DE Hat hier schon mal jemand eine Zusatzanmeldung gemacht?

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

wenn nach der erstmaligen Anmeldung einer Erfindung weitere Verfeinerungen der Erfindung getätigt werden, die ebenfalls geschützt werden sollen, macht man ja üblicherweise eine weitere Anmeldung und beansprucht die Priorität der Erstanmeldung (sofern noch nicht ein Jahr vergangen ist).

Wurde allerdings bereits ein Recherche- oder Prüfungsantrag für Anmeldung 1 gestellt, und man hätte gerne irgendwann die Ergebnisse daraus, könnte die Inanspruchnahme einer Priorität allerdings ungünstig sein, weil dann die Anmeldung 1 als zurückgenommen gelten würde.

Scheinbar bleibt jetzt also nur übrig, eine Zusatzanmeldung (Zusatzpatent) einzureichen. Naja, auch nicht schlimm, bekommt man wenigstens 10 weitere Unteransprüche dazu.

Die Frage ist jetzt: Was schreibt man da alles rein?

Bei einer DE 2 mit Beanspruchung der Prio von DE 1 würde ich ja einfach den ganzen Text und Kram von DE 1 kopieren und die neuen Merkmale, Beispiele, Ansprüche usw. einfach dazu packen.

Macht man das bei einer Zusatzanmeldung auch so, oder wie schaut das aus? Scheint ja nicht so verbreitet zu sein...

Gruß
Gerd
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Gerd,

ja, hat hier schon mal jemand.

Allerdings: Mit welchem Ziel willst Du denn jetzt in Deinem Beispiel ein Zusatzverhältnis begründen? Das ist keine prioritätsähnliche Geschichte!

Das Zusatzverhältnis verkürzt die Laufzeit, dafür sparst Du die Jahresgebühren. Sonst bringt es nix, zum Beispiel ist trotzdem ein Prüfungsverfahren zu durchlaufen. Du sparst in Deinem Beispielfall also praktisch keine amtlichen Gebühren gegenüber der Variante mit innerer Prio. Der Vorteil liegt noch in der ggf. erwünschten früheren Kenntnis des Recherchenergbnisses der Erst- oder Hauptanmeldung.

Die Hauptanmeldung ist (üblicherweise nachveröffentlichter) Stand der Technik für die Zusatzanmeldung, genau wie ohne das Zusatzverhältnis. Das dürfte erhellen, warum Zusatzanmeldungen "nicht so verbreitet" sind. Damit ist auch klar, "was da rein muss", wenn Du meinst, so etwas im Einzelfall doch anmelden zu wollen.

Näheres ist ganz gut im Schulte zu § 16 PatG beschrieben.

Wenn das ganze außerdem ein Teil einer Nachanmeldungsstrategie werden soll, gibt es geschicktere Wege mit Gbm und inneren und äußeren Prioritäten. Hat aber sicherlich schon mal jemand in Eurer Kanzlei so durchgezogen.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

Priorität braucht die Zusatzanmeldung ja eigentlich auch nicht.
Die Hauptanmeldung ist in dem Fall, in dem die Zusatzanmeldung keine Priorität besnaprucht, Stand der Technik nur bezüglich der Neuheit. Da man aber in der Zusatzanmeldung üblicherweise neue Merkmale einbringt, ist die Hauptanmeldung diesen gegenüber schon mal unrelevant.
Dass sie den ursprünglich schon offenbarten Merkmalen gegenüber relevant ist, macht nichts aus, da die Ansprüche der Zusatzanmeldung eben mindestens eines der neuen Merkmale in sich tragen. Sie sind ja dann quasi zusätzliche Unteransprüche zu Ansprüchen aus der Hauptanmeldung.

So weit seh ich das doch richtig, oder?

Gbm wird zu früh veröffentlicht und die innere Prio killt den Recherchenbericht.
Äußere Prio wäre natürlich auch eine Möglichkeit. Einfach ein EP anmelden, Prio beanspruchen und die EP durch Nichtzahlung der Anmeldegebühr untergehen lassen, wie man es bei der DE ja auch machen würde, wenn man nicht an dem Rechercheergebnis interessiert wäre.

Ich dachte eben, man müsste nicht auf die EP Ebene gehen, nur um 2 oder 3 zusätzlichen Merkmalen ein Anmeldedatum zu sichern.

Gruß
Gerd
 

grond

*** KT-HERO ***
Äußere Prio wäre natürlich auch eine Möglichkeit. Einfach ein EP anmelden, Prio beanspruchen und die EP durch Nichtzahlung der Anmeldegebühr untergehen lassen

Was für einen Vorteil hätte das gegenüber eine ganz normalen deutchen Anmeldung ohne irgendwelche Prioritäten oder "Zusätze"?
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

das hab ich mich nach meinem obigen Beitrag auch selbst gefragt ;-)

Im Prinzip kann ich ja wirklich alle 2 Monate alle neuen Erkenntnisse des Mandanten zum Originaltext dazupacken und das immer wieder als ganz normale Anmeldung einreichen, und am Ende, also nach 11,5 Monaten, eine finale Anmeldung machen, bei der dann die relevanten Merkmale und deren Offenbarungen zusammengepackt werden, und die dann die Prioritäten von allen vorherigen Anmeldungen beansprucht.
Dann kann ich auch sagen wir mal 5 Monate nach der ersten Anmeldung mal bei einer "Zwischenanmeldung" die Anmeldegebühr und ne Recherchegebühr einzahlen, damit ich nach 11 Monaten ein paar Ergebnisse vom Amt bekomme, um dem Mandanten ggf. empfehlen zu können, vor Ende des Priojahres die finale Anmeldung durchzuführen (ggf. als EP oder PCT) oder lieber bleiben zu lassen.

Bis jetzt wird bei uns eigentlich immer schön die Priorität der Voranmeldungen beansprucht, außer es wurde Prüfung oder Recherche beantragt (meistens fließen in solchen Fällen neue Merkmale ja erst bei der EP oder PCT ein).

Wird das dann also eigentlich unnötig und nur der schönen Form halber gemacht, oder hat das doch einen sinnvollen Grund, der sich mir gerade nicht erschließt?

Gruß
Gerd
 

Rex

*** KT-HERO ***
Wird das dann also eigentlich unnötig und nur der schönen Form halber gemacht, oder hat das doch einen sinnvollen Grund, der sich mir gerade nicht erschließt?

Also ich halte das für unschädlich, aber auch nicht für sinnvoll. Wenn eine Anmeldung nur eingereicht wird, um eine Priorität für eine Nachanmeldung zu sichern, braucht man ja dafür nicht die Prioritäten der Voranmeldungen in Anspruch zu nehmen. Dies ergibt sich schon daraus, dass eine Kettenpriorität unzulässig ist. Also können die anderen Prioritäten keine rechtliche Wirkung haben.
 
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