilligt.

Wenn man dann nach einem oder zwei Monaten ins Amtsjahr geht und im Prinzip keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hätte, müsste die Förderung doch trotzdem ausgezahlt werden (Die Ich-AG läuft weiter).

Wo ist der Denkfehler ?
 
W

Weiterer Patentanwalt

Guest
Wo ist der Denkfehler ?
Ob die juristische Argumentation einen Denkfehler beinhaltet, möchte ich nicht beurteilen.

Der wichtige Denkfehler ist die Grundhaltung: Sie erhalten - auf Kosten der Allgemeinheit - eine Ausbildung für einen sehr gut bezahlten Beruf.

Sie sollten sich besser fragen, was Sie für die Allgemeinheit leisten können, statt zu fragen, was die Allgemeinheit sonst noch alles für Sie leisten könnte.
 
N

Niemand

Guest
Weiterer Patentanwalt schrieb:
Der wichtige Denkfehler ist die Grundhaltung: Sie erhalten - auf Kosten der Allgemeinheit - eine Ausbildung für einen sehr gut bezahlten Beruf.
Auf Kosten der Allgemeinheit hört sich nach Staatszuschüssen an. Das DPMA brüstet sich doch immer damit, dass sie profitabel sind. Letztendlich machen die Kandidaten die Ausbildung auf Kosten der Anmelder und damit der Industrie... (Könnte es sein das die Wirtschaftsflaute auf die Kandidaten zurückzuführen ist ??)

paule schrieb:
Wo ist der Denkfehler ?
Macht es nicht mehr Spaß 600€ über Patent-rechtliches Arbeiten zu verdienen als über Behördengänge und (für uns hoffentlich später ziemlich irrelevantes) Einarbeiten in diese Hartz-Gesetze ??

Außerdem beisst sich doch das Anstellungsverhältnis im Amtsjahr mit der Ich-AG, oder ??
 
S

schmarozer

Guest
Die Voraussetzung für die ICH-AG:

Der Existenzgründungszuschuß zur Unterstützung von sog. ICH-AGs ist an die Bezieher von Arbeits-losengeld, Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Struktur-anpassungsmaßnahmen gerichtet die sich selbständig machen möchten. Die Regelung ist bis Ende 2005 befristet. Sie wird in abnehmender Höhe für maximal drei Jahre gewährt, solange - das Einkommen 25.000 Euro im Jahr nicht überschreitet und - allenfalls Familienmitglieder mitarbeiten, aber keine Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro monatlich. Die Leistung wird jeweils für ein Jahr bewilligt. Vor einer erneuten Bewilligung hat der Existenzgründer nachzuweisen, dass die Förderungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen.
Die Beantragung erfolgt beim Wohnsitz-Arbeitsamt. Dort sind auch weitergehende Informationen erhältlich.

Das heißt während des Amtsjahres geht eine ICH-AG nicht wegen des Anstellungsverhältnis beim DPMA. Man erfüllt ja nicht die Voraussetzung der Arbeitslosigkeit.

Zur Überbrückung zwischen Kanzleiarbeit und Amtsjahr sicherlich möglich. Aber sobald man in das Amtsjahr eingetreten ist, werden die Voraussetzungen für die ICH-AG nicht mehr erfüllt. Also keine ICH-Ag im Amtsjahr.

Die These des Antragsstellers ist damit schon recht gewagt. Schließlich kann man auch nicht weiter Arbeitslosengeld beziehen, sobald man eine neue Anstellung hat.
 
P

paule

Guest
Der wichtige Denkfehler ist die Grundhaltung: Sie erhalten - auf Kosten der Allgemeinheit - eine Ausbildung für einen sehr gut bezahlten Beruf.
es scheint ja tatsächlich Patentanwälte mit Moral zu geben - das obige Zitat lässt sich aber auch auf jeden Studenten lesen, der an einer Uni staatliche Gelder "verschwendet" ohne freiwillig Studiengebühren zu bezahlen und eventuell sogar noch Bafög erhält - alles Sozialschmarotzer? Wohl kaum.

Der "weitere Patentanwalt" würde wohl auch zwischen Kanzlei und Amtsjahr im Falle eines Leerlaufs kein Arbeitslosengeld beantragen. Ich allerdings denke, dass die 10 Jahre, die ich in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, das durchaus rechtfertigen. Dazu ist die Versicherung schließlich da.

Konsequenterweise müsste der "weitere Patentanwalt" in Rentenfall auch auf seine staatliche Rente aus der Zeit, in der er in die Rentenversicherung eingezahlt hat, verzichten. Die ist schließlich für die Bedürftigen.

Wer es für ehrenrührig hält, auf die staatlichen Fördersysteme zurückzugreifen, soll doch in den Wald ziehen.

