Hospitation bei schweizer Patentanwalt

MJ

Schreiber
Hallo,

ich habe gerade mein Diplom in Biologie abgeschlossen und würde gerne, bevor ich meine Promotion beginne, bei einem Patentantwalt hospitieren, um zu sehen, ob dieser Beruf zu mir passen könnte. Da ich wahrscheinlich an der ETH Zürich promovieren werde, habe ich mir überlegt, bei einer Kanzlei oder einem Unternehmen in Zürich anzufragen.
Macht es Sinn bei einer schweitzer Kanzlei zu hospitieren? Ich nehme an, der Berufsalltag eines schweitzer Patentanwalts wird sich kaum von dem eines deutschen unterscheiden, oder?

Für Zürich sprechen:
  • ich kann mir schon eine Wohnung in meiner neuen Stadt suchen, diese kennen lernen
  • evt. ergeben sich vor Ort Kontakte, die ich während meiner Promotion pflegen kann
Für eine Kanzlei/ ein Unternehmen in meiner Heimatstadt oder in Deutschland sprechen:
  • keine oder geringere Lebensunterhaltskosten
  • Kontakte in dem Land, wo ich wahrscheinlich später mal arbeiten werde
Darüber hinaus:
Haltet Ihr es für möglich und sinnvoll, neben der Promotion bereits Erfahrung in Patentrecherchen zu bekommen und für diese evt. dann nach einiger Einarbeitungszeit auch bezahlt zu werden?

Freue mich über jede Idee und Meinung!

Einen schönen Abend,

MJ
 

paule

BRONZE - Mitglied
Sicher kann man in einer guten schweizer Kanzlei einiges lernen. Vorsicht ist allerdings geboten, da der Titel Schweizer Patentanwalt nicht geschützt ist. Ich würde mir auf jeden Fall eine größere Kanzlei aussuchen, die vorwiegend vor dem europäischen Patentamt vertritt - dieser Teil der Arbeit ist nämlich tatsächlich ähnlich wie der entsprechende Teil der Aufgaben des Patentanwalts in DE. Insgesamt ist das Aufgabenspektrum des deutschen Patentanwalts aber breiter.
 

paule

BRONZE - Mitglied
PS: Patentrecherche muss man als Patentanwalt nicht können bzw. man lernt es im Amtsjahr. Nur wenn man als Rechercheur arbeiten will, kann sowas sinnvoll sein.
 

grond

*** KT-HERO ***
paule schrieb:
Vorsicht ist allerdings geboten, da der Titel Schweizer Patentanwalt nicht geschützt ist.
Meines Wissens doch, man muss wohl eine bestimmte Anzahl Arbeitsjahre als Patentreferent oder so vorweisen, um den Titel führen zu dürfen. Das ist zwar keine Garantie für eine besondere Qualifikation, aber besser als beim "Beruf" des Immobilienmaklers oder dergleichen.
 
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