HAGEN Hagen | Vertretung vor dem Einheitlichen Patentgericht

EinKandidat

BRONZE - Mitglied
Leider läuft die Großvater-Regelung im Juni 2024 aus und ich werde erst im Oktober 2024 mit Hagen fertig.

Wisst ihr, ob Hagen trotzdem weiter noch nach Art. 48 des Übereinkommens als zusätzliche juristische Qualifikation gelten wird, um vertretungsbefugt zu sein?
 

pak

*** KT-HERO ***
Wenn Du Hagen erst jetzt absolvierst, dürftest Du noch kein deutscher Patentanwalt sein. Wenn Du auch noch kein europäischer Patanetanwalt bist, ist die Großvaterregelung ohnehin irrelevant für Dich. Und nein, nach der Großvater-Frist gilt das normale Hagenstudium für Patentanwälte nicht mehr als Qualifikation.

Gruß

pak
 

Hoffee

Vielschreiber
Ich bin bereits zugelassene Vertreterin vor EPA und schreibe zweite Hagen Klausur im Januar 2024.

Was ist der Kandidatenkurs Fischbachau? Ich habe ihn nie gehört..... Wo kann ich ihn besuchen? Habe ich noch eine Chance vor Fristablauf den Kurs zu absolvieren?
Mit besten Grüßen
 

pak

*** KT-HERO ***
"Fischbachau" war mW der Vorgänger von "Recht für Patentanwälte", ich befürchte, den gibt es nicht mehr ...

Gruß

pak
 

pak

*** KT-HERO ***
Ich meine zu wissen, dass Fischbachau das „Fernstudium“ der ganz alten Herren und Damen Patentanwälte war. Somit darf die ältere Generation auch vor dem UPC vertreten.

Gruß

pak
 
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