Von dem sehr gut bezahlten Beruf habe ich im Übrigen bisher in meinem Geldbeutel noch nicht viel gemerkt.

Jezt aber wieder zum eigentlichen Thema: wie der "schmarozer" richtig bemerkt hat, wird die Förderung immer für ein Jahr bewilligt. Was passiert aber, wenn man nach drei Monaten eine Anstellung findet, die Ich-AG aber nebenberuflich weiterläuft oder wenn ich am Ende des Jahrs herausstellt, dass man mehr als die 25000 Euro verdient hat - muss man dann die Förderung zurückbezahlen?

Selbst wenn die Idee mit dem Amtsjahr zugegebenermaßen etwas windig ist, käme dann die Förderung (die übrigens über 2005 hinaus verlängert wurde) für den Einstieg in die Selbständigkeit als fertiger Patentanwalt in Frage? oder für andere freie Berufe? Meinem Gerechtigkeitsempfinden widerstrebt das ja auch, deswegen gehe ich ja von einem Denkfehler aus.
 
W

Weiterer Patentanwalt

Guest
Der guten Ordnung halber sollte man schon darauf hinweisen, dass Leistungen nur dann in Anspruch genommen werden sollen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Beispiel: Wenn ich das Rentenalter erreiche (das wird noch mehrere Jahrzehnte dauern), werde ich
(hoffentlich) Altersrente erhalten.

Gegenbeispiel: In meiner Existenzgründungsphase habe ich nicht versucht, Arbeitslosengeld zu beantragen.
 
G

gast

Guest
Weiterer Patentanwalt schrieb:
Gegenbeispiel: In meiner Existenzgründungsphase habe ich nicht versucht, Arbeitslosengeld zu beantragen.
Gab es denn im Amtsjahr zu der Zeit vielleicht noch ein Refrendarsgehalt?
 
K

Kandidat

Guest
@weiterer Patentanwalt:

Ich neige sonst nicht zur Polemik, aber bei der Bemerkung, dass wir uns doch bitte unserer moralischen Pflichten erinnern sollen aus Richtung eines Anwalts geht mir doch ziemlich der Hut hoch.

Dies vorweg: das folgende sind nur einige, wenige Kritikpunkte, die jemand anbringt, der seine Kanzlei und seinen Ausbilder schätzt und seine Arbeit liebt. Also: wenige schwarze Tupfer in einem weissen Bild.

Wir verdienen in der Kanzleizeit weit unter dem Durchschnitt dessen, was für andere mit unserer Ausbildung (ich bin Chemiker) üblich ist - und im Amtsjahr gar nichts. In der Kanzleizeit sind wir dem Anwalt mehr oder minder ausgeliefert, insbesondere was die Qualität der Ausbildung betrifft. Und danach ist es seinem Gutdünken überlassen, ob und zu welchen Konditionen er uns übernimmt.

Moralisches Verhalten des Anwalts? Mein generierter Umsatz beträgt ein Vielfaches dessen, was ich verdiene, ich investiere meine Wochenenden in Hagen (Lernen in der Kanzlei - ausgeschlossen), Zukunft ungewiss. Er lässt mich zuarbeiten, zahlt mir dafür zuwenig und weiss, dass er mich leicht wieder loswird (jede Sekretärin ist schwerer zu kündigen als ich). Das ihn die Ausbildungsordnung mangels Durchsetzungskraft gegen die Ausbilder nicht interessiert, zeigt er deutlich.

Darüberhinaus habe ich eigentlich erwartet, dass meinen Ausblider auch meine Ausbildung interessiert. Pustekuchen. Gemacht wird, was ihm Geld bringt, also nix da Auseinandersetzung über interessante rechtliche Fragen oder mal eine grundsätzliche Einweisung in ein Themengebiet.

Ähnlich sieht es im übrigen manchmal in unserer AG und CEIPI aus. Die Referenten sind dann wenig vorbereitet und geben dies auch zu.
 
K

Kand.

Guest
Zum Vorredner: Man kann mit dem sozialen Fehlverhalten eines anderen nicht das eigene Fehlverhalten begründen. Die Systemkritik hingegen ist legitim.

Ich kann dem "weiteren Patentanwalt" nur in vollem Umfang zustimmen. Wer es nötig hat, sich in den max. 1-4 Monaten zwischen Kanzleizeit und Amtsjahr oder im Amtsjahr, während dessen man im übrigen nebeinbei verdienen kann, Sozialleistungen zu erschleichen, disqualifiziert sich aus meiner Sicht für den Berufsstand!
 
