Gerd
*** KT-HERO ***
Hi,
angenommen ein Europäisches Patent wird erteilt und es stehen die Übersetzungen für die Staaten an, die nicht dem Londoner Abkommen beigetreten sind, aber der Anmelder hat zu dem Zeitpunkt schlicht und einfach nicht die finanziellen Möglichkeiten, die notwendigen Übersetzungen zu finanzieren.
Wäre es in dem Fall möglich, eine zur Stammanmeldung identische Teilanmeldung einzureichen, bei dieser dann später nur die Staaten zu benennen, in denen die Stammanmeldung aufgrund fehlender Übersetzungen zurückgenommen ist (bzw. die Benennung der anderen Staaten zurückzunehmen), und auf diese Weise doch noch einen Schutz in diesen Staaten zu erreichen?
Gruß
Gerd
angenommen ein Europäisches Patent wird erteilt und es stehen die Übersetzungen für die Staaten an, die nicht dem Londoner Abkommen beigetreten sind, aber der Anmelder hat zu dem Zeitpunkt schlicht und einfach nicht die finanziellen Möglichkeiten, die notwendigen Übersetzungen zu finanzieren.
Wäre es in dem Fall möglich, eine zur Stammanmeldung identische Teilanmeldung einzureichen, bei dieser dann später nur die Staaten zu benennen, in denen die Stammanmeldung aufgrund fehlender Übersetzungen zurückgenommen ist (bzw. die Benennung der anderen Staaten zurückzunehmen), und auf diese Weise doch noch einen Schutz in diesen Staaten zu erreichen?
Gruß
Gerd