G
GbR
Guest
Folgender Fall:
A und B gründen eine GbR zur gemeinsamen Verwertung eines gemeinsamen Patents (50/50 am Patent und an der GbR). Zur Führung der Geschäfte sind nur beide gemeinsam befugt (§ 709 BGB). Vertretungsberechtigt für die GbR sind auch nur beide gemeinsam (§ 714 BGB).
B macht ohne A Lizenzvertrag mit X außerhalb der Vertretungsmacht. A verweigert die Genehmigung => Vertrag unwirksam (§ 177 BGB)
X verlangt Schadenersatz von B und verlangt Erfüllung (§ 179 (1) BGB). Nach meinem BGB Kommentar haftet nun B wie eine Vertragspartei nach § 280 BGB, der Schadensersatzanspruch umfasst danach das Erfüllungsinteresse und ist auf Geldersatz gerichtet.
Was ist nun der Schaden? Wie kann ich den berechnen? X ist so zu stellen, als wenn erfüllt worden wäre. Dann hätte er ein Benutzungsrecht an dem Patent, und dann ... ?
A und B gründen eine GbR zur gemeinsamen Verwertung eines gemeinsamen Patents (50/50 am Patent und an der GbR). Zur Führung der Geschäfte sind nur beide gemeinsam befugt (§ 709 BGB). Vertretungsberechtigt für die GbR sind auch nur beide gemeinsam (§ 714 BGB).
B macht ohne A Lizenzvertrag mit X außerhalb der Vertretungsmacht. A verweigert die Genehmigung => Vertrag unwirksam (§ 177 BGB)
X verlangt Schadenersatz von B und verlangt Erfüllung (§ 179 (1) BGB). Nach meinem BGB Kommentar haftet nun B wie eine Vertragspartei nach § 280 BGB, der Schadensersatzanspruch umfasst danach das Erfüllungsinteresse und ist auf Geldersatz gerichtet.
Was ist nun der Schaden? Wie kann ich den berechnen? X ist so zu stellen, als wenn erfüllt worden wäre. Dann hätte er ein Benutzungsrecht an dem Patent, und dann ... ?