G

GAST_DELETE

Guest
Der guten Ordnung halber sollte man schon darauf hinweisen, dass Leistungen nur dann in Anspruch genommen werden sollen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
die frage war doch: liegen die Voraussetzungen vor oder nicht? Wenn ich nach dem Amtsjahr auf der Straße stehe bin ich arbeitslos (auch wenn mir das nichts bringt, weil mein Gehalt im letzten Jahr, nach dem sich das Arbeitslosengeld bemisst, ungefähr 0 Euro beträgt). Dann gründe ich eine eigene Kanzlei als Ich-AG. Wenn ich dann im ersten Hahr weniger als 25000 Euro verdiene (was ich natürlich nicht hoffen würde), wären doch die Voraussetzungen für 2 Jahre Förderung erfüllt. Genauso wie die Voraussetzugen für dei Rente des Kollegen (wenn der jemals in die Rentenversicherung eingezahlt haben sollte).

Irgendwo muss da aber ein Hake sein (rein rechtlich meine ich - die Moralischen Aspekte wollen wir doch jedem selbst überlassen) sonst würde ja jeder Architekt, Arzt, Rechtsanwalt zu Beginn seiner Selbständigkeit eine Ich - AG bilden.
 
G

Gast999

Guest
Nachdem ich schon einmal kund getan habe, daß ich weiterer Patentanwalt voll zustimme, noch folgende Bemerkung, die auch in Richtung Kand. geht:

Wer in der Lage ist, Geld zu verdienen, aber Sozailleistungen in Anspruch nimmt, ist ein Sozialschmarotzer und nichts anderes.

Alle anderen hier angesprochenen Punkte (schlechter Ausbilder, geringes Kandidatengehalt o.ä.) zählen nicht.

Und: Wer dies tut, der disqualifiziert sich, wie Kand. richtig bemerkt, für den Berufsstand.

Daß so eine Idee in Zeiten von fünf Millionen Arbeitslosen und Hartz IV aufkommt, halte ich für beschämend. Hoffentlich liest diesen Thread ein Außenstehender und macht ihn woanders publik. Dann haben hier einige wieder was für das gute Image des Berufs Patentanwalt getan.
 
G

Gast999

Guest
Zwischen der Kanzleizeit und dem Amtsjahr liegen bei mir einige Monate.

es geht nicht um die Zeit nach dem Amtsjahr, sondern um die Zeit zwischen Kanzleizeit und Amtsjahr und darum, dem Staat Geld abzuzocken, auch wenn man später im Amtsjahr ist und damit angestellt (ohne Gehalt).
 
P

paule

Guest
Wer in der Lage ist, Geld zu verdienen, aber Sozailleistungen in Anspruch nimmt, ist ein Sozialschmarotzer und nichts anderes.
Keine Frage. Was ist aber, wenn einer nicht in der Lage ist, Geld zu verdienen, weil er z.B. bei meiner Ausbildungskanzlei nicht weiterbeschäftigt oder mit Kollegenarbeit werden kann? Es ist ja nicht so, dass man sich vom Kandidatengehalt ein dickes finanzeilles Polster ansparen kann.

Außerdem verstehe ich das Geschrei nicht - wenn ein arbeitsloser Patentanwalt (könnte es ja theoretisch auch geben) oder Kandidat zum Arbeitsamt rennt, ist doch nicht gleich der Ruf des ganzen Berufsstands gefährdet. Und von "erschleichen" von Sozialleistungen kann doch hier auch keine Rede sein, wenn er dazu berechtigt ist (was ich im Fall der Ich-AG-Förderung bezweifle - deswegen ja dieser Thread).

Wenn der Berufsstand so besorgt um seinen Ruf ist, soll er halt seine Kandidaten besser versorgen.

Im Übrigen ist der Sinn der ICH-AG Förderung ja letzlich, den Leuten zu einem guten Verdienst zu verhelfen, damit sie später, wenn der Laden läuft, die empfangenen Fördermittel in der Form von Sozialabgaben vielfach zurückbezahlen können. Im Fall eines Patentanwalts wird es wohl immer so sein, dass er dem Staat mehr gibt als er empfängt (was natürlich auch völlig in Ordnung ist). Damit wäre der Patentanwalt doch - um es mal etwas provokant zu sagen - ein idealer Kandidat für die Anschubförderung. Meines Wissens gibt es sogar eine Finanzierungshilfe für das Einkaufen in eine Sozietät.

Und noch eins: die wirklichen Sozialschmarotzer sind doch die steuerflüchtigen Patentanwälte, die als freiberufler auch keine Sozialabgaben zahlen. Ich glaube kaum, dass der Kollege "weiterer Patentanwalt" irgendeinen Steuertrick auslässt. Damit enthält er der Allgemeinheit wohl weit mehr als 600 Euro im Monat vor.

