Liebe Leute,
folgende Situation:
Es gibt eine deutsche Patentanmeldung, deren Weiterverfolgung nach negativem Recherchebericht bzw. Erstbescheid unerwünscht ist. Die Patentanmeldung soll vor Veröffentlichung zurückgenommen werden. Um überhaupt etwas in der Hand zu haben, soll ein Gebrauchsmuster abgezweigt werden.
Finden sich in den einsehbaren Unterlagen zum Gebrauchsmuster Hinweise auf die Rechercheergebnisse zur Patentanmeldung?
Was ich bislang herausgefunden habe, ist, dass eine Akteneinsicht nach §31 PatG in die Patent-Akte nur bei berechtigtem Interesse möglich ist. Dieses würde bei Inanspruchnahme aus dem Gebrauchsmuster bestehen, der Inanspruchgenommene könnte also die Rechercheergebnisse auf Antrag einsehen.
Gibt es eine andere Möglichkeit für Dritte, die Rechercheergebnisse zu erhalten?
Beste Grüsse,
Gast (Kandidat im zweiten nicht-Herrenjahr)
folgende Situation:
Es gibt eine deutsche Patentanmeldung, deren Weiterverfolgung nach negativem Recherchebericht bzw. Erstbescheid unerwünscht ist. Die Patentanmeldung soll vor Veröffentlichung zurückgenommen werden. Um überhaupt etwas in der Hand zu haben, soll ein Gebrauchsmuster abgezweigt werden.
Finden sich in den einsehbaren Unterlagen zum Gebrauchsmuster Hinweise auf die Rechercheergebnisse zur Patentanmeldung?
Was ich bislang herausgefunden habe, ist, dass eine Akteneinsicht nach §31 PatG in die Patent-Akte nur bei berechtigtem Interesse möglich ist. Dieses würde bei Inanspruchnahme aus dem Gebrauchsmuster bestehen, der Inanspruchgenommene könnte also die Rechercheergebnisse auf Antrag einsehen.
Gibt es eine andere Möglichkeit für Dritte, die Rechercheergebnisse zu erhalten?
Beste Grüsse,
Gast (Kandidat im zweiten nicht-Herrenjahr)