Schon seltsam, dass in Deutschland die berechtigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen als ehrenrührig angesehen wird, während das volle Ausreizen von steuerlichen Schlupflöchern diesen Ruf nicht hat und vielfach sogar mit Schläue assoziiert wird.
 
G

Gast999

Guest
Was ist aber, wenn einer nicht in der Lage ist, Geld zu verdienen, weil er z.B. bei meiner Ausbildungskanzlei nicht weiterbeschäftigt oder mit Kollegenarbeit werden kann?
Es gibt ja wohl mehr als eine Kanzlei, wo man mal nachfragen könnte, ob die einem etwas geben. Was hältst Du davon, Deinen Hintern in die Höhe zu bekommen (und sei es nur, um mal bei kompetenter (?) Stelle abzuklären, wann eine Ich-AG gefördert wird und wann nicht).
 
D

Dritter

Guest
paule schrieb:
Wenn der Berufsstand so besorgt um seinen Ruf ist, soll er halt seine Kandidaten besser versorgen.
Genau richtig. Aber da alles dezentral läuft, wird das wohl nix.


paule schrieb:
Schon seltsam, dass in Deutschland die berechtigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen als ehrenrührig angesehen wird, während das volle Ausreizen von steuerlichen Schlupflöchern diesen Ruf nicht hat und vielfach sogar mit Schläue assoziiert wird.
Ich stimme voll und ganz zu. Zumal hinzu noch die tatsächliche Steuerhinterziehung als echter Volkssport kommt.

Aber in Deutschland meint ja auch offenbar eine große Zahl von Leuten, sie müssten ihre Beiträge in die Privathaftpflichtversicherung jedes Jahr auch wieder herausholen. Da fehlt schon immer ein bisschen Anstand und Ehrgefühl.
 
G

Gast999

Guest
Schon seltsam, dass in Deutschland die berechtigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen als ehrenrührig angesehen wird, während das volle Ausreizen von steuerlichen Schlupflöchern diesen Ruf nicht hat und vielfach sogar mit Schläue assoziiert wird.
Ich kann diesem ganzen Thread nicht entnehmen, daß Du, paule, weißt, ob Du berechtigt was in Anspruch zu nehmen, sonst hättetest Du wohl nicht gepostet.
 
G

Gast999

Guest
OK, das ganze nochmal ohne Fehler:

Ich kann diesem ganzen Thread nicht entnehmen, daß Du, paule, weißt, ob Du berechtigt was in Anspruch nehmen kannst, sonst hättest Du wohl nicht gepostet.
 
P

paule

Guest
stimmt.

Ich habe aber mal nachgefragt (der Tip meines Vorredners, sich bei einer kompetenten Stelle zu erkundigen, war schon gut.

Für die Förderung muss die selbständige Tätigkeit hauptberuflichen charakter haben. Das hat sie während des Amtsjahrs sicher nicht. Ergo: keine Förderung. (obwohl vielleicht auch hier was zu drehen wäre: hauptperuflich = mindestens 15 Std. Woche, im Amtsjahr auf Antrag höchstens 15 Stunden/Woche).

Nach dem Amtsjahr aber schon. Bei einer Kanzleigründung hat man (wie auch ein Arzt oder Rechtsanwalt) Anspruch auf Ich-AG-Förderung (wohl nur für ein Jahr, weil man dann hoffentlich mehr als 25000 Euro verdient) oder Überbrückungsgeld. Voraussetzung ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dazu muss man innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Antragstellung weinigstens 12 Monate versicherungspflichtig angestellt gewesen sein. Allzu lange trödeln darf man nach dem Amtsjahr also nicht.

Zwischen Kanzlei und Amtsjahr könnte man verschweigen, dass man schon weiss, dass man bald ins Amtsjahr geht. Das wäre dann aber unlauter und würde für die kurze Zeit wohl auch kaum den Aufwand rechtfertigen.
 
G

Gast999

Guest
Zwischen Kanzlei und Amtsjahr könnte man verschweigen, dass man schon weiss, dass man bald ins Amtsjahr geht. Das wäre dann aber unlauter und würde für die kurze Zeit wohl auch kaum den Aufwand rechtfertigen.
Hä??? Jetzt verstehe ich Dich gar nicht mehr, paule, denn genau um die Zeit zwischen Kanzlei und Ausbildung ging es in Deinem ersten Posting. Jetzt sagst Du selbst, daß es unlauter ist. Genau über diesen Fall habe ich mich aufgeregt. Um die Zeit des Beginns einer Selbstständigkeit als PA ging es doch überhaupt nicht. Für diesen Fall spreche ich keinem, der die Voraussetzungen für eine Förderung als Ich-AG erfüllt, ab, daß er die Leistung in Anspruch nimmt, auch keinem PA.
